Anbau Garage bzw. Lagerraum

Hallo!

Wir möchten auf unserem Grundstück gern eine Doppelgarage errichten. Von den Abständen zum Nachbargrundstück bzw. Gebäuden her dürfte es keine Probleme geben.

Die Frage ist nur: Was genau beantragt muss man nun beim Bauamt beantragen? Wenn es offiziell "nur" eine Garage wird, müssen bzw. dürfen glaub ich tatsächlich nur Autos/Motorräder stehen. Was aber, wenn man, wie wir, auch Fahrräder, Gartengeräte, Rasenmäher usw. lagern möchte? Wo ist dann der Unterschied zu einer einfachen Garage? Gibt es andere Vorschriften? Muss beim Bau etwas anders gemacht werden.

Irgendwie blickt man da nicht wirklich durch #kratz

VG

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Also ich sag's mal so, ich kenne keine Garage, wo NUR ein Auto drinnen steht. Eher kenne ich Garagen, wo man Glück hat, wenn das Auto dort überhaupt Platz findet. Ich wüsste auch nicht, dass jemand das kontrolliert. 🙄

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Hallo,

schau mal in die Bauordnung eures Bundeslandes. Braucht ihr überhaupt eine Genehmigung?

In Sachsen sind z. B. bis 50m2 Garage genehmigungsfrei. Andere Bundesländer sind z. T. strenger.

Theoretisch darf in einer Garage nicht alles mögliche gelagert werden, aber wer kontrolliert das schon.

Wenn ihr eine Genehmigung braucht, beantragt eine Garage und gut ist.

LG Nenea

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Hi,
bei uns auf dem Dorf ist es schon so, wenn die Anwohner trotz Garage ihre Autos auf der Strasse stehen haben, können die Garagen überprüft werden.
Garage ist für Autos + sonstiges. Werden sie zugemüllt und Autos stehen auf der Strasse, kann die Gemeinde schon einschreiten.

Je nach Gemeinde braucht eine Garage eine Baugenehmigung, kann sogar je nach Baugebiet unterschiedlich sein. Bbei uns müssen die Flachdächer der Garage begrünt werden oder brauchen einen gewissen Neigungswinkel. Wir ein Dach aufgestockt, darf dieses als Abstellraum genutzt werden aber nicht als Wohnraum....eine Strasse weiter ist es schon wieder ganz anders.

Also zum Bauaumt deiner Gemeinde /Stadt gehen.

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ECHT? bei uns hat jede Familie gefühlt pro Erwachsenen mindestens ein Auto (dazu kommen noch Motorräder, Moped, Mofas , Anhänger...) so groß ist gefühlt keine Garage. Aber gut, bei und stehen zwei Motorräder, zwei Mopeds und ein Auto in der Garage. Eins auf der auffahrt... im nachbarort hat gefühlt jeder ein Auto auf der Straße stehen, ich möchte dort nicht bus- oder Lkw Fahrer sein. Kaum Lücken. Völlig nervig, dort könnte ich eine kontrolle verstehen.

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Wegen der Größe (vor allem auch der Höhe!) und den Abstandsflächen geht ihr am besten mal zur offenen Sprechstunde beim Bauaufsichtsamt Eurer Stadt und fragt dort nach. Am besten Lageplan/Katasterplan von Eurem Grundstück mitnehmen, gibt es meist kostenlos online abrufbar, in NRW z.B. über TIM online, in anderen Bundesländern kenne ich mich da nicht so aus.

In einer Garage darf alles mögliche abgestellt und gelagert werden. Oft sind sie auch genehmigungsfrei, das hängt ein bisschen von der genauen Größe, Höhe, Länge etc. ab und der exakten Formulierung in der jeweiligen Bauordnung des Bundeslandes oder der Regelung in dem Bebauungsplan des jeweiligen Wohngebietes. In NRW z.B. sind kleinere Bauwerke bis 30 Kubikmeter und max. 4m Höhe zwar genehmigungsfrei, jedoch explizit keine Garagen. Und auch Schuppen/Gartenhäuser z.B. nur, wenn sich darin keine "Feuerstelle" (Herd o.ä.) oder Nassraum befindet.

Also: Wer Eure Situation nicht EXAKT kennt, kann da nicht helfen. Daher ab zum Bauaufsichtsamt, ist ja kostenlos und dafür haben die Sprechstunden ;-)

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Also, das ist in jedem Bundesland anders geregelt.

Bei uns kommt es auf die Größe des "Gebäudes" an und nicht darauf, was darin passiert.

Ob also Gartenlaube, Garage, Schuppen usw. ist völlig egal. Fertiggaragen mit z.B. 18qm Fläche sind ohne Bauantrag zu errichten, aber man mußte eine Genehmigung zur Freistellung vom Bauantrag beantragen. Also, die wollen schon wissen, was da passiert, auch wenn sie es dir nicht verweigern können.

Am besten geht man mit seinen Plänen mal zum zuständigen Bauamt und fragt nach, was es an Genehmigungen braucht, um das zu bauen, was ihr vorhabt.