Baugenehmigung Garage

Hallo ihr Lieben,

wir haben für unseren Neubau in BW einen Bauantrag eingereicht mit einer Doppelgarage mit Flachdach, dieser wurde auch genehmigt.
Jetzt haben wir uns noch Mal umentschieden und würden lieber mit einem relativ "flachen" Satteldach die Garage bauen.

Müssen wir da noch Mal einen neuen Antrag stellen? Oder ist das "egal"?

Wenn ich bei der Gemeinde anrufe und frage wecke ich vielleicht schlafende Hunde.

Was meint ihr ?

Liebe Grüße
Lotus

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Hi,

"egal" ist es nicht. ;-)
Kommt nur darauf an, wo ihr wohnt und wie die dort so drauf sind.

Geh auf Nummer sicher und frag beim Bauamt nach. Lasst Euch alles schriftlich geben.
Notfalls müsst ihr die Änderungen nachreichen (vor Baubeginn).

VG

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Ich arbeite im Bauamt und rate dringend: ruf an und frag nach. Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.

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Diese Frage sollte eigentlich dein Architekt beantworten können. Ob die Garage auch mit Satteldach zulässig ist, kann dir hier keiner beantworten, woher soll ich wissen, welche Regeln in eurem Baugebiet herrschen?

FG H. #klee

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Ich würde anrufen, du musst nur einen missgünstigen Nachbarn haben der euch anschwärzt und dann ist der Ärger und der Aufwand um einiges grösser.

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Guten Morgen

kläre es bitte ab... wir wollten eine verlängerte Garage... durften wir aber nicht... Mit Absprache durften wir aber anstatt eine Gartenhütte einen Garagenanbau direkt an die Garage anbringen.. Dufte aber keinen Durchgang zur Garage haben. Und unser Nachbar hatte uns angeschwärzt und es kam jemand vom Amt... doof für den Nachbarn... der Durchgang wurde zugemacht.

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Oh man, dass es so Nachbarn geben muss. 🥴
Als gäbe es keine wichtigeren Probleme...

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Das muss definitiv gemeldet werden. In manchen Baugebieten sind auch nur bestimmte Dächer zulässig usw.

Ich würde sowas immer abklären, bevor ich es nachher wieder abreißen muss.

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Ja das stimmt...
Danke dir!

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Vielen Dank für eure Nachrichten, dann werde ich Mal anrufen und nachfragen.

Liebe Grüße