Guten Morgen,
ich wende mich an euch weil ich euren Rat brauche.
Ich bin zum 01.10.2018 in meine neue Wohnung gezogen und habe die alte Wohnung fristgerecht gekündigt. Die Übergabe der alten Wohnung fand am 01.10.2018 in Anwesenheit der Nachmieter, einem Mitarbeiter der Hausverwaltung und mir + meiner besten Freundin statt. Festgestellt wurde Katzenkratzer an der Treppe und die Schlüssel der abschließbaren Steckdosen im Waschkeller fehlten (m.W. hatte ich diese damals auch nicht bekommen - sicher bin ich mir aber nicht!)
Der Mitarbeiter der Hausverwaltung wollte sich nach der Übergabe mit seinem Chef besprechen zwecks der Rückzahlung der Kaution und sich spätestens 2 Wochen später melden.
Nach vier Wochen hatte ich leider noch nichts gehört, deshalb rief ich dort an um nachzuhaken. Da hieß es, dass die Hausverwaltung einen Nachweis bräuchte, das ich damals die Kaution alleine gezahlt habe oder ob mein Ex-Freund auch Anspruch darauf hat. (Zur Info: damals sind wir zu 2. in die Wohnung gezogen, haben uns aber dann getrennt - die Kaution hatte ich alleine bezahlt)
Ich habe noch am selben Tag meinem Ex-Freund gebeten diesen Nachweis zu liefern, der darauf hin direkt eine E-Mail an die Hausverwaltung schickte, dass er keinen Anspruch an der Kaution hätte und ich diese damals alleine gezahlt habe.
Es gingen wieder 4 Wochen ins Land und ich hörte nichts. Ich rief wieder bei der Hausverwaltung an, diesmal war der Chef direkt am Telefon. Dieser war aber offensichtlich nicht wirklich im Bilde und er sicherte mir zu, dass sein Mitarbeiter sich umgehend bei mir meldet. (Das war am 23.11.) - Es folgte ... keine Reaktion.
Letzte Woche Mittwoch (05.12.) hatte ich nun eine E-Mail geschrieben und nach dem Stand gefragt mit der Bitte um Rückmeldung bis zum 14.12. Irgendwie habe ich aber ein ungutes Gefühl, dass sich bis morgen niemand meldet.
Deshalb meine Frage: Wie gehe ich jetzt weiter vor sollte sich mein Bauchgefühl bestätigen? Hat jemand einen Rat?
Danke für die Mühe Vorab ... auch fürs Lesen.
Keine Rückmeldung von Hausverwaltung bzgl. Kaution
Fällig wird die Kautions-Rückzahlung noch nicht unmittelbar mit dem Ende des Mietvertrags oder der Rückgabe der Wohnung. Es gibt auch keine starren Fristen für die Abrechnung einer Mietkaution nach Mietende. Jedoch sollte der Vermieter regelmäßig in der Lage sein, innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Rückgabe eventuelle Ansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache, unterlassener Schönheitsreparaturen etc. zu benennen, und auf dieser Grundlage zumindest eine Teilabrechnung vorzunehmen; für zu erwartende Betriebskosten-Nachzahlungen kann er dann noch einen Rest von der Kaution einbehalten. -- Genau das sagen die gängigsten Urteile.
Steht die Nebenkostenabrechnung noch aus, kann der Vermieter einen angemessenen Betrag sogar einbehalten, wenn zu erwarten ist, dass der Mieter etwas nachzahlen muss und den Rest bekommst Du also bis Maximal Ende 2019 (je nachdem, wie schnell die HV eben die Abrechnung erstellt).
Danke für deine Rückmeldung
Ja, die Nebenkostenabrechnung steht noch aus, jedoch habe ich in all den Jahren immer eine Rückzahlung erhalten. Einen Teilbetrag einzubehalten versteh ich aber trotzdem.
Wegen den Katzenkratzern habe ich aber direkt gesagt, dass ich das meiner Versicherung melde - die Kosten werden dann nicht von der Kaution abgezogen oder?
Tut mir leid, ich kenne mich da leider gar nicht aus
Was mich ärgert ist, dass sogar keine Rückmeldung kommt. Nicht mal eine Offenlegung der Gründe.
Hallo,
hast du denn von deiner Versicherung schon die schriftliche Bestätigung, dass die Beschädigung von den Kratzern übernommen werden? Wenn ja, dann kannst du der Versicherung sagen, sie soll direkt an den Geschädigten leisten und dann wird auch nichts von der Kaution abgezogen. Wenn nein, ist es dem Vermieter ziemlich egal, ob du das dem Nachbarn, einer Urlaubsbekanntschaft oder einer Versicherung gemeldet hast - für ihn kommt schlichtweg kein Geld bei raus. Du haftest weiterhin direkt. Es gibt keine Versicherung, die den Schaden übernimmt. Je nachdem wie schwerwiegend die Kratzer sind und an welchem Ort, kann es durchaus sein, dass die Kaution noch nicht einmal für die Reparaturkosten reichen wird. Ich würde hier als Vermieter also keineswegs einen Bruchteil der Kaution zurückzahlen, da das Mietobjekt schlichtweg nicht in ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben wurde.
Hallo!
Bezüglich des fehlenden Schlüssels: schau im Mietvertrag nach was da zu ausgehändigten Schlüsseln steht. Ist er da nicht aufgelistet...kein Problem.