Hallo
Wir leben seit ca 10 Jahren in einer Mietwohnung privat . 2 Erwachsene und 3 Kinder. Der Vermieter war anfangs ok hat einige Sachen repariert aber seit letzter Zeit weist er uns ab. In der Wohnung sind alte holztüren, altes Bad also Sanierungsbedürftig. Er wollte sich darum kümmern aber hat kein Zeit. Balkontür aus Holz verostet und riss außen. Wir haben Bilder Hausverwaltung geschickt und die haben den Vermieter gebeten, es zu beheben wegen gefahrenszelle kinder . Jetzt schreibt er uns wir sollen das machen . Wir machen es nur wenn er zahlt. Da hatcer uns gedroht zu kündigen. Heute die Mitteilung von Hausverwaltung dass er es angeldet als eigenbedarf und nur dann sanieren will. Das heißt wir müssen raus. Die Kündigung wird demnächst folgen
.wir sind beim Wohnungsamt registriert weil diese Wohnung zu teuer und klein ist.
Meine frage : Vermieter darf doch nicht persönlichen Gründen ubs kündigen und als EIGENBEDARF angeben
Zweitens: wird Wohnungsamt uns helfen zügig einer Wohnung zu finden . Unsere Sorge nicht auf streasse zu landen..
Wie sind eure Erfahrungen und Tipps
Danke euch
Vermieter kündigt nach 10 Jahren Eigenbedarf
Bitte geh baldmöglich zum Mieterverein und lass Dich beraten, um keinen Fehler zu machen !!
Ich habe schon festgestellt, dass nicht in allen Bundesländern gleich verfahren wird, auch wenn die Gesetze eigentlich gleich sein müssten.
Falls ihr eine Rechtsschutzversicherung habt für Mietstreitigkeiten, kannst Du Dich vom Anwalt beraten lassen.
LG Moni
Danke mach ich
In einer Eigenbedarfskündigung muss genau begründet sein, warum er genau die Wohnung braucht und wer da einziehen soll. Wenn ihr das bezweifelt, könnt ihr auch erst mal widersprechen. Ich denke nicht, dass er damit durchkommt. Seid ihr im Mieterverein? Solltet ihr ausgezogen sein und es stellt sich heraus, dass er oder nahe Angehörige nicht einziehen und der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war, könntet ihr Geld für die Umzugskosten von ihm fordern.
Reparieren muss er Dinge die kaputt sind. Ein neues Bad einbauen muss er nicht, wenn das alte zwar funktioniert, aber alt und nicht mehr schön ist.
Aber wie auch immer würde ich schauen, dass ich da weg komme und was anders finde.
Ja genau. Früher war das auf sein Vater aber seit 1 jahr auf seine Namen . Er weist und immer ab. Wir möchten nicht ständig mit dem Stress leben, wenn was nicht funktioniert das wir das selber machen.
Er hat das Bein Hausverwaltung als eigenbedarf angemeldet aber kündigung haben wir nicht nicht
Aus Eigenbedarf darf ein Vermieter (Besitzer) immer kündigen. Es muss dennoch eine Kündigungsfrist eingehalten werden, sowie ein Eigenbedarfsvollzug auch einer Frist gesetzt ist....da dürften sogar Renovierungs-/Sanierungszeiten nicht ewig und endlos hinausgeschoben werden. Auf jedenfall, darf er die Wohnung durch Eigengebrauchskündigung nicht weiter Fremdvermieten.
Genau so ist das
Klar kann er euch kündigen, es ist seine Wohnung! Wenn ein Familienmitglied oder er selber da einziehen möchte, dann kann er euch kündigen!
Wenn es so viele Mängel sind, die euch stören( Holztüren und altes Bad ) gehören nicht dazu, Jolz kann auch nicht rosten, dann würde ich schon längst was neues gesucht haben.
Die Türen sind über 60 Jahre alt und er hätte es schon längst wechseln sollen weil in dem Haus alle Vermieter das gemacht haben. Die sind nicht nach neusten stand . Natürlich verostet ein tür am Griff und Scharnieren...liest du nicht oder hörst du nicht in Medien. Frankfurt gibt es Mangel an Wohnungen und sehr teuer daher....dir Kündigung ist noch nicht in Briefkasten aber an Hausverwaltung wurde es als eigenbedarf kündigen. Wir werden es sehen ...nächste Woche habe ich Termin Rechtsberatung...
Die müssen auch nicht nach neustem Stand sein!
Auch wenn sie 60 Jahre alt sind, muss er die nicht austauschen.
Warum bist du so patzig?
Sucht zusätzlich zum selber nach einer Wohnung.
Das Amt hat viele die suchen. Mit 3 Kindern wird das alles nicht einfach werden.
Kann ich nicht weil wir zu fünft sind mein Mann Geringverdiener ist und ich in elternzeut daher Sozialwohnung. Sind auch dort registriert privat haben wir kein Chance
Gegebenenfalls wären wir härtefall wegen kleinkind und baby...daher hab schon Termin Wohnungsamt.
Warte erstmal auf die Kündigung und lass dich dann beim Wohnungsamt oder dem Mieterverein beraten.
In der Kündigung muss er einige Dinge erklären: Wer (mit welchem Verwandschaftsverhältnis) einziehen will z.b. Warum ausgerechnet in diese Wohnung,...
Gehören ihm noch mehrere Wohnungen im Haus? Dann ist es nicht einfach einer Familie mit langem Mietverhältnis zu kündigen, wenn auch eine andere Wohnung von einem kinderlosen Paar gleichwertig wäre.
Zudem habt ihr ja eine lange Kündigungsfrist. Also erstmal ruhig bleiben und das Schreiben abwarten.
Und wenn ihr dann irgendwann ausgezogen seid würde ich mal irgendwann schauen, ob da auch eingezogen ist, wer angekündigt wurde. Wenn nicht könnt ihr ihn anzeigen und das läuft sicher auf Schadenersatz raus (Umzugskosten, etc)
Genau das mach ich danke so ist besser erstmal abwarten auf kündigung aber warum hat er beun Hausverwaltung schon angemeldet obwohl bei ins kündigung da ist oder überlegt er wer einzieht naja mal sehen
Danke sehr guter Tipp. So hatte ich auch vor