Hallo ich weis nicht ob ich hier richtig bin.
Und zwar wollen wir gerne ein Haus kaufen. Der Eigentümer ist im Dezember gestorben es gibt keine Frau oder kinder und bis her keine verwandte. Es würde ein Nachlasspfleger beauftragt. Die Maklerin hat uns gesagt das wir gute Chancen haben das Haus zu bekommen, die unterlagen würden schon beim Gericht eingereicht. Die suchen noch nach Familien die das erben würden bis her würde nichts gefunden die suchen wohl schon seit Anfang Dezember. Wie lange müssen wir uns noch gedulden? Am Freitag waren wir noch mal im Haus leider mussten wir fest stellen das im Keller eine wand nass ist. Kommt da vielleicht die Versicherung von dem alten Mann ins Spiel? Die Versicherung läuft noch bis zum 1.4.19 .
Wir müssten ein gebot abgeben können wir das noch ändern wenn wir genau wissen wie teuer der schaden an der Keller wand ist?
Freue mich über eine Antwort
Lg Jacqueline
Haus kaufen
Zum ersten Teil "wie lange müssen wir noch warten" kann dir sicher der nachlassverwalter eine Antwort geben ich bin mir sicher, das ist in Deutschland geregelt. Zum zweiten Versicherung. Kommt die Nässe durch einen Versicherten Umstand zustande? Hochwasser, Wasserrohrbruch etc. Oder ist es aufsteigendes wasser und/oder nicht fachgerecht ausgeführte drainage, abdichtung? Selbst wenn es ein versicherungsfall wäre, würde ich arg darüber nachdenken es über die Versicherung laufen zu lassen, ich kenne schon einige, die plötzlich nicht mehr gegen Wasser (in diversen richtungen) versichert werden oder nur gegen horrende Preise.
Ohne Gutachten woher der Wasserschaden kommt würde ich erst mal gar nix machen! War es ein Rohrbruch? Ist es Grundwasser das hochdrückt? Ist die Wanne nicht mehr dicht? Ne nasse Wand kann von ein paar Hundertern für ein Rohrleck und einen Trockner bis hin zu unbewohnbar gehen, also Augen Auf!
Da es sich um einen älteren Herrn gehandelt hat, wird das Haus ja auch schon älter sein.
Abgesehen von der Nässe. Was ist mit Dämmung, Fenstern, Heizung, Dach?
Da können was was ich für Kosten auf Euch zukommen.
Danke für die antworten. Das Haus ist von 1965 es würde aber schon einiges neu gemacht. Dach, Heizung und Fenster. Wir müssen die Elektrik neu machen was auch nicht schlimm ist. Was uns nur ein bissen stört das es am Anfang hieß die wand im Keller wäre trocken wie ja jetzt raus kam ist es nicht so, und wir haben im Dezember ein gebot abgegeben für ein " nicht nassen Kellner" kann man das gebot noch ändern? Man muss ja die feuchte wand im Keller fertig machen, wenn wir Pech haben ist das nämlich das Rohr von draußen.
Lg Jacqueline
Welches " Rohr von außen" ?
Ohne einen Gutachter, insb. wegen der nassen Wand, würde ich da kein Gebot abgeben.
Hey,
bei Facebook gibt es eine Gruppe "Hausbau-Renovierung-Heimwerkertipps" da wird einem eigentlich immer ganz gut weiter geholfen.
Sorry, falls ich hier keine Werbung dafür machen darf ...
Grüße
K4ssio