Hallo,
ich habe eine Rechnung von der Stadt bekommen, ich finde es aber irgendiw seltsam, also:
Die Stadt bzw. die Stadtwerke hat mich am 04.07.2018 angeschrieben und mich zur Zahlung der Herstellung der Kanalanschlussleitung (Kanalanschluss) aufgefordert.
Die entsprechende Rechnung (Kanalanschluss) der Firma, welche diesen Kanal im Auftrag der Stadt im Jahre 2003 in der Straße hergestellt hat liegt dem Schreiben auch bei, Rechnungsdatum ist (Achtung) 10.10.2003. Rechnungsempfänger dieser Rechnung ist die Stadt, wie gesagt ausgestellt 2003.
Das Grundstück um das sich diese Kanalleitung handelt haben wir 2013 gekauft.
Im unserem Kauf-Testament (von 2013) des Grundstückes steht unter
§7 (Übergabe, Nutzen, Lasten): "Der Verkäufer erklärt, dass keine öffentlichen Lastenrückständig sind" und es steht weiterhin im Testament unter
§9 (Erschliessungskosten): "Erschließungskosten, Anliegergebühren und Kosten für Erschließungsanlagen im weitesten Sinne, die bis Übergabe in Rechnung gestellt sind, trägt in der Rechnung gestellten Höhe der Verkäufer, und zwar auch Vorausleistungen, Teilzahlungen oder Restzahlungen. Der Verkäufer versichert, dass ihm keine unbezahlten Kostenanforderungenvorliegen."
Die gesamte Straße ist seit ca. 2010 komplett fertig gestellt!
Gebaut wurde unser Haus um dessen Kanalleitung(Rechung) es geht 2016, eingezogen sind wir Jan/2017 - und jetzt Juli 2018, kriegen wir diese o.g. Rechnung der Stadtwerke.
Nun zu unseren Fragen:
# Ist, das allgemeinn rechtens? Oder sollte ich Widerspruch dagegen einlegen?
# Gibt es eine Verjähungsfrist für solche Kanalgebühren?
# Nach Rücksprache mit den Wasserwerken, war dieser Anschluss immer Eigentum der Stadt und nicht dem ursprünglichen Besitzers (unser Verkäufer des Grundstücks ) und die Rechnung dieses Anschlusses wird "angeblichh" erst bei Benutzung (bzw. Anschluss ans Haus) von der Stadt an den dann aktuellen Eiegntümer gestellt! Ist das rechtens?
# Ich habe das Grundstück 2013 aus privater Hand gekauft! Wieso musste der damalige Besitzer (der übrigens seine Äcker zu eiem großen Baugebiet hat erschlissen lassen, in der wir den letzten Bauplatz gekauft haben) nicht schon 2003 diese Rechnung an die Stadtwerke begleichen?
# Gibt es bei Kanalgebühren eine Sonderreglung, das die im Testament o.g. Zeilen nicht gelten?
Ich hiffe ihr steigt da durch und jemand weiß einen Rat oder kennt jemanden der sich mit sowas auskennt?
Gruß Marco
Mit freundlichen Grüßen
Boris Diehl
Stadtwerke stellt Jahre später Rechnung Kanal-Anschlussgebühren
Hallo,
wir hatten das Spiel mit einer Straßenbaumaßnahme. Und hier wechselten in den Jahren, nachdem die Maßnahme stattfand, VIELE Grundstücke den Besitzer.
Such mal nach folgendem Passus in deinem Notarvertrag:
"Alle Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch und Lasten nach
dem Kommunalabgabengesetz tragen für die heute im Erschließungsgebiet
ganz oder teilweise tatsächlich vorhandenen Erschließungsanlagen unabhängig
vom Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht und der Zustellung
des Beitragsbescheides die Verkäufer; alle übrigen tragen die Käufer. "
Rechtlich ist es so, dass du als derzeitiger Eigentümer erstmal an die Stadtwerke zahlen musst. Du kannst dir das Geld dann aber von demjenigen zurückholen, dem das Grundstück 2003 gehörte.
Falls nach 2013 noch kostenpflichtige Maßnahmen stattfanden, gehen diese auf deine Kosten. Die Stadtwerke sollten dir eine entsprechende Rechnung ausstellen, welche die Kosten getrennt ausweist.
Bei uns hatte damals gefühlt das halbe Dorf das gleiche Problem wie du. ALLE Verkäufer haben erstattet. Der Passus im Notarvertrag ist wasserdicht.
Achtung, und jetzt kommt der Laie in mir: Ruf morgen beim Notar an und frage, ob das was ich dir geschildert habe für Kanalarbeiten genauso gilt wie für Straßenbauarbeiten.
Ich gehe ganz schwer davon aus, aber ich bin wie gesagt Laie.
LG
Hallo,
leider kenne ich mich nicht aus, aber euer Notar, bei dem ihr damals wart und einen Haufen Geld für scheinbar nichts bezahlt habt, der weiß das.
Unseren habe ich nach unserem Hauskauf schon öfter angerufen und war danach immer schlauer.
Also anrufen und warten, bis er die Akten im Keller gefunden hat, das wird schon.
LG
Du bist der richtige Ansprechpartner der Stadt, weil du der jetzige Eigentümer bist. Du kannst natürlich einen Ausgleich verlangen vom Verkäufer.
Als erstes solltest du prüfen, ob der Anspruch nicht verjährt ist, denn auch im Erschließungsbeitragsrecht existiert die Verjährung; sie beträgt 4 Jahre. Streitig ist, wann diese Frist zu laufen beginnt. Dieses ist dann der Fall, wenn die Erschließungsanlage endgültig fertiggestellt ist. Sie ist endgültig fertiggestellt, wenn die letzte im Bauplan vorgesehene Maßnahme abgeschlossen und abgerechnet worden ist.
Deshalb zählt nicht, wann Straße und Kanal fertiggestellt wurden, sondern wann die letzte vorgesehene Maßnahme abgeschlossen wurde. Das kann z.B. die Installation der Straßenbeleuchtung, die Anlegung von Parkbuchten, Gehwegen oder die Anpflanzung von Straßenbäumen sein. Um den Eintritt der Verjährung konkret bestimmen zu können, musst du feststellen, wann die letzte beitragspflichtige Maßnahme an der Straße vorgenommen und abgerechnet wurde.
Durch die Nachrüstung ursprünglich vorgesehener aber bisher nicht realisierter Teileinrichtungen kann also die Abrechnung weit in die Länge geschoben und Verjährungsfristen im gewissen Sinne unterlaufen werden.
Guten Abend
Ich würde da auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen.
Das Geld für den Anwalt kann sich der TE sparen, falls er den Passus im Notarvertrag hat, den ich oben zitiert habe.
Zum Anwalt kann man immer noch, wenn der Vorbesitzer sich weigert zu zahlen.
Erstmal sind der Notar und der Vorbesitzer die richtigen Ansprechpartner.
Der Vorbesitzer unseres Grundstücks hat sich sogar entschuldigt, er habe uns nicht betuppen wollen, nicht dass wir jetzt denken er habe uns absichtlich etwas verheimlicht usw. Er wohnt am anderen Ende Deutschlands und hatte von der Straßenbaumaßnahme gar nix mitbekommen.
LG