Baukindergeld bei Hausüberschreibung

Hallo zusammen.
Wir werden demnächst mein Elternhaus überschrieben bekommen und im Anschluss dort ein paar bauliche Veränderungen vornehmen/dort weiterhin wohnen bleiben (tauschen nur EG und OG mit meiner Mutter).
Nun gibt es ja das Baukindergeld.
Fakten die ich dazu fand:
Grundvoraussetzungen:  Nur für Familien mit mind. 1 Kind, nur für den allerersten Erwerb eines Hauses oder Neubaus, nur für Häuser oder Neubauten, die nach dem 01.01.2018 erworben wurden, nur für selbst genutzte Immobilie.

Das Baukindergeld gilt doch somit nicht für uns, da wir ja quasi das Haus überschrieben bekommen, oder?
Wenn wir das Haus meinen Eltern nun abkaufen würden, wäre es eine andere Situation und wir würden die Unterstützung bekommen?

Das ging mir grade so durch den Kopf... Wie sich so ein Sachverhalt auf das Baukindergeld bezieht.

Wäre für Meinungen dankbar.
Mery :)

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Ihr bekommt ein Haus GESCHENKT. Bei was genau soll euch der Staat nun unterstützen und die Allgemeinheit dafür zahlen?
VG

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Das Haus wird überschrieben.
Wir,dass sind meine Mutter,die das Haus überschreibt, und meine kleine Familie
werden dann weiter drin wohnen und einige Umbaumaßnahmen treffen müssen.
Das kostet logischerweise Geld.
Es gibt zudem einen Bruder,der ausbezahlt werden muss.
Wo ist es bitte dann geschenkt?
Und wo ist der Unterschied, ob ich ein altes Haus kaufe oder in ein altes Haus welches mir bisher nicht gehörte, Geld rein stecke?

Schade,dass man für eine solche einfache Frage gleich wieder angegriffen wird...

Ps:die Allgemeinheit ist auch meine Familie, in der übrigens alle immer gearbeitet habe in ihrem Leben und andere somit auch unterstützt haben...

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Hallo,

vielleicht denkt ihr über eure Argumentation nochmal drüber nach.

Ihr bekommt ein Haus geschenkt und spart somit in Zukunft eure Miete. Diese Ersparnis könnt ihr in den Umbau des Hauses stecken. Gleichzeitig habt ihr euer Vermögen um das Eigentum des Hauses gemehrt. Ein Häuslebauer / Hauskäufer hat sein Vermögen nicht gemehrt - er hat entweder Schulden über den Hauskredit oder sein Barvermögen einfach in Immobilienvermögen umgewandelt - plus minus 0, hingegen bei euch plus Wert des Hauses :-)

Zusätzlich bietet der Staat bei Umbauten hier auch einige Möglichkeiten der Förderung - seien es nun Zuschüsse der Kfw für Sanierungsmaßnahmen, altersgerechten Umbau, energetische Maßnahmen oder über die Steuererklärung steuerliche Vorteile durch Absetzen von Handwerkerleistungen.

Dass der Bruder ausgezahlt werden soll kann doch nicht das Problem der Allgemeinheit sein. Schließlich hätte die Mutter auch den Wert des Hauses in Geld sparen können und müsste den Betrag dann einfach durch die Anzahl der Geschwister teilen.


Eure Argumentation hinkt also gewaltig :-) Ich kann aber natürlich verstehen, dass man vorhandene staatliche Fördermöglichkeiten nutzen möchte.


Ihr könntet bspw. das Haus der Mutter auch abkaufen und mit ihr einen Mietvertrag machen. Da gibt es sicher Gestaltungsmöglichkeiten, die ein Steuerberater durchrechnen könnte - was machbar und lohnenswert wäre.

VG
B

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Hallo

Du kannst mal auf dieser Seite deine Frage stellen. Die kennen sich besser aus als Urbia.

http://www.aktion-pro-eigenheim.de/

So eine ähnliche Frage wie deine gab es neulich schon. Wahrscheinlich kann man dir erst eine verbindliche Antwort geben, wenn man sich im Ministerium geeinigt hat und das Gesetz steht. Das soll im Laufe des Monats geschehen.

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Danke für den Tip!

#winke