UNVERSCHÄMTHEIT*Nachbar beschädigt meine Mauerbegrünung

Hallo ihr Lieben !
ich bin stinkesauer und suche jemanden der sich damit auskennt ! undzwar haben wir in unserem Garten rechts eine 4 Meter hohe Mauer von 1920 ! Dort wächst seit Jahren ein Knöterrich hoch , ich denke wegen der Dicke der Stränge so 10- 15 cm Durchmesser wächst der sicher schon über 20 Jahre dort ! wir sind hier vor 3 Jahren eingezogen und ich fand diese Begrünung sehr schön und habe sie gepfegt nach obenhin nie geschnitten , weil ( ich denke so ) wuchs der Knöt. über die Mauer und dort die Mauerrunter ! Am Mittwoch hörte ich dann den Gärtner hinter der Mauer wie er einen toten Baum wegschnitt und dachte mir nichts ! Donnerstag traf mich der Schlag man hat mir den Knöterich über die Mauer geschmissen , also das was rüberwuchs und dabei auf meiner Mauerseite den Knöt. von der Mauer den ersten Meter runtergetreten !!!
da ich ein friedlicher Mensch bin , habe ich nichts gesagt !
als ich heute die Lösung hatte , wollte Ösen in die Mauer bohren und den Knöt . dort festbinden und stutzen ! Nun ist er aber durch den Regen komplett von Mauer abgefallen ( bin tottraurig ) mein Mann wußte nichts davon und dachte ich wollte die Mauerbegrünung nicht mehr und schnitt alles ab !!!
naja , da kann man jetzt nichts mehr machen !!!
aber es kann doch nicht sein , dass ein " angeblicher " Gärtner einfach auf meiner Seite der Mauer meine Begrünung kaputt macht ? gibt es kein Gesetz ??? habe schon gegooglet kann aber nichts finden , weiß auch nicht wo genau ! achso wir wohnen in NRW , dass Nachbarsgrundstück liegt 2 Meter höher als unser , der Garten wird von einer Hausverwaltung bereut , weil es insgesamt 30 eigentümer gibt , also die Eigentümer der 30 Wohnungen !!! habe mit der Hausverwaltung gesprochen die Dame kommt am Montag sich alles angucken ! nun möchte ich wissen ob ich im Recht bin oder ob ich mir sowas bieten lassen muss ? und was mache ich dem riesen Haufen mein Kompost schafft das nicht ?
ich gehe doch auchnicht hin und schneide einfach die Baumkronen vom Nachbargrund ab weil sie genau an der Mauer wachsen und alles bei mir rüberwächst ! die Bäume und Mauerbegrünungen sind sicher schon Jahrzehnte alt !
also die Vorbesitzerin erzählte uns damals was sie alles am Haus gemacht hat und das sie Bäume vor über 50 Jahren gepflanzt !
ich hoffe auf Hilfe , möchte Montag etwas in den Händen halten !
Danke schonmal !

Gruss
Beate

1

generell: niemand darf einfach was vom Nachbarn an- oder abschneiden ohne vorherige Warnung etc.


- hol Dir heute mal in ner Buchhandlung "Nachbarschaftsrecht in NRW" (das habe ich für mein Bundesland übrigens VOR dem Einzug gemacht, weil im Notariatsvertrag drinstand, dass der Verkäufer nicht für seine Bepflanzungen haftet

- oder Du druckst Dir für NRW DAS hier aus
http://www.baumpruefung.de/Neuer_Ordner/nachb_5.html


unklar ist erstmal, wem die Mauer gehört. Wenn es eine Grenzmauer ist, dann beiden Eigentümern.



Zur Beurteilung des Knöterichs:
Knöterich ist zwar starkwachsend, aber kein Gehölz , sondern eine Staude, wie der Efeu (wenn es jemand besser weiß, soll er mich bitte korrigieren). Obacht in der Sprachwahl ! Es gibt Gehölze (wie Bäume, Sträucher), dann Stauden (ziehen im Winter teils ein wie der Rittersporn und kommen immer wieder ) und Blumen (ein- oder 2.jährig) . Staude: aus diesem Grund gelten die Grenzabstände der §40ff hier NICHT.

Sollten sie doch gelten, gilt aber auf alle Fälle der § 47 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs, da nach 6 Jahren Nichtmeldung einfach verjährt


DAS brauchst Du ja der Verwaltung der ETW Gemeinschaft nicht sagen:
Der Nachbar hat übrigens Anspruch auf Entfernung des Knöterichs auf seiner Seite, aber NICHT in der Wachstumsperiode, - UND ,
er muß dir Gelegenheit geben, das fachgerecht selbst zu machen (ausserhalb der Wachstumsperiode)


Zum Knöterich:
sind die Wurzeln schon weg ? evtl. treibt er wieder aus. Knöterich ist fast wie Unkraut.


Handlungsempfehlung:
ich würde am Montag mit dem Nachbarschaftsgesetz in der Hand wedelnd eine Entschädigung von vielleicht 100 Euro für die Anbringung von Haken und Seilen sowie der Arbeitszeit von 2h verlangen.

Ausserdem sollten sie Dir nen Dreizeiler zusenden, dass zukünftig der Hausmeister nichts an Deinen Blumen rumschnippelt.



Viel Erfolg

Klaus

2

!#pro

Ja, dem kann ich nichts mehr hinzufügen. Und das ist selten!

3

Hi, zur Gesetzgebung ist ja schon sehr schön geschrieben wurden.
Und keine Sorge um den Knöterich. Wenn die Wurzeln noch in der Erde sind, kommt er auch wieder ;-)
Und das sogar recht flott. Ein wenig (!) Rückschnitt hin und wieder tut ihm sehr gut.
Wir hatten nämlich einiges zu tun um einen alten Bewuchs zu entfernen.

LG maupe

4

und wie ist es ausgegangen ?


Klaus

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Hallo Klaus !

zuerst einmal vielen lieben Dank für deine Super Hilfe !
habe mir gleich alles ausgedruckt
und habe dann sehnsüchtig gewartet , aber die Dame diese sogenannte Verwalterin ist nicht aufgetaucht !
habe heute morgen versucht sie zuerreichen ... Fehlanzeige kein AB und in ihrem Büro ist kein Mensch !!
jetzt weiß ich nicht wie ich mich weiter verhalten soll ???
eigentlich möchte ich nur das dieser riesen Haufen von Knöterich verschwindet ! dachte schon in die Biotonne rein wenn ich alles kleinschneide brauche ich mind. 8 Tonnen ( habe nur 1 die alle 14 Tg geleert wird ) , ist doch Wahnsinn !
mal eben ins Auto und weg geht auch schlecht da müßte ich auch mehrmals fahren zumal ich mit dem Zeug durch den Keller rauf zum Hauseingang müßte !
weißt du wie ich mich jetzt verhalten soll oder machen soll ???

Gruss
Beate

( die gerade aus dem Fenster auf diesen Haufen guckt #heul )