Hallo
Mein Mann und ich ziehen bald um.
Wo wir in diese Wohnung eingezogen sind hieß es wir sollen renovieren und können machen was wir wollen. Haben wir dann erstmal 8 Lagen Tapete runtergerissen und dann neu tapeziert.
Etwas später haben wir uns dann nach Absprache Katzen angeschafft. Diese gehen natürlich an die Tapeten 😖
Jetzt die Frage da wir die tapeten bezahlt haben und renoviert haben auf eigene Kosten kann man uns wegen zerkratzen tapeten die kaution Rückzahlung kürzen oder so?
Kaution einbehalten geht das?
Die Frage ist: Wie sahen die Tapeten aus, die ihr runtergerissen habt?
Was steht im Mietvertrag und im damaligen Übergabeprotokoll?
Die tapeten gingen garnicht mehr waren wellig Blätterten ab es waren 8 lagen die wir runter geholt haben. Zudem kam auch putz runter etc.
Was ihr in die Wohnung investiert habt ist dem Vermieter erstmal wahrscheinlich egal. Was steht im Mietvertrag und dem Übergabeprotokoll? Kann man die Tapete an einzelnen Stellen ausbessern/ersetzen?
Wenn ihr euch unsicher seid, dann bittet den Vermieter um eine Vorbegehung. Wir haben das auch schon gemacht, die Übergabe ging fix und es gab keine Diskussion
Es gibt kein Übergabeprotokoll.
Und im Mietvertrag wurde auch nichts erfasst was wir machen müssten.es wurde alles durchgestrichen quasi
Also wenn es kein Übergabeprotokoll gibt und im Mietvertrag dazu gar nichts steht, könnt ihr die Wohnung unrenoviert übergeben.
Bei zerkratzen und in dem Fall kaputten Tapeten wäre ich persönlich aber vorsichtig, da es sich ja nicht um eine Geschmacksfrage handelt, ob der Nachmieter dies ggf. übernimmt oder neu streicht sondern um eine kaputte Oberfläche, die in jedem Fall neu gemacht werden muss. Denke mal, dass sich der Vermieter da querstellen könnte...🙄
Da ihr die Wohnung in unrenoviertem Zustand übernommen habt, könnt ihr sie such in inrenoviertem Zustand angeben.
Sämtliche Klauseln, die hinsichtlich Renovierungsarbeiten im Mietvertrag stehen sind nichtig.
Allerdings wäre eine Nachfrage, bzgl. richtigem Verhalten eurerseits, über den Mieterschutzbund sinnvoll.
Da der Titel auf die Kaution hinweist.
Die Kaution wird selten direkt nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück erstattet. Diese erfolgt meistens 1/2 Jshr später. Renovierungsarbeiten dürfen generell nicht mit der Kaution bestritten werden.
Gibt es Mängel, die ein Vermieter gegenüber einem Mieter geltend machen möchte, muss er eine Schadensanzeige beim Mieter machen und dem Mieter eine Frist zur Behebung geben. Nach Ablauf der Frist kann er Srbeiten durchführen lassen muss diese dann aber in Rechnung stellen. Einfach an der Kaution bedienen darf er sich nicht.