benötige ich für ein kleines Gartenhäuschen eine Genehmigung?

Hallo,

wir möchten ein kleines Gartenhäuschen in unserem Garten aufstellen. Es besteht zur Hälfte (ca 8qm) aus einem überdachten Freisitz und die andere Hälfte (ca 8 qm) ist geschlossen.
Wir wollen darin ein paar Stühle und einen Tisch aufbauen, jedoch keinen Ofen o.ä.

Der Garten liegt am Ortsrand und ist mit einer Hecke umgeben. (NRW)

Wenn einer sich auskennt, wäre ich für eine Antwort dankbar.

Vielen Dank schonmal!

#winke Mai

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Hallo,

ruf am besten beim zuständigen Amt an. Da kocht nämlich jede Stadt/Gemeinde ihr eigenes Süppchen.

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Klein nennst du das?#schock. Bei uns sind überhaupt nur 4 m2 erlaubt, dazu nur mit Pultdach. Das steht in unserem Bebauungsplan, 2 Häuser weiter gibt es einen anderen Bebauungsplan und andere Vorschriften. Das wirst du hier nicht herausfinden, fürchte ich. Du musst zum Bauamt.

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Bei uns darf man bis zu 30 Kubik, ohne Strom+Wasser, bauen. Die Info hat mich einen Anruf beim Bauamt gekostet.

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Hallo!
Du kannst in der jeweiligen Landesbauordnung eines Bundeslandes nachlesen, welche Bauvorhaben genehmigungsfrei sind. Wenn ich richtig gelesen habe, dann lebst du in NRW, da findest du es hier:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=4883&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=397038

Da ich mich als Architektin schon damit auskenne vielleicht hier etwas genauer zu deinem Vorhaben:

- bis 30 m³ Bruttorauminhalt ist es grundsätzlich möglich ein Gartenhaus ohne Genehmigung zu errichten. Bei 16 qm Grundfläche dürfte das Haus dann aber nur 1,87 m hoch sein. Vermutlich wollt ihr darin aber schon stehen können ;-).
Und jetzt wird es kompliziert: Der Bruttorauminhalt errechnet sich aus der Bruttogrundfläche x Höhe. Jetzt gibt es aber verschiedene Arten der Bruttogrundfläche. I.d.R. sind vollständig umschlossene - also geschlossene - Räume gemeint. Daher kann es sein, dass die 8 qm überdachter Freisitz nicht mit angerechnet werden. Dann hättet ihr nur 8 qm Fläche und da würdet ihr mit einem normal hohen Gartenhaus gut hinkommen. Um das abzusichern würde ich mit einem Bild oder Plan des angedachten Gartenhauses zur offenen Sprechstunde zum Bauaufsichtsamt gehen.

Was es sonst noch zu beachten gibt:
Das Gartenhaus darf kein Aufenthaltsraum sein, also nicht beheizt, keine Kochnische, kein WC o.ä. enthalten.

Um das Gartenhaus möglichst nah an eine Grundstücksgrenze stellen zu können ist es wichtig, dass es keine Abstandsflächen auslöst. Um das zu gewährleisten darf es eine mittlere Wandhöhe von 3 m nicht überschreiten und darf es dann keine Öffnungen in den Wänden haben, die den Grundstücksgrenzen zugewandt sind. Ich gehe davon aus, dass das in Eurem Garten die einzige bauliche Anlage ist? Denn man darf nicht beliebig viele Häuschen nebeneinander an die Grundstücksgrenze stellen, es dürfen insg. max. 9m an einer Grenze bzw. 15 m an allen Grenzen rundherum sein.

Du siehst, ganz so einfach ist das nicht ;-)
Ich rate daher mit einem Plan von Eurem Grundstück und einem Bild bzw. einer bemaßten Zeichnung des gewünschten Gartenhauses zum Amt zu gehen. Ist kostenlos.
Einen Katasterplan von Eurem Grundstück kannst du dir hier downloaden:

https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/

Oben über Adresse suchen, links Menü ausklappen und "Liegenschaftskataster NRW" anklicken, oben auf drucken gehen und links einen sinnvollen Maßstab (üblich 1:500) auswählen.

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Also ich würde da einfach keine schlafenden Hunde wecken, wenn es sich nur um ein kleines Holzhäuschen (nichts gemauertes) handelt, welches man mit zwei Mann innerhalb eines Tages notfalls wieder abbauen kann. Wenn du beim einer Behörde nachfragst, kann das viel Arbeit bedeuten und wenn dir das Häuschen verweigert wird, hast du auch keine Chance mehr.

Meine Eltern haben (auch in NRW) vor vielen Jahren auch mal ein Gartenhaus an eine Stelle im Garten gebaut, wo eigentlich keines stehen dürfte. Gelegentlich laden sie z.B. mal die Nachbarn zum Grillen ein und sorgen so mit für ein freundschaftliches Verhältnis aller Nachbarn untereinander. Bisher hat sich noch niemand an dem Häuschen gestört, und wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Und nur die wenigsten Nachbarn werden den Bebauungsplan so genau kennen, dass sie beurteilen können, was erlaubt ist.

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Naja, das ist ja dünnes Eis. Man investiert ja Geld, will man da riskieren, dass man es wieder abbauen muss? Und es gibt immer mehr Nachbarn, die ihr recht verteidigen. Zudem kann es eine empfindliche Geldstrafe geben, wenn das Ant mal irgendwann merkt, was da unberechtigt alles errichtet wurde. Ich würde mich direkt an die Regeln halten und gut. Ist ja auch kein Hexenwerk.

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Sehe ich genauso!
Eine lustige Grilleinladung hat noch nie Leute abgehalten, doch mal anonym beim Bauamt anzurufen. Ziemlich naiv, so eine Vorgehensweise!

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Sorry, aber das stimmt gar nicht. Die Besitzverhältnisse des Gartebs haben rein gar nichts damit zu tun, ob man ggf. eine Baugenehmigung braucht!