Wie einfach ist Eigenbedarf anzumelden?

Guten Morgen ihr lieben!
Wie oben bereits geschrieben stellt sich in den nächsten zwei Wochen heraus (auch toll dann bin ich in der 38 Woche 🙄besseren Zeitpunkt gibt es kaum) ob der Eigentümer das Haus in dem wir eine Mietwohnung von zweien bewohnen, verkauft.
Wenn ja Male ich mir natürlich schon Horrorszenarien aus und gehe vom schlimmsten Fall aus das der neue Eigentümer hier Eigenbedarf anmeldet.
Aber darf er das so einfach wenn doch im unteren Geschoss eine 4 Zimmer Wohnung sowieso gerade frei steht ?
Wie ist da die Rechtslage und vielleicht könnt ihr mir sagen wo ich mich diesbezüglich informieren kann ?
Vielen Dank schonmal und liebe Grüße

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Eigenbedarf anmelden ist äußerst simpel, dazu genügt ein kleines Schreiben.
Das dann durchzusetzen ist eine ganz andere Sache. Wobei: Ich als Mieter hätte herzlich wenig Lust, juristische Wege einzuschlagen. Ich persönlich würde in einem Mietobjekt immer davon ausgehen, dass ich mal umziehen muss, und ich würde das lieber von mir aus schnell über die Bühne bringen. VG

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Ich hatte mich mal ein wenig erkundigt zu dem Thema, als wir Eigentum kaufen wollten.
Eigenbedarf anzumelden ist gar nicht sooo einfach und kann sehr langwierig und kostenintensiv werden, weswegen vermietetes Eigentum meistens auch günstiger zu haben ist als freies.

Es darf nur für einen begünstigten Personenkreis Eigenbedarf gemeldet werden. Also der Vermieter selber oder nahe Verwandte. Und dann muss auch ein berechtigtes Interesse vorliegen. Das heißt der Vermieter (oder andere aus dem begünstigten Personenkreis) wurde selber gekündigt, oder sitzt auf der Straße oder kann glaubhaft begründen, dass seine jetzige Wohnung zu klein ist, weil er Zwillinge bekommen hat etc.pp.

Meiner Meinung nach wird es schon schwer zu begründen warum die 4 Zimmer Wohnung unten ihm nicht ausreicht, wenn nicht grade eine Großfamilie hat.

Du könntest dich beim Mieterschutzbund weiter beraten lassen.

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Danke dir guter Tipp ich werde mal sehen wie sich das alles weiterhin entwickelt aber ich kann mir gut vorstellen das jemand das Haus als Kapitalanlage kauft bei uns steigen die Miet und Kaufpreise so abartig in den letzten Jahren wir wohnen kurz vor Hamburg das ist echt abartig und damit das der Eigentümer verkaufen will haben wir nun wirklich nicht gerechnet .... hört sich aber so an also Entscheidung von ihm in 2 Wochen abwarten .... ich hasse es zu warten :-) und fremde Menschen meine Wohnung anschauen zu lassen 🙄vorallem gerade dann mit Baby gibt's schöneres !

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Wenn der Eigentümer mit im Haus wohnt und da nur zwei Wohnungen sind, dann braucht er gar keinen Eigenbedarf anmelden. Der kann ganz ohne Begründung kündigen.

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Erstmal tief durchatmen. Du weißt noch gar nicht, OB der alte Vermieter verkauft. Dann muss erstmal verkauft werden... und vielleicht kauft der neue Eigentümer das dann auch nur als Anlageobjekt und will gar nicht einziehen, mit dem Kauf übernimmt der ja erstmal die Mietverträge.

Abwarten, Tee trinken und wenns dann soweit ist entscheiden was zu tun ist. Kündigungsfristen gibts ja auch noch und die sind in der Regel recht Mieterfreundlich.

Lichtchen

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Hallo,

den "richtigen" Rechtsanwalt vorausgesetzt, ist eine Eigenbedarfskündigung schneller durchgesetzt als einen Mietnomaden los zu werden.

Die Eigenbedarfskündigung läßt sich ohne großen Aufwand durchsetzen.

Wie es schon geschrieben wurde: man muß immer als Mieter mit einem Umzug rechnen...

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naja --- bis verkauft ist und Besitzübergabe durch ist geht das ja locker noch MONATE ... --- und dann gibt es ja noch einmal die Kündigungsfrist, wenn der neue dann kündigt (übrigens erst, wenn er wirklich eingetragener Eigentümer ist, --- da viele Grundbuchämter hier lange Bearbeitungsfristen haben, ist da nochmal Puffer drin ....

okay....sich mal umkucken und moralisch drauf einstellen ist kein Fehler. -- Es auch bei Besichtigungen oder bei Verkauf auch sofort ansprechen...

aber hey: -- wenn ihr eben auf 1-2 Monate später erst eine tolle Wohnung findet, dann ist das auch regelbar, -- einfach miteinander reden ... auf die Strasse setzt euch keiner....

selber kaufen ist kein Thema???

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Wenn er nur eure Wohnung will, müsste er gute Gründe haben, warum er nicht die andere nehmen kann und euch die andere anbieten.

Am einfachsten wäre es für ihn, falls er euch loswerden wollte, in die freie Wohnung einzuziehen und euch dann grundlos zu kündigen.
Das dauert ja aber, erst mal muss einer kaufen, dann muss er im Grundbuch stehen und bei einer Kündigung nach Paragraf 573a würde sich die Frist nochmal um 3 Monate verlängern. Bis dahin wäre dein Baby nicht mehr so klein.

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Also wir sind in das Haus vom Onkel meines Mannes gezogen, welches er in zwei Wohnungen, unten uns oben, vermietet. Er hat dem oberen Mieter auf Eigenbedarf gekündigt, die Kündigungsfrist betrug 6 Monate. Ich hab auch schon gehört, dass Mieter beim besitzerwechsel eine gewisse Zeit Schutz vor Kündigung genießen. Weiß aber nicht, wie das vertraglich festgelegt ist oder ob das an geltenem recht hängt. Der mieterschutzbund ist definitiv eine gute Anlaufstelle für deine Frage.

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Der Schutz bei Eigentümerwechsel gilt nur in umgewandelten Eigentumswohnungen.
Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Wohndauer des Mieters.