Baukindergeld

Hallo,

ich habe mal eine Frage: Mein Mann und ich erwarten im Januar 2020 unser erstes Baby. Zudem haben wir im August 2018 ein Haus gekauft, dass wir umbauen und mit einem Anbau erweitern.

Geplant ist, dass wir im August 2020 in das Haus einziehen. Danach würden wir gerne das Baukindergeld beantragen?

Eine Beraterin der Bank sagte uns, dass wir kein Anrecht darauf hätten. Das verwundert uns, denn eigentlich passen doch alle Kriterien (auch das Einkommen passt bei uns)?

Vielen Dank für eure Hilfe.

1

Hi,
ich bin mir nicht ganz sicher. Aber ich glaube, dass Kind muss beim Hauskauf bereits existieren...kann sein dass ich da falsch liege, aber das könnte der Grund sein. lg

2

Laut der Seite https://www.fragenzumbaukindergeld.de/faq-baukindergeld-und-familie-kinder/ sollte dies aber möglich sein. So wird dort folgende Beispielfrage erwähnt:

“Wir ziehen voraussichtlich zum 01.03. in unseren Neubau (Baugenehmigung 2018) ein; unser Nachwuchs kommt im Mai – kann ich den Antrag im Mai rückwirkend stellen und ist unser Kind förderberechtigt (da es ja nach Einzug gekommen ist)?”
(Frage von Stefan F. am 06.02.2019)

Antwort aktion pro eigenheim:

"Sie haben nach Ihrem Einzug 3 Monate Zeit, den Antrag auf Baukindergeld zu stellen. Berücksichtigt werden dann alle Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben. Wenn Ihr Kind also im Mai geboren wird, sollten Sie den Antrag auf Baukindergeld erst nach der Geburt des Kindes stellen. Nur dann kommt das Baukindergeld in Frage. Sie stellen den Antrag also nicht rückwirkend, sondern fristgerecht innerhalb der 3-Monats-Frist, aber nach der Geburt des Kindes.

Update zum 17.5.2019: Nach den neuen Förderbedingungen der KfW bleiben dann 6 Monate nach Einzug Zeit für den Antrag."

3

Ihr wohnt doch seit 2018 drin . Das Kind kommt erst 2020.
Glaube, das geht dann nicht mehr. Steht da in einem Beispiel auch so drin.

4

Nein, dass geht leider nicht. Das Kind muss bei Kauf bereits existieren oder kurz danach geboren werden. Eine Zeitspanne wie bei euch, ist zu lang.

11

Das ist totale Fehlinformation. Was hat denn der Kauf mit dem Einzug zu tun? Nichts.
Nicht jeder der ein Haus kauft, zieht noch am selben Tag ein...
deshalb gilt das Einzugsdatum (Datum der Ummeldung bei der Gemeinde-Meldebescheinigung).

Erst DANN kann man innerhalb der 6 Monate einen Antrag stellen.

Das Kind muss übrigens VOR der Antragstellung geboren sein...
also wenn das Kind im Januar 2020 auf die Welt kommt, dann im Februar den Antrag stellen.

steht aber alles hier nochmal gut erklärt:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/

5

Ja, ihr bekommt Baukindergeld!

https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004381_M_424_Baukindergeld.pdf

Siehe S. 3 / Antragstellung, letzter Absatz. Bis zum 31.12.2023 müsst ihr eingezogen sein. Und dann habt ihr ein halbes Jahr Zeit.

9

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten badeperle! :)

10

Gerne!
Wir haben auch BKG beantragt, deswegen kenne ich mich etwas aus.
LG und alles Gute für euer Eigenheim!

6

lt. der Seite der KfW-Bank gibt es einen Spielraum von 6 Monaten vom Kauf/Einzug bis zur Beantragung. Das passt bei Euch nicht

….
1. Immobilie kaufen oder bauen und einziehen
Ab dem Tag des Einzugs in Ihre neue Immobilie haben Sie 6 Monate Zeit, Ihren Antrag für das Bau­kinder­geld zu stellen. Die 6-monatige Antrags­frist gilt seit dem 17.5.2019 sogar rückwirkend.
Sobald Sie in Ihre neue Immobilie eingezogen sind, melden Sie, Ihr Partner und Ihre Kinder sich bei Ihrer Gemeinde an oder um. Die Melde­bestätigung, die Sie von der Gemeinde erhalten, brauchen Sie später, um Ihr Einzugs­datum nachzu­weisen.
Ihr Kind ist noch nicht geboren? Dann schöpfen Sie bitte die 6-monatige Antrags­frist aus, da erst nach der Geburt Ihres Kindes eine Antrag­stellung möglich ist.


https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Zuschussportal/Online-Antrag-Baukindergeld/#detail-3-target

7

Das heißt doch nur, dass du innerhalb von 6 Monaten nach Einzug das BKG beantragen musst. Wenn du später dran bist, fällt die Förderung weg. Der Kauftermin hat damit nichts zu tun.

8

Ah....wer lesen kann....
Ich hab überlesen, dass die TE erst im August 2020 einziehen möchte. Bin davon ausgegangen, sie wohnt schon da.