Hallo zusammen. Vielleicht finde ich hier eine erste Einschätzung bevor ich mich nun das ganze Wochenende verrückt mache.
Wir haben ein EFH gemietet mit der Option es in den nächsten Jahren zu kaufen. (steht auch so im Vertrag)
Wir zahlen bereits alle mit dem Haus verbundenen Kosten. Miete natürlich, Grundsteuer, Reparaturen, Wartungsarbeiten usw.
Wir wohnen jetzt ein Jahr hier und haben in dieser Zeit fast 20.000€ im Modernisierung und Sanierung gesteckt. Zuletzt haben wir das Bad saniert für 9.800€. Sowie parkett legen lassen für 60€ pro m2.
Nun hat die Eigentümerin uns heute besucht und uns informiert das Sie zurück in Ihr Haus ziehen möchte.
Ich habe vor 6 Wochen ein Baby bekommen und bin mit den Nerven gerade völlig fertig. Wo sollen wir so schnell hin, und vorallem was ist mit dem Geld und den Leistungen die wir bisher hier reingesteckt haben?
Geht das überhaupt so einfach?
Wir sitzen jetzt hier und machen uns total verrückt. Hoffentlich kann jemand helfen.
Ein schönes Wochenende
Hilfe wir müssen ausziehen...
Habt ihr denn eine Kündigung erhalten oder so?
Sie kann theoretisch Eigenbedarf anmelden, muss dann aber schriftlich euch kündigen und euch eine angemessene Frist von mindestens 3 Monaten geben etwas neues zu finden.
Wegen der Reparaturen kann ich jetzt nix sagen, da ich euren Mietvertrag oder ggf. Anhänge nicht kenne.
Hallo
die Eigentümerin muß schriftlich kündigen und Eigenbedarf anmelden.
Diesen muss sie auch schriftlich begründen und euch eine angemessene Frist zum Auszug einräumen.
Was die Kosten der Reparaturen betrifft kann ich nichts dazu sagen, da würde ich noch mal in euren Vertrag schauen.
Hast du die Rechnungen noch? Wartung und Grundsteuer hättet ihr sowieso zahlen müssen. Reparaturen jedoch muss der Vermieter übernehmen.
Sie schreibt aber von Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten.
Ich gehe davon aus, dass sie in Erwartung eines künftigen Erwerbs eben das Haus modernisiert haben und es sich gerade nicht um notwendige Reparaturen zur Instandhaltung handelte.
Ansonsten hätte man den Vermieter auch vorher zur Reparatur auffordern müssen.
Die TE möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege, aber ich gehe davon aus, dass man sich hier schon als künftiger Eigentümer gesehen und eben das Haus schön gestaltet hat. Tatsächlich wird die Kaufoption aber nicht notariell beurkundet und damit wertlos sein.
Sie schrieb doch: „Miete natürlich, Grundsteuer, Reparaturen, Wartungsarbeiten usw.„ Ich sehe das doch genauso wie du. Aber wenn sie die Rechnungen hat, könnte sie sich Reparaturen die notwendig waren, vielleicht noch zurückholen. Zumindest hätte man dann etwas handfestes. Ansonsten denke ich auch, dass sie wohl auf den Kosten sitzenbleiben.
Hallo,
wieso habt ihr soviel Geld in ein Haus gesteckt was ihr nur gemietet habt? Die Renovierungen hättet ihr auch machen können nach dem ihr das Haus gekauft habt oder?
vg
novemberhorror
DAS hab ich auch sofort gedacht ...
Die Vermieterin hat schön abgewartet und setzt sich jetzt ins gemachte Nest.
Hallo,
erstmal Glückwunsch zum Baby!
Es war äußerst naiv, soviel Geld in ein reines MIETobjekt zu stecken. Warum tut man sowas? Kauf"option" ist nur eine Option, nicht mehr, nicht weniger! Schon gar kein Versprechen oder ein Vertrag.
Es ist das gute Recht der Eigentümerin (und btw sehr schlau), jetzt den Mietvertrag zu kündigen.
Das ist sehr teures Lehrgeld, das ihr nun bezahlt habt. Lernt daraus!
Alles Gute für euch 3!
Mietvertrag wird übergehen in Verkauf des Hauses. Betrag xy
So steht das im Vertrag. Für mich ist das nicht nur eine Option
Im Ausgangspost schriebst du von "Option". Es ist und war ein MIETobjekt.....!
Da steht nichts davon, dass der Verkauf an Familie X. (euch) erfolgt. "Verkauf" kann auch an Person Z. oder Y. gehen - jetzt oder in 35 Jahren.
Wer viel Geld in ein Objekt steckt, was ihm nichtmal gehört, ist doch recht blauäugig.
Ihr braucht eine gute Rechtsberatung! Uns hat damals bei anderen Problemen der Mieterschutzbund gut geholfen. Wendet Euch doch mal da hin!
Hallo,
das ist natürlich verständlicherweise sehr ärgerlich für euch.
Um die "Kuh" vom Eis zu kriegen, muß man wissen was vertraglich vereinbart worden ist.
Es besteht bei solchen Vereinbarungen eine sogenannte Vertragsfreiheit. Es bedarf für diese Art Verträge keinen Notar o.ä.
Hier muß klar unterschieden werden, welche Arbeiten von den fast 20.000€ geleistet wurden.
Sind darin zB. sogenannte Schönheitsreparaturen enthalten, bekommt man dafür als Mieter nichts zurück.
Ebenfalls nichts zurück bekommt man, wenn Dinge wieder ausgebaut werden können (zB. die Einbauküche) und somit der Ursprungszustand wieder hergestellt werden kann. Stichwort Wegnahmerecht.
Anders sieht es beim Parket und den Fliesen aus. Hier muß dieses Vorhaben vertraglich vereinbart werden.
Dazu ist der Umfang zu beschreiben. Hier also Neuverfliesung Badezimmer zB. Ein Kostenvoranschlag vom Handwerker hätte den Umfang und die Höhe der Kosten gut beschrieben. Dies ist wahrscheinlich nicht erfolgt, oder?
Desweiteren hätte man dann, wenn ihr als Mieter die Kosten dafür alleine getragen habt, eine Vereinbarung treffen müssen, wie die Gegenleistung des Vermieters auszusehen hat.
Zum Beispiel Kostenerstattung bei Eigenbedarf, eingeschränktes Kündigungsverhalten des Vermieters etc.
Wahrscheinlich ist auch dies nicht erfolgt, oder?
Es sieht wohl so aus, als würdet ihr auf den Kosten sitzen bleiben, und eine Eigenbedarfskündigung steht evtl. im Raum.
Wenn ihr ganz viel Pech habt, kann die Vermieterin sogar darauf pochen, dass ihr das Badezimmer wieder in den "Übergabezustand" zurückversetzt und den Parketboden ausbaut...
Dies ist ganz klar ein Fall für den Anwalt, wenn man Kosten erstattet haben möchte. Allerdings sehe ich hier die Möglichkeit verschwindet gering, etwas von den Kosten zurück zu bekommen.
Ein Rechtsstreit kostet natürlich auch Geld...
Aber die Entscheidung welchen Weg man geht, hängt letztendlich davon ab, wie ihr was vertraglich geregelt habt.
"Es besteht bei solchen Vereinbarungen eine sogenannte Vertragsfreiheit. Es bedarf für diese Art Verträge keinen Notar o.ä."
Natürlich besteht Vertragsfreiheit, das hat aber nichts mit der Formbedürftigkeit zu tun. § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB: "Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung."
Hier ist es einfach und korrekt erklärt:
https://ratgeber-notar.de/vorsicht-bei-mietkauf
Da hast du Recht.
Aber hier wurde ja nicht überschrieben oder erworben, sondern nur von der Option gesprochen.
Mir ging es nicht um die Hausübertragung, sondern um die Modernisierung/Sanierung.
Das kann frei vertraglich vereinbart werden.
Eine Hausübertragung dagegen nicht.