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muss Vermieter Notdienst bei verstopftem Abfluss zahlen?
erstmal: wer bestellt , bezahlt.
die Rohrreinigungsfirma kann bestätigen, ob es in eurem eigenen Fallstrang oder der Querleitung war (dann zahlt ihr es sowieso), --- wenn ihr versäumt habt, die Leitungslänge auszumessen und keine schriftliche Bestätigung habt, dass die Ursache in einer gemeinsam genutzten Fall-Leitung ist, dann bleibt ihr auch auf den Kosten sitzen.
Und ja: auch dann sind es immer noch Mieterkosten, -- aber ihr müsst es euch dann Teilen (alle Mieter an diesem Strang).
"Und ja: auch dann sind es immer noch Mieterkosten, -- aber ihr müsst es euch dann Teilen (alle Mieter an diesem Strang). "
Hallo, das genaue Gegenteil ist der Fall.
Lässt sich eine Rohrverstopfung nicht einem Mieter als verschulden zuordnen, dann kann und darf das nicht auf alle Mieter aufgeteilt werden, sondern dann trägt der Vermieter ganz alleine die Kosten!
Gruß
Demy
Plumbere Werbung geht nicht 😂🙄
Hallo,
wie viele Wohnungen sind denn noch über dir?
freundliche Grüsse Werner
Die Antwort liegt darin, ob alle Mieter das Problem hatten (Hauptabfluss) oder nur euer Ablauf von eurer Toilette.