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Parkplatzstreit mit Nachbarn
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Warum soll der Nachbar euch seinen Parkplatz überlassen.? Wenn ich es richtig verstanden habe, hat euer Vermieter einen Parkplatz versprochen, der Bereits vermietet ist. Das ist jetzt natürlich ärgerlich, aber euer Vermieter hat das verbockt und nicht der Nachbar.
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Wenn ihr nichts schriftliches habt, habt ihr ein Problem.
Sind die Parkplätze nummeriert? Steht die Nummer in deinem Mietvertrag? Wenn ja: abschleppen lassen. Wenn nein: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!
Du weisst aber schon, dass sie dann die Abschleppkosten zahlen und auf dem Privatklageweg dann vom anderen einfordern muss. Wenn beide die gleiche Nr. im Vertrag stehen haben, hat sie ein dickes Problem und bleibt evtl. auf den Kosten sitzen.
Der Abschlepper stellt die Rechnung grundsätzlich immer dem, der ihn bestellt.
LG Moni
Dass der andere Mieter dieselbe Nr. im Vertrag hat, habe ich erst danach gelesen. Wäre das eindeutig geregelt, würde ich mich nicht scheuen, abschleppen zu lassen samt Foto und Vertragskopie.
Im Fall der TE sollte der Eigentümer dringend Klärung schaffen ..schriftlich auf beiden Seiten.
VG
Ziemlich eindeutig: Dein Vermieter hat es verbockt und muss es in Ordnung bringen!
Wie jetzt vorgehen?
Bei nächster Gelegenheit ein „Beweisfoto“ machen und an den Vermieter schicken. Dazu schreiben, dass du nach wiederholter Aufforderung nun bis zum x um eindeutige Klärung mit dem Nachbarn bittest. Dir sei diese nicht möglich, da du kein Vertragsverhältnis mit dem Nachbarn hast und die gelaufenen Absprachen nicht kennst. Sollte es sich bis zur genannten Frist nicht klären, siehst du dich gezwungen die Miete für deinen Stellplatz so lange nicht zu zahlen, wie er dir nicht uneingeschränkt zur Verfügung steht. Das musst du dann auch durchziehen!
Jetzt würd ich da mal andere Seiten aufziehen, wenn Telefonate nichts bringen!
Dann darf sie sich auch nicht auf den anderen stellen. Sie benutzt ja einen Stellplatz, den, den sie vorher auch hatte.
Tut sie auch nicht. Sie hat bereits geschrieben, dass sie sich dann an die Straße stellt. Denn offenbar (geht auch aus vorherigen Beiträgen hervor) ist sie neben dem Kinderwagenthema auch körperlich eingeschränkt und kann an dem anderen Parkplatz nicht gut aussteigen.
Was habt ihr denn für ein Monster von Kinderwagen?
Ehrlich, wie lange werdet ihr den Kinderwagen noch ein- und ausladen müssen?! Vielleicht ein paar Monate, da kommt ein Buggy.
Der andere Parkplatz ist nur 3 Stellplätze weiter - inwiefern erschwert der das Ein- und Ausladen denn genau? Und wie macht ihr das an anderen Standorten?
Sprecht doch einfach mal nett mit dem Nachbarn und erklärt ihm das. Einigt euch drauf, dass er in einigen Monaten "seinen" Parkplatz wieder nutzen kann.
Deswegen streiten ...?!
Es geht doch ums Prinzip: Der Vermieter hat ein und den selben Stellplatz (schriftlich) 2x vermietet. Das muss korrigiert wegen, ist doch klar!
Und aus vorherigen Beiträgen geht hervor, dass sie neben dem Kinderwagen offenbar auch eine körperliche Einschränkung hat, die ihr das Aussteigen am anderen Parkplatz erschwert.
Ach so, ich habe es so verstanden, dass dem Nachbarn der andere Parkplatz zugewiesen wurde ... dann ist das ja logisch, dass er sich da trotzdem hinstellt.
Das mit der körperlichen Einschränkung habe ich nicht gelesen, dann ist das natürlich verständlich.
Aber das müsste doch dann auch in einer höflichen Unterhaltung mit dem Nachbarn zu klären sein können!
Wie andere schon geschrieben haben, musst du es mit dem Vermieter klären, da er es verbockt hat.
Was nicht klar ist: zu Beginn schreibst du, der Nachbar wäre über den Wechsel nicht "happy", später schreibst du, er wäre einverstanden gewesen. Was denn nun?
Das Kinderwagenproblem ist bald erledigt. Deine Einschränkung kann ich nicht beurteilen, wenn du aber keinen Ausweis hast, wird es sich in Grenzen halten. Beurteile selbst, wie wichtig dieser eine Parkplatz für euch ist.
Wenn ihr auf den Parkplatz besteht und der Nachbar nicht einlenkt, habt ihr aus meiner Sicht schlechte Karten. Der Parkplatz war bereits vermietet. In den meisten Mietverträgen steht drin, dass alle weiteren Absprachen der Schriftform bedürfen und somit mündliche Absprachen ungültig sind. Der Parkplatz konnte somit nicht an euch vergeben werden.
Hättet ihr unter den Umständen die Wohnung nicht gemietet? Dann kann der Vermieter euch anbieten, euch ohne einzuhaltende Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag zu entlassen, und ihr sucht euch eine Wohnung mit besserer Parksituation.
Hättet ihr sie doch genommen? Dann würde ich in einem persönlichen Gespräch versuchen, mich mit dem Nachbarn zu einigen. Da dieser jedoch scheinbar abblockt, akzeptiert es einfach und nutzt den Parkplatz an der Straße oder den Parkplatz drei Plätze daneben (haltet dann aber mit dem Vermieter schriftlich fest, dass dieser nun euch "gehört ").
„Was denn nun?“ - Ist völlig irrelevant! Und schlechte Karten hat sie nicht, denn der Platz steht in ihrem Mietvertrag. In wessen Vertrag er vorher oder ggf. auch noch steht ist nicht ihr Problem. Bei einem Vertrag geht es nicht nach „wer zuerst da war“...
Der Vermieter muss es regeln und wenn er einem von beiden eine Entschädigung zahlt, damit er in einen anderen Platz einwilligt.
Natürlich spielt es eine Rolle, wer zuerst einen Vertrag hatte. Der zweite Mietvertrag hätte so nicht zustande kommen dürfen.
Stell dir vor, der Vermieter hätte nicht nur den Parkplatz sondern auch die Wohnung des Nachbarn an sie vermietet. Dann hätte sie nach deiner Argumentation ja auch ein Recht, dort zu wohnen.
Vielleicht im Guten das Gespräch suchen?
Ich kann den schon verstehen
Luxusproblem und ich verstehe den Nachbarn auch. Kiwa gat man ja nicht ewig.