Haus verkauf, durch Trennung

Hallo liebe urbia-Familie,
ich/wir müssen unser Haus verkaufen, da sich meine Frau getrennt von uns hat.

Jetzt stellt sich mir die Frage, was alles als Zimmer gilt und was als Nutzraum gilt. #kratz
Die Wohnfläsche zu berechnen wird schon ein Akt für sich werden. #schwitz

Folgende Zimmer sind in den einzelnen Geschossen vorhanden.
OG:
• Flur - abgehend/getrennt nach...
• Kind1
• Kind2
• Schlafen + abgehend ein kleiner Raum (ca. 3-4 m2) - wir habe es für unseren Kleiderschrank benutzt (sozusagen als Ankleide - nur dafür ggf. zu klein.
• grosses Bad

EG
• Flur - abgehend/getrennt nach...
• WC
• Küche
• Esszimmer oder Diele (geht vom Flur aus /getrennt durch eine offene gr. Zarge ohne Tür/ wo von dort der offenen Treppen Auf- und Abgang abgeht)
• Wohnraum/Stube

Keller
• Flur - abgehend/getrennt nach...
• kleiner Flur mit Kellertür, davon abgehend ...
• Vorratsraum
• Wäscheraum
• Heizungsraum/Gas
• Tobe-/Lese-/Fernsehraum
• Büro
• Abstellkammer


Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, ich bin mit der Suche hier etwas überfordert bzw. blicke ich da z.Zt. nicht durch.

Besten Dank vorab und
viele Grüsse aus Hamburg
Frank

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Hallo,

sucht Euch einen Makler, dann seid Ihr auf der sicheren Seite.

LG

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...und zahlt dafür die Maklercourtage im Wert eines Mittelklasse-Neuwagens

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Wenn man sich diesen so aussucht, sicher.
Ich war in diesem Jahr bei der SPK und die Maklergebühr und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten, die mir erspart bleiben, sind ein Witz, von daher...

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https://www.ruv.de/ratgeber/bauen-wohnen/geld-recht/wohnflaechenberechnung

https://www.immobilienscout24.de/bauen/baulexikon/nutzflaeche.html

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Also ein Makler berechnet natürlich keine Wohnfläche, das kann aber ein Architekt oder jemand der ein professionelles Aufmaß erstellt (technischer Zeichner, etc.). Die machen das auf Stundenbasis und das ist auch nicht besonders teuer.

Aber mal ne andere Frage: Als ihr das Haus gekauft oder gebaut habt muss es doch so eine Berechnung schon gegeben haben?

Ansonsten - ich bin selbst Architektin - hier mal grob, was ihr ansetzen könnt:

- Sämtliche Zimmer, Flure, Bäder, Küche und auch oberirdische Abstellräume und Eingangsbereich sind Wohnfläche. Auch das Treppenhaus zählt 1x, kann aber natürlich nicht in jedem Geschoss neu angesetzt werden.
- Bei Dachschrägen wird es etwa komplizierter, da muss man ich eine 1m-Kopfhöhe-Linie und eine 2-m-Kopfhöhe-Linie denken und dazwischen die Fläche wird nur anteilig angerechnet (http://www.quadratmeter-rechner.de/fragen-antworten/berechnung-der-wohnflache-bei-dachschragen-dachschrage/).
- Im Keller kommt es stark darauf an, ob die Räume dort z.B. richtig belichtet und gedämmt sind, welche Kopfhöhe der Keller hat,.... Da geht aus der Baugenehmigung hervor, ob das zulässige Wohnräume sind, die können dann auch als Wohnfläche angerechnet werden oder ob es eben nur Funktionsräume sind, dann ist es natürlich nur Nutzfläche.
- Balkone und befestigte Terrassenfläche können mit bis zu 50% zur Wohnfläche gerechnet werden

Habt ihr denn richtige Pläne vom Haus? Dann ist es für einen Architekten oder technischen Zeichner eine schnelle (und damit auch günstige) Angelegenheit die Wohnfläche zu ermitteln.