Hallo! Meine Familie und ich ziehen in en paar Wochen von einer Mietwohnung ins Eigenheim.
Im Mietvertrag steht, dass wir streichen müssen und die Wohnung in "einwandfrei gereinigtem Zustand" übergeben müssen.
1. Ich dachte, das mit dem Streichen darf man nicht mehr verlangen...Haben auch nur 1 Jahr hier gewohnt.
2. Was bedeutet denn "einwandfrei gereinigt" ganz konkret?
Lieben Dank!
Miete: einwandfrei gereinigt
Nein so klar ist das nicht. War die Wohnung bei eurem Einzug frisch gestrichen oder habt ihr es gemacht. Wenn ja, müsst ihr nicht streichen. Ansonsten streicht man halt schnell drüber.
Beim Auszug würde ich die Wohnung besenrein hinterlassen. Bad und Küche natürlich sauber.
LG
Ein Tipp von nem Hausmeister, frag bei deinem Vermieter erst einmal nach , ob und was er will. Wenn man Glück hat verlangen die nämlich nichts ;).
Der nächste Mieter streicht sowieso wieder alles anders und Besenrein reicht völlig aus.
Danke😊
Soviel ich aus den Medien weiß, musst du nicht streichen, wenn du die Wohnung ungestrichen übernommen hast und ihr selbst keine dunklen oder zu grellen Farben gestrichen habt...also bei weißen oder zarten Farben muss man nicht streichen und besenrein hinterlassen...
Wir haben die Wohnung weiß gestrichen übernommen und nichts verändert
Rechtlich gesehen musst du nichts streichen...nicht alles was im Vertrag steht und unterschrieben wird , entspricht dem Recht und Gesetz.
Egal ob Arbeitsverträge, Kaufverträge oder Mietverträge, nicht umsonst werden sie oft von Anwälten nochmal überprüft , ob alles Rechtens ist.
einwandfreie Reinigung....Küche und Bad auf Hochglanz reinigen, sprich Fliesen, etc. putzen.
Türen und Fenster putzen.
Wer will schon den Schmutz des Vormieters putzen.
lisa