Ist Vermieter verpflichtet, den Baum zurückzuschneiden?

Hallo ihr lieben,

ich war schon länger nicht mehr hier, aber nun habe ich mal wieder eine Frage an euch und hoffe auf viele Meinungen.

Wir wohnen zur Miete, sehr ländlich. Auf unserem sehr großen Hof gibt es einen Baumbestand von 5 alten Eichen. Unser Vermieter kümmert sich um die Bäume nicht, macht also keinen Rückschnitt und die Bäume sitzen somit voll mit totem Holz. Vor ungefähr 4 Wochen hat sich an einem Baum ungefähr auf 10 Metern Höhe ein Teil eines großen Astes gelöst, dieser Ast brach ab und stürzte herunter. Dabei hat er wohl einen etwa 1 m tiefer liegenden Ast angeknachst. Dieser hängt nun seitdem "am seidenen Faden". Wir haben daraufhin den Vermieter angerufen. Er ist Landwirt und hat den Ast mit dem Traktor zur Seite geräumt. Den anderen jedoch hat er hängen lassen und will ihn auch nicht beseitigen. Wir haben jetzt bei der freiwilligen Feuerwehr hier in Ort angefragt, ob die das machen können. Die sagten, dass das nicht möglich ist, da es ein Privatgrundstück ist und dass sich der Vermieter darum kümmern muss.

Was sollen wir jetzt tun? Wir haben hier regelmäßig Kinder draußen spielen (nicht nur die eigenen, auch Besuchskinder) und daher finde ich es verantwortungslos, dass der Vermieter sich darum nicht kümmert. Er will warten, bis der Ast von allein herunterkommt. Würdet ihr ihn noch einmal schriftlich auffordern, den Ast zu entfernen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß, kleinekecki

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Was genau steht denn im Mietvertrag?

Denn es gibt Verträge, besonders bei Einfamilienhäusern, dass der Garten Mietersache ist, bei Mehrfamilienhäusern nicht unbedingt.

https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/gartenpflege-durch-den-mieter-probleme-und-ihre-loesungen_idesk_PI9865_HI1326977.html

Da würd ich mich nochmal genau erkundigen, wessen Aufgabe es ist und im Mietvertrag nachlesen

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Danke für deine Antwort. Im Mietvertrag steht nichts vermerkt, es ist lediglich angekreuzt, dass der Garten mitbenutzt werden darf. Wir wohnen hier nicht allein, das Haus hat zwei vermietete Wohnungen.

Gruß, kleinekecki

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Hallo!

Nimm doch nochmal mit dem Vermieter Kontakt auf und teile ihm das so mit, dass das es wirklich für die Kinder gefährlich ist und ein Mensch oder Tier zu Schaden kommen könnte.

Falls er nein sagt, kannst du ja noch Fragen, ob er es dir genehmigt den angeknacksten Ast abzuschneiden falls es jemand machen kann. Würde es aber dann aber vorher noch schriftlich via Mail, Brief oder vor Zeugen bestätigen lassen.

Ich finde einfach es ist wichtig zuerst mal ganz normal von Mensch zu Mensch zu sprechen ohne gleich immer jemanden zu drohen. Viele Probleme lassen sich dann oft ganz einfach lösen.

GLG

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Du hast Recht Bettina, ich will auch nicht drohen. Aber wir haben ja schon mit ihm gesprochen und er möchte es nicht machen. Darum hier meine Frage, ob er dazu verpflichtet wäre.

Er ist halt ein Sparfuchs, der jegliche Ausgaben, die das Haus betreffen, scheut. Wir wohnen seit 10 Jahren hier, daher können wir das gut beurteilen. Da uns aber die Sicherheit auch einfach wichtig ist, möchte ich mich erkudigen, welche "Rechte" ich hätte. Bislang haben wir alles, was an diesem Haus gemacht werden musste, selbst übernommen, da auf Anfrage von ihm immer Absagen kamen (z. B. kaputte Jalousiengurte in 2 Zimmern, elektrischer Antrieb der großen Wohnzimmerjalousie, das Geländer herunter in den Keller ist aus der Wand gebrochen, das haben wir auch selbst wieder hergerichtet). Also wirklich auch Sachen, die nicht in unserer Pflicht liegen.

Daher bin ich mittlerweile ein bisschen genervt, muss ich zugeben....

Gruß, kleinekecki

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Hmmm, hier geht's ja um Leib und Leben. Hat er da nicht sowas wie eine Verkehrssicherungspflicht?
Ich bin selbst Eigentümer und räume und streue jeden Winter intensiv, weil ich echt Angst habe dass jemand auf meinem Grundstück zu Schaden kommt.

LG
Muriel 🐇

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Ich würde ihn nochmal freundlich darum bitten den Ast zu entfernen.
Und falls das nichts hilft, noch immer freundlich darauf hinweisen, dass er ziemliche Schwierigkeiten bekommen kann, wenn das Teil von selbst runter kommt und jemanden verletzt.

LG

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Frag bitte mal beim Mieterverein nach, welche Handhabe Du hast. Ich denke mal, die Verkehrssicherungspflicht greift hier schon - evtl. auch mal beim Ordnungsamt fragen, die kennen sich damit auch aus.
LG Moni

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Hallo fruehchenomi,

danke für den Tipp mit dem Ordnungsamt, dort werde ich mich mal informieren.

Gruß, kleinekecki

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Naja, wenn ihr auf einem sehr grossen Hof wohnt....ländlich....dann könnt ihr den Ast doch selber entfernen, wenn es so gefährlich ist.
Bevor es hin und her geht, kann man auch Eigeninitiative zeigen, um diesen Ast, der ja wohl gefährlich ist, zu entfernen.

Und alles weitere würde ich den Eigentümer anschreiben, das er die Bäume bitte vor dem Herbst prüfen sollte, nicht das bei Herbststürme hier grosse Zweige abbrechen.

Wnn man sonst ein gutes Verhältnis hat, würd eivh eher ein Baumgutachter holen, der sich das ganze mal anschaut. Wenn es um meine Sicherheit geht, möchte ich mich nicht auf andere verlassen....Pflicht hin oder her.
Und mit diesem Gutachten kannst du dann zum Eigentümer gehen und reden, was zu tun ist.

lg
lisa