Hallo zusammen,
mich beschäftigt eine Frage zu der ich mich sehr über eure Erfahrungen bzw. euer Wissen freuen würde...
Wir (4 Personen) ziehen in absehbarer Zukunft zur Miete in ein Reihenendhaus. Der Vormieter überlässt uns, zu einem ausgehandelten Preis, seinen Schwedenofen. Diesen hat er vor einem Jahr selbst einbauenlassen.
Heute waren wir nochmal dort um noch einige Formalitäten zu besprechen. Darauf meinte er im Gespräch, daß es gut sei, daß wir den Schwesenofen behalten würden. Die Nachbarin, zwei Häuser weiter, sei nämlich total dagegen und hätte schon verkündet, daß sie, wenn er mal ausziehen sollte, verhindern werde, daß da bei den neuen Leuten ein neuer Ofen reinkommt. Bei uns ist jetzt zwar alles geklärt. Auch mit dem Vermieter selbst. Der Ofen wird ja nicht gewechselt und zählt deshlab wohl als Bestand. Aber nun interessiert mich doch mal, ob sie da einfach so ein Mitspracherecht hat. Ganz so gut kenne ich mich da nicht aus. Werden uns natürlich noch weiter informieren. Aber recht übergriffig finde ich das schon oder?!?
Schwedenofen Mitspracherecht
Ist die Nachbarin selbst Mieterin oder Eigentümer?
Frag halt mal deinen Vermieter...der müsste doch die Reihenhausordnung kennen?
Ich schrieb ja schon, dass mit unserem Vermieter alles geklärt ist, was unser Haus betrifft.
Sie hat ihr Reihenhaus gekauft.
Gegen den Ofen innen kann kein Nachbar was haben, allerdings gibt es schon ein paar Regeln, wenn ein extra Rauchabzug für den Ofen angebaut wurde. Das wird im Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt und da gab es 2010 Änderungen bezüglich Abstand zum Nachbarn, Höhe, etc.
Und da sind wir beim Bestandsschutz. Wenn der Ofen mit dem Regelwerk VOR 2010 ordnungsgemäss eingebaut und abgenommen wurde, ist das ok, bei einem neuen Ofen würden die Bestimmungen NACH 2010 greifen.
Grüsse
BiDi
Vielen Dank für diese Info.
Hallo, wir haben auch einen Schwedenofen. Der wird nach dem Aufbau vom Kaminkehrer abgenommen und genehmigt, da kann der Nachbar gar nichts dagegen machen. Hoffe, das ist das einzige Problem, das mit den Nachbarn besteht. LG