Frage zu Hauskauf mit Mieter

Hallo liebes forum :-)

Wir haben ein tolles Zweifamilienhaus gefunden und würden mit 2 Familien auch einziehen wollen. Wie ist da die Rechtslage?
Kann man den Vormieter einfach 9 Monate kündigen, wegen Eigenbedarf?
Wie läuft soetwas ab? Sollte man einen Rechtsanwalt um Hilfe bitten?

LG Cupcakes91

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Je nachdem wie lang der Mieter dort schon wohnt, gibt es evtl unterschiedliche Kündigungsfristen - siehe auch Mietvertrag...

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Der Mieter wäre seit 2004 dort, das heisst es waren doch 9 Monate Kündigungsfrist, wäre auch kein Problem. Aber kann man ihn auf jeden Fall raus bekommen oder wird soetwas eher schwer. Ich denke die Mieter sind relativ jung, wenn ich so die Einrichtung ect. Anschaue. Habe den Mietvertrag leider noch nicht gesehen :-(
Und danke für deine Antwort :-)

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Wenn der Mieter nicht unter die Härtefallregelung fällt, bekommst du ihn auf jeden Fall raus. Ob es innerhalb von 9 Monaten klappt, kommt drauf an, ob er einverstanden ist, leicht was Neues findet, ob ihr womöglich was für einen baldigen Auszug anbietet...

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Was heißt "mit zwei Familien"?
Für euch selbst könnt ihr natürlich auf Eigenbedarf kündigen. Für die zweite Familie nur, wenn sie Angehörige von euch sind.

Wenn ihr aber im Haus wohnt, habt ihr das erleichterte Kündigungsrecht im Zweifamilienhaus und könnt grundlos kündigen, allerdings verlängert sich die Frist um drei Monate.

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Also wir wollten wir (Ehemann und ich) und meine Eltern.
Vielen Dank für deine Antwort :-)

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Klar kannst Du den Mietern kündigen. Die legen kurz vor Ablauf der Frist Widerspruch ein, Du brauchst 'ne Räumungsklage (bis das Gericht entscheidet können zwischen 1 und 2 Jahren vergehen), und selbst wenn Du den Prozess gewinnst können die Mieter beantragen, das die Räumungsfrist auf nochmal ein Jahr verlängert wird. Rechne mal mit 2 - 3 Jahren und einem Haufen Kosten und Nerven.

Grüsse
BiDi

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Danke bidi für deine ehrliche Antwort :-)

Das ist eben das Problem und meine Frage, ob man es auch ohne Stress über die Bühne bekommt, aber wohl eher nicht :-(

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Wir hatten zwei Mal Glück. Wir haben erst die eine Mietpartei gekündigt und ein paar Jahre später die andere, weil wir mehr Platz brauchten, und beide sind vor Ablauf der Frist ausgezogen.
Aber man weiß es halt leider nicht vorher...

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Die rechtliche Situation kann ich leider nicht beurteilen, aber ich kann dir evtl mit meiner Erfahrung helfen.
Wir haben vor 2,5 Jahren eine vermietete DHH gekauft. Der Verkäufer hat mit dem Mieter einen Mietaufhebungsvertrag geschlossen die besagte, dass er zu einem bestimmten Termin auszieht (in unserem Fall waren es glaube 3 Monate). Im Gegenzug zahlte der bisherige Eigentümer seinem Mieter eine Ablöse. Der Mieter hatte allerdings auch schon die Zusage für eine neue Wohnung.
Hat alles wunderbar und ohne Ärger geklappt.
Du siehst also, es muss nicht unbedingt auf Ärger oder Probleme raus laufen. Fragt doch einfach mal beim Verkäufer an wie da die Lage ist.

Im Zweifelsfall lasst euch von einem Anwalt über die rechtliche Situation in eurem konkreten Fall aufklären. Falls ihr eine Rechtschutzversicherung habt deckt die eine Beratung evtl ab (wenn ein Baustein für Wohnen mit versichert ist).

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Das ist natürlich ein gutes Beispiel, vielen Dank dafür :-)

Ich denke wir müssen uns erstmal den kompletten Mietvertrag ansehen.

Freut mich dass es bei euch so gut geklappt hat :-)

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Wir standen letztes Jahr vor einer ähnlichen Entscheidung.

Zuerst mal: ihr könnt den Mietern erst dann wegen Eigenbedarf kündigen wenn ihr rechtlich Eigentümer des Hauses seid -also im Grundbuch steht. Nicht schon im Moment der Vertragsunterzeichnung etc. Das können also durchaus noch ein paar Wochen mehr sein bis ihr überhaupt die Kündigung aussprechen könnt.

Uns ist damals klar und deutlich abgeraten worden. Sowohl von unserem Baufinanzierer als auch von unserer Rechtsschutzversicherung. Falls der Mieter nicht innerhalb der Frist auszieht kann sich sowas über Jahre hinziehen. Das muss man sich leisten können. Klar, es KANN alles glatt gehen. Aber erfahrungsgemäß tut es das eher selten. Mir ist das auch etwas schleierhaft. Ich würde selbst eher früher als später ausziehen und nicht jahrelang diesen Stress haben wollen.

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Danke für deine Antwort :-)

Ich denke auch das es eher zu stressig wird, es ist momentan einfach so, dass der wihnungsmarkt allgemein eher schlecht ist. Zum kaufen und auch zum mieten -. -

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Wem sagst du das. Wir suchen seit unser erstes Kind auf der Welt ist ein Haus zum Kauf. Das sind nun fast drei Jahre. Wir haben eine gewisse Vorstellung, sind aber durchaus Kompromissbereit. Verdienen beide gut bis sehr gut, haben Eigenkapital etc. Allerdings haben wir eben auch den Anspruch das Haus vor der Rente abbezahlt zu haben und uns trotz Rate noch Urlaub etc gönnen zu können = kein Haus für 500.000€!

Ich könnte dir ein Buch schreiben über die skurrilen Angebote. Wir hatten einige in der engeren Wahl, die sich alle zerschlugen wegen:

- Mieter signalisierte das er freiwillig nicht auszieht. Leider erst nachdem wir bereits mit einem Gutachter durchs Haus gegangen waren = 1000€ in den Sand gesetzt
- Haus von 1900, superschick renoviert. Nur leider keinerlei (!) unterlagen zur Renovierung oder zum Haus. Friss oder stirb. Wir entschieden uns für letzteres.
- Haus war schon verkauft, man wollte nur gucken ob unser Angebot besser ist. Hat man uns nur mit keinem Wort gesagt. Dafür reisten wir mit drei Kindern 1x quer durch Deutschland.
- und mein persönlicher Favorit, der Maßregelvollzug (=forensische Psychiatrie) auf dem Nachbargrundstück mit freiem Blick in unseren Garten und auf unsere Kinder. Nein, doch lieber nicht.

Ende offen......

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Wenn es Wohnungseigentum wäre, musst Du auf jeden Fall prüfen lassen, wann geteilt wurde (steht dann zb im Grundbuchauszug). Sollte Wohnungseigentum gebildet worden sein, während die Wohnung/en schon vermietet waren, steht dem Mieter ein Vorkaufsrecht zu. Andersrum nicht, also wenn schon WEG gebildet war, bevor er einzog.

Hast Du einen Grundbuchauszug? Wenn es WEG wäre, hättest Du zwei Auszüge, für jede Wohnung einen.

Viele Grüße 004

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Wir haben eine vermietete DHH gekauft, nachdem wir uns mit den Mietern zusammengesetzt hatten. Die waren selbst am bauen, daher sollte der noch verbleibende Mietzeitraum überschaubar bleiben. Darauf haben wir uns eingelassen...

Tja, dann hat es aber mit dem Neubau nicht wie geplant geklappt und die Mieter dachten weder daran uns in irgendeiner Form in Kenntnis zu setzen noch daran auszuziehen. Also haben wir wegen Eigenbedarf gekündigt. Der Mieter hat - trotz mehrfacher Belehrung - keinen Widerspruch eingelegt, ist aber dennoch nicht ausgezogen. Also Räumungsklage eingereicht im April, mündliche Verhandlung wegen Fristverlängerungen etc. im Oktober. Dann sollten wir überlegen, ob wir einer weiteren Verlängerung zustimmen. Das haben wir nur gemacht unter der Bedingung das, ab dem vierten Monat der Verlängerung (im Raum standen drei Monate) zusätzlich zur Miete eine Entschädigung von 1000€ zu zahlen ist, die sich für jeden weiteren Monat verdoppelt. Ende vom Lied: den dritten Verlängerungsmonat wollten sie nicht mehr zahlen und sind dann in einer Nacht und Nebelaktion ausgezogen. 13 Monate nach der Kündigung des Mietvertrages und 1,5 Jahre nach dem ursprünglichen Zeitplan.

Erwähnt sei auch, dass obwohl die Mieter uns null informiert haben, sind sie aber allen finanziellen Verpflichtungen zeitgerecht nachgekommen sind und haben das Haus auch in einem besenreinen guten Zustand hinterlassen haben. Daher würde ich mich in jedem Fall vorher mit den Mietern zusammensetzen, um mir einen Eindruck zu verschaffen! Ein Risiko bleibt ja trotzdem noch. Wir hatten quasi Glück, dass die Miete immer gezahlt wurde, der Mieter gegen die Kündigung keinen Widerspruch eingelegt hat und das Objekt vernünftig hinterlassen wurde. Kann ja auch alles ganz anders ausgehen...