Guten Morgen zusammen
Wir haben eine DHH mit einer Anliegerwohnung. Diese Wohnung ist vermietet.
An seiner Wohnung grenzt ein Vorgarten um den er sich mehr oder weniger kümmert. Im April allerdings hat er alle Pflanzen samt dem kiesbeet rausgeschmissen. Er wollte es erneuern. Seitdem ist dort nichts mehr passiert. Unkraut wuchert und es sieht grausam aus.
Kann ich den Mieter dazu auffordern, den vorgarten wieder herzurichten??
LG
Mohn
Mieter hat im Vorgarten alles rausgeschmissen
Hallo,
ist der Vorgarten auch an ihn vermietet?
Grundsätzlich kannst Du natürlich einfordern, daß er den Garten wieder herrichtet. Hat er die Aktion in vorheriger Absprache mit Euch gemacht?
Nein leider nicht, das hat er im Alleingang ohne Absprache gemacht. Den vorgarten haben wir nicht an ihn vermietet
Ok, das heißt, er hat ohne Eure Einwilligung Euer Eigentum "umgestaltet".
Finde ich zwar erstaunlich, daß ein Mieter sich so ganz ohne Anlaß Arbeit in einem Vorgarten macht, in dem er eigentlich gar nichts zu suchen hat.....
Ich würde direkt vom Anwalt ein kleines Schreiben aufsetzen lassen, in welchem klargestellt wird, welcher Sachverhalt hier vorliegt, daß euer Eigentum beschädigt wurde und eine Frist genannt wird, innerhalb welcher der Schaden behoben sein muß bzw. der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt sein muß.
Das Ganze kann ja in freundlichem Ton gehalten sein - aber mit Gesprächen oder selbstgeschriebenen Briefen kommt man da meist nicht weiter.
Nehmt zum Anwalt vorher-nachher-Fotos mit.....
Habt ihr denn schon mit ihm gesprochen? Bevor ich zum Anwalt renne, würde ich ihn einfach mal ansprechen.
Warum "kümmert er sich mehr oder weniger" um EUREN Vorgarten?
Warum betritt er ihn überhaupt? Das hätte ich sofort unterbunden.
Es liest sich, als wäre es für euch ganz praktisch gewesen, dass er sich "mehr oder weniger kümmert", euch JETZT aber das, was er da "gestaltet" hat, nicht passt.
Ihr hättet längst klären müssen, ob der Vorgarten mitvermietet ist und er sich zu kümmern hat - oder ob er nicht mitvermietet wurde und ihr euch hättet kümmern müssen.
VG
Puh, da reagierst du aber recht spät. Wenn er in seinem Mietvertrag nicht stehen hat, dass er den Vorgarten mit nutzen kann, dann hat er ja euer Eigentum rausgerissen. Da hättest du schon früher handeln sollen und kannst ihn jetzt natürlich auch noch auffordern alles in den Ursprungszustand zurück zu versetzen. Aber nur zur Info: Wenn er den Vorgarten vertraglich nicht nutzen darf/soll, dann müsst ihr den natürlich pflegen und könnt ihn nicht verkommen lassen, nur weil er vielleicht von euch nicht einsehbar ist.