N’Abend..
Wir kaufen ein Haus.. es ist gerade noch bewohnt.. wir warten gerade auf das GO der Bank und wollen unseren Mietvertrag diesen Monat noch kündigen..
müssen aber etwas früher ins Haus da wir ja noch was machen müssen... wie lange räumt man idr dem ehemaligen Besitzer Zeit ein auszuziehen?
Hauskauf - wie lange gibt man ehemaligen Besitzer Zeit auszuziehen?
Wer wohnt denn aktuell drin?
Die ehemaligen Eigentümer oder ist es vermietet?
Habt ihr das nicht im Vorfeld geklärt?
Je nach Region kann sich mit Eigenbedarf auf mehrere Jahre einstellen....
Hallo!
Ja!! Mir geht's genauso.
3 Jungs die 8 und 2x2,5 Jahre.
Es kommen alle zu kurz. Jedes Kind hätte mehr Aufmerksamkeit verdient.
Die Zwillinge haben noch sich zum spielen der grosse viele Kumpel. Nur ist das eben nicht Mama/Papa exklusiv Zeit.
Mein Mann arbeitet viel und in Schicht. Auch Wochenenden und Feiertage.
Ich versuche immer wieder Zeit für jedes Kind allein zu reservieren.
Der große Sohn darf mit mir ins Kino/Minigolf usw ca alle 8 Wochen
Die Zwillinge gehen einzeln mit mir einkaufen , Bücherei usw ,wenn Papa da ist . Tolle Ausflüge machen wir mit den Zwillingen zusammen (Und wenn er möchte der grosse). Sie verstehen noch nicht, das einer was ganz tolles allein macht und der andere ein anderes mal (indoor Spielplatz/Tier Park). Das werden wir machen, wenn sie älter sind, einzeln tolle Sachen.
Ein zwilling ist schwer herzkrank geboren und ist sehr ängstlich und schüchtern.
Das macht es nicht einfacher
Andererseits : ich bin auch mit 3 Geschwistern aufgewachsen. Und hatte auch nicht oft Mama allein. Und ich habe tolles gutes Verhältnis zu meiner Mutter.... früher hatten generell die kinder weniger Mama Zeit exclusiv glaub ich.
Ich glaube, Kinder profitieren auch sehr von Geschwistern und vielleicht gleicht das die weniger Mama Zeit auch ein wenig aus.
ABER dieses schlechte Gewissen, das kenne ich!
Oh !! Ich wollte auf einen anderen Thread antworten!Sorry! Kann man das hier löschen/verschieben???
Ich habs aber jetzt zufällig trotzdem gelesen.
Danke für deine Meinung.
Lg
... Spätestens dann, wenn das Geld den Besitzer wechselt.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde. Und solange nicht z. B Mietverträge mit Dritten dem entgegen stehen.
Das vereinbart man im Notarvertrag. Man kann hier auch entsprechende Regelungen treffen, dass ein Teil des Geldes erst dann fließt, wenn er tatsächlich ausgezogen ist Auf gar keinen Fall vorher kündigen, bevor das nicht geregelt ist.
So irgendwas um die 4-6 Monate ab Kaufvertragsdatum, dann zum Monatsende, wird häufig in Notarverträgen aufgenommen. Je nach Einigung zwischen den Parteien.
Jetzt schon „auf Verdach“ zu kündigen wäre viel zu früh. Vor allem wenn man gar nicht weiß, wann das Haus tatsächlich frei wird weil man es selbst noch nicht angesprochen und verhandelt hat.
Auf keinen Fall den Mietvertrag zu schnell kündigen, lieber 1-2 Monate doppelt zahlen. Normalerweise wird der Termin beim Notar festgelegt. Das ist aber noch keine Garantie das der Vorbesitzer wirklich raus geht, also unbedingt eine Klausel in den Vertrag was passiert wenn er nicht auszieht.
Wir hatten die Klausel das der Vorbesitzer 2500 € für jeden Monat zahlen muss wo er länger drinnen bleibt, wir hatten das Problem das das Paar in Scheidung lebte, die Frau das Haus schnell los werden wollte und er auf keinen Fall ausziehen wollte. Sprich mit dem Notar.
LG
Visilo
Hallo,
wie schon gesagt, das wird im Kaufvertrag geregelt. Jetzt zu kündigen, wäre zu früh. Das kann noch einige Monate dauern.
Zahlt ihr bar oder per Kredit? Voraussetzung für die Darlehensauszahlung war bei uns die Eintragung ins Grundbuch. Das dauert aktuell an unserem Wohnort mehrere Monate. Ohne Kaufpreiszahlung auch keine Hausübergabe.
LG Nenea
Das kann sicherlich sehr unterschiedlich sein.
Wer wohnt im Haus? Der Verkäufer oder hat dieser vermietet?
Wenn eine Familie drin wohnt, kann es noch länger dauern.
Bei meiner Tante hatte es tatsächlich nach dem Hauskauf 1 Jahr gedauert. Es wohnte eine Familie mit 3 Kindern drin, die nicht so schnell was passendes finden konnte. Meine Tante hatte 4 Monate eingeräumt, der gegnerische Anwalt dann innerhalb 12 Monate.
Allerdings gehörte das Haus schon vorher meiner Tante.
Auf keinen Fall vorher kündigen und es in den KV mitaufnehmen.