Hi ihr Lieben,
ich habe ein eher spezielles Problem, vielleicht könnt ihr mir helfen, das wäre super.
Wir haben ein Reihenhaus und auf gemeinsamen Grund mit zwei Nachbarn einen Carport. Es gibt keine Eigentümergemeinschaft. Der Carport aber gehört uns drei Nachbarn gemeinsam, wobei jeder einen festen Stellplatz schon in der Baubeschreibung zugeteilt bekommen hat.
Wir haben leider Ärger mit einem der Nachbarn. Mit diesem Mensch ist überhaupt nicht zu sprechen. Z. B. parkt er so, dass der andere Nachbar seinen Platz nicht nutzen kann. Ihm ist da alles egal. Uns kann er überhaupt nicht ab, denn er wollte seinen Teil des Carports zu einer Garage umbauen, wozu wir nicht zugestimmt haben (hätte er ohnehin nicht gedurft, weil er eine Baugenehmigung dazu gebraucht hätte).
Wir hatten vor ein paar Jahren einen Schaden an unserer Seite, den wir selbst bezahlt haben. Erst später haben wir erfahren, dass dies alle Eigentümer gemeinsam hätten bezahlen müssen. Die anderen haben natürlich schön den Mund gehalten.
Unsere Seite ist also top in Schuss, alles gerichtet, gestrichen, neue Dachplatten usw.
Jetzt habe ich gesehen, dass die Dachplatten (so wellige aus Plastik, die jeweils übereinander befestigt sind) auf seiner Seite kurz vorm Wegfliegen sind. Es wird nicht lange dauern, dann wird ein Schaden eintreten. Wir wohnen auf dem Berg, es ist extrem windig hier. Eine der Platten wird nur noch von zwei mickrigen Schrauben gehalten.
Das Problem ist halt, er kümmert sich um nichts. Der Carport wurde noch nie gestrichen seit wir hier wohnen (12 Jahre).
Blöd halt, dass wir einen Schaden mitbezahlen müssten, wenn er passiert.
Was soll ich nun tun? Ich habe per Bild festgehalten, dass die Befestigung raus ist. Ich werde das unterschreiben und bei mir ablegen.
Müssen wir einen Schaden im Zweifelsfall mitbezahlen, wenn man per Bilder (ich habe den Zustand 2017 schon einmal festgehalten) nachweisen kann, dass er sich nicht um Instandhaltung kümmert?
Ansprechen geht wirklich überhaupt nicht, ich habe auch keine Lust mit wieder dumm anmachen zu lassen.
Was würdet ihr machen?
Danke an euch und viele Grüße
Kitty
Problem mit Nachbar / Carport
Wo konkret steht denn, wer der/die Eigentümer des Grundstücks und des Carports sind? Irgendwie ist es genau davon abhängig, ob ihr immer alle haftet und zahlen müsst, oder nur Einer.
Falls ihr jedoch solche Dinge wirklich gemeinsam entscheiden und zahlen müsst, heißt das, dass muss gemeinsam beschlossen und dann bei allen geändert werden. Es sollte also kommuniziert werden, was wann renoviert wird. Dafür sollte auch regelmäßig Geld auf ein Konto überwiesen werden von Allen. Konkret: Mit dem Foto Schaufelst du dein eigenes Grab. Nicht ER muss sich um Instandhaltung kümmern, IHR alle 3 müsst es!
Danke dir. Aber wie soll ich das bewerkstelligen? Mit ihm kann man nicht reden und ob die Anwältin ihn zwingen kann? Die andere Partei ist Mieterin, ich habe sie schon oft gebeten die Vermieterin zu informieren dass da auch wenigstens mal gestrichen wird, aber es ist nichts passiert.
Der Schaden ist aber komplett an seiner Seite, da gehe ich nicht ran.
Wie gesagt hat auf unserer Seite keiner geholfen.
Wir werden unseren Teil auch dieses Jahr wieder streichen, und ich weiß jetzt schon dass wir die einzigen sein werden.
Alles Liebe
Kitty
Ich meine das stand in der Baubeschreibung.
Ohne Details schwer zu sagen, deine Beschreibung geht aber mehr in Richtung gesamtschuldnerische Haftung.
Ich würde mir einen Anwalt „gönnen“ und dafür sorgen, dass klare Verhältnisse geschaffen werden.
Hi ihr zwei,
also der Carport war bei Einzug von uns bzw. beim Kauf schon da. Laut Baubeschreibung gehört er uns allen dreien gemeinsam, aber jeder hat einen festen Platz zum Parken.
Es ist wohl so, dass wir gemeinsam dafür haften.
Ich war vor Jahren beim Anwalt um abzuklären, ob der Nachbar den Stellplatz überhaupt umbauen darf. Er darf es nicht. Allerdings hat mich diese Info weil Erstberatung satte 250 Euro gekostet. Das wollte ich nicht noch einmal bezahlen. Wahrscheinlich werde ich es aber wohl müssen. Die Anwältin war sonst auch eher überfragt.
Meint ihr also es geht nur über Anwalt? Und den Schaden nicht dokumentieren?
Aber es ist halt eben „seine“ Seite, da gehe ich doch nicht einfach ran und richte etwas für ihn.
Als wir den Schaden hatten, hat niemand geholfen oder Geld gegeben. Meine Anwältin meinte, dass wir zukünftige Schäden mit unserem alten verrechnen könnten. Keine Ahnung ob das wirklich so stimmt.
Man kann mit diesem Mensch gar nicht reden. Wir sind die einzigen die sich um den carport kümmern. Die Partei in der Mitte kümmert sich auch nicht, das Haus ist vermietet. Und dann dürfen wir deren Schäden im Notfall mitbezahlen?!?
Hmm... wahrscheinlich hilft wirklich nur der Gang zum Anwalt.
Danke euch
Kitty
Hallo,
ich würde abwarten. WENN etwas auf seiner Seite passiert und er mit der Rechnung zu euch kommt. DANN würde ich mir nen Anwalt suchen.
Bis dahin evtl. in eine vernünftige Rechtsschutz-Versicherung investieren.
LG
Tanja
Danke dir, ich denke, so werde ich das auch machen 🍀
Hallo Kitty.
Zunächst erstmal würde ich prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist. Nicht nur für diese Sache (BEVOR Du zum RA gehst), sondern generell betr. Eigentumsrecht, Nachbarschaftsrecht (was da greift weiß ich leider nicht).
Dann schau mal in Deine Teilungserklärung. Wenn der Stellplatz nicht Deiner Wohnung zugeordnet ist, gehört er zum Gemeinschaftseigentum. Das heißt, Kosten tragen alle im Verhältnis (wahrscheinlich) zum Miteigentumsanteil. Rein rechtlich gesehen hätte damals dann auch das ganze Carport gestrichen werden müssen, nicht nur die Seite, die Ihr nutzt. Denn sie gehört Euch nicht allein,sondern allen zusammen. Und weiter rein rechtlich gesehen, müssten so Instandhaltungsgeschichten, die Kosten für alle auslösen, in einer Eigentümerversammlung beschlossen werden. Meist werden solche Kosten durch Instandhaltungsrücklagen getragen.
Gibt's eine Hausverwaltung? Gibt es überhaupt 1x im Jahr eine Eigentümerversammlung? Wie klärt Ihr generell die Kosten?
VG 004
Ich habe gerade gemerkt, dass ich überlesen habe, dass es keine Eigentümergemeinschaft gibt.
Fällt Dein Reihenhaus nicht unter das WEG? D.h. die direkt angebauten Nachbarhäuser stehen auf eigenen Flurstücken? Dann gäbe es auch keine Teilungserklärung, in die Du schauen könntest...
Bliebe noch die Frage, wem das Grundstück gehört, auf dem das Carport steht. Wer das Carport hat bauen lassen, ist dann erstmal egal. Oder ist ein Mitbenutzungsrecht dafür vereinbart? Ist das in Deinem Grundbuch vermerkt (Abt. II)? Wenn es in Deinem Grundbuch vermerkt ist (manchmal auch nur auf dem dienenden Grundstück), gibt's eine Bewilligung, aus der auch eine Instandhaltungsregelung hervorgehen könnte. Hast Du diese vorliegen, in Kopie?
Kannst Dich auch gerne per PN nochmal melden.
Achso. Bitte mit sowas nicht zu einem Wald- und Wiesenanwalt gehen. Das ist immer kompliziert. Ich rate zu einem Rechtsanwalt und Notar (also 1 Person). Er hat Ahnung von beiden Seiten der Medaille und kann Dich anwaltlich beraten.
VG 004
Danke dir für deine Antwort, hab dir eine PN geschickt