Hallo liebe urbia-Familie,
ich/wir müssen unser Haus verkaufen, da sich meine Frau getrennt von uns hat.
Jetzt stellt sich mir die Frage, was alles als Zimmer gilt und was als Nutzraum gilt.
Die Wohnfläsche zu berechnen wird schon ein Akt für sich werden.
Folgende Zimmer sind in den einzelnen Geschossen vorhanden.
OG:
• Flur - abgehend/getrennt nach...
• Kind1
• Kind2
• Schlafen + abgehend ein kleiner Raum (ca. 3-4 m2) - wir habe es für unseren Kleiderschrank benutzt (sozusagen als Ankleide - nur dafür ggf. zu klein.
• grosses Bad
EG
• Flur - abgehend/getrennt nach...
• WC
• Küche
• Esszimmer oder Diele (geht vom Flur aus /getrennt durch eine offene gr. Zarge ohne Tür/ wo von dort der offenen Treppen Auf- und Abgang abgeht)
• Wohnraum/Stube
Keller
• Flur - abgehend/getrennt nach...
• kleiner Flur mit Kellertür, davon abgehend ...
• Vorratsraum
• Wäscheraum
• Heizungsraum/Gas
• Tobe-/Lese-/Fernsehraum
• Büro
• Abstellkammer
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, ich bin mit der Suche hier etwas überfordert bzw. blicke ich da z.Zt. nicht durch.
Besten Dank vorab und
viele Grüsse aus Hamburg
Frank
Haus verkauf, durch Trennung
Also ein Makler berechnet natürlich keine Wohnfläche, das kann aber ein Architekt oder jemand der ein professionelles Aufmaß erstellt (technischer Zeichner, etc.). Die machen das auf Stundenbasis und das ist auch nicht besonders teuer.
Aber mal ne andere Frage: Als ihr das Haus gekauft oder gebaut habt muss es doch so eine Berechnung schon gegeben haben?
Ansonsten - ich bin selbst Architektin - hier mal grob, was ihr ansetzen könnt:
- Sämtliche Zimmer, Flure, Bäder, Küche und auch oberirdische Abstellräume und Eingangsbereich sind Wohnfläche. Auch das Treppenhaus zählt 1x, kann aber natürlich nicht in jedem Geschoss neu angesetzt werden.
- Bei Dachschrägen wird es etwa komplizierter, da muss man ich eine 1m-Kopfhöhe-Linie und eine 2-m-Kopfhöhe-Linie denken und dazwischen die Fläche wird nur anteilig angerechnet (http://www.quadratmeter-rechner.de/fragen-antworten/berechnung-der-wohnflache-bei-dachschragen-dachschrage/).
- Im Keller kommt es stark darauf an, ob die Räume dort z.B. richtig belichtet und gedämmt sind, welche Kopfhöhe der Keller hat,.... Da geht aus der Baugenehmigung hervor, ob das zulässige Wohnräume sind, die können dann auch als Wohnfläche angerechnet werden oder ob es eben nur Funktionsräume sind, dann ist es natürlich nur Nutzfläche.
- Balkone und befestigte Terrassenfläche können mit bis zu 50% zur Wohnfläche gerechnet werden
Habt ihr denn richtige Pläne vom Haus? Dann ist es für einen Architekten oder technischen Zeichner eine schnelle (und damit auch günstige) Angelegenheit die Wohnfläche zu ermitteln.