Hey ihr lieben. Ich wusste nicht ins welches forum das passt ,also schreibe ich das hier . wir wohnen in einer Wohnung der das der Gesellschaft vonovia gehört . ( kennen bestimmt viele ) So jetzt kam ein Brief, dass alles neu sanieret wird. Außen,die Wände, innen das Hausflur, neue Fenster ( obwohl wir schon Balkon Fenster und Tür neu haben ) Jetzt kommt . Die Miete soll bei uns um ca 97 Euro erhöht werden. Bei meiner Nachbarin 108, bei anderen 115. Also bei jedem unterschiedlich. Meine Frage ist. Ist das rechtens so viel mehr Miete zu verlangen ,oder kann man sich dagegen währen. Wir wohnen knapp 2 Jahre hier . Hätte ich das gewusst, dass soviel mehr kosten wird ,würde ich niemals im leben hier einziehen .
Miete Erhöhung.
Wie viel ist es denn prozentual? Die absoluten Werte bringen einem wenig, den auf die prozentuale Erhöhung kommt es an
Ihr solltet prüfen, ob modernisiert oder "nur" saniert und repariert werden soll. Und dann kommt es eben auf die prozentuale Erhöhung an. Ein Betrag allein sagt nichts aus.
Und um auf deine Frage zu antworten: wenn die Voraussetzungen stimmen, kann eine Mieterhöhung nach Modernisierung rechtens sein.
Wir zahlen jetzt genau 630 Euro warm . (70m2 3 Zimmer ) . plus eben die 97 euro. Es wird modernisiert. Doch im Brief steht nur ,dass wir später bescheid bekommen ,wie die Summe entstanden ist . Es wird Überfall alles gleich gemacht .
Hallo
Du musst die Kaltmiete nennen. Warmmiete ist nicht ausschlaggebend.
https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/mieterhoehung/mieterhoehung-nach-modernisierung.aspx
bei SANIERUNGEN gibt es Formeln.
Man muss von den Arbeiten den fiktiven "Reparaturanteil" rausrechnen und dann bleibt der Rest als Modernisierungskosten.
Diese Modernisierungskosten dürfen auf den Mieter als Mieterhöhung umgelegt werden. 8% davonauf die Jahresmiete.
Dazu muss man den ungefähren Kostenrahmen VORHER ankündigen -- und dann nach ABSCHLUSS der Arbeiten mit den nachgewiesenen und genau berechneten tatsächlichen kosten dann die Mieterhöhung anschreiben.
So mal in kurz. --- der Betrag könnte also hinkommen, wenn der Modernisierungsanteil von 8% so hoch ist.
Das mal in "allgemein". -- Das was ihr jetzt bekommen habt, ist die gesetzlich verpflichtende Vorabankündigung VOR der Maßnahme.
Die echte Mieterhöhung kommt also noch nach Abschluß der Arbeiten. -- und dann muss der Betrag exakt dargelegt und nachgewiesen werden inklusive fiktiver Abzüge für Instandhaltungsanteile. -- ja: das kann bei jedem unterschiedlich sein, wenn die Quadratmeter der Wohnung unterschiedlich ist.
grundsätzlich kann es rechtens sein, wenn es korrekt berechnet wurde. Um das festzustellen musst du den tatsächlichen Brief abwarten --- aber wenn dir das zu viel ist, dann kannst Du ja jetzt schon auf die Suche nach einer neuen Wohnung gehen...