Gestern haben mir meine Eltern eröffnet, das sie innerhalb der nächsten 10 Jahre ihr Haus verkaufen und weiter wegziehen möchten. Mein erster Gedanke, den ich auch direkt geäußert habe, war: "Ich möchte das Haus kaufen!".
Nun ist es so, das ich noch einen Bruder habe. Er hat, so weit ich weiß, kein Interesse an dem Haus, hätte es höchstens gemietet, das möchten unsere Eltern aber nicht.
Natürlich werde ich mich, wenn es mal so weit sein sollte, dann entsprechend anwaltlich beraten lassen, trotzdem stellt sich mir jetzt schon die Frage, ob ich meinen Bruder nach einem Kauf dann entsprechend auszahlen muss? 🤔 Ich würde das Haus zum offiziellen Wert kaufen, alles rechtlich abgesichert und hoch offiziell, ich wäre also quasi ein ganz "normaler" Käufer! Ich kenne mich beim Erbrecht überhaupt nicht aus, hätte er dann trotzdem noch ein Anrecht auf die Hälfte des Hauses bzw dessen Wert? Dann würde ich das Haus ja quasi zum anderthalbfachen Preis kaufen, wenn ich ihm hinterher noch die Hälfte des Geldes geben muss, das ich fürs Haus bezahlt habe, oder hab ich da nen Denkfehler? Kennt sich da jemand aus? Wie gesagt, ich bin momentan noch komplett unwissend und müsste es alles im Bedarfsfall entsprechend klären, es interessiert mich aber jetzt schon, wie das dann vielleicht ablaufen wird!
Danke fürs Lesen
Haus der Eltern kaufen, rechtliche Frage
Da deine Eltern putzmunter sind, wenn du den Vertrag unterschriebst, dann ist das ein ganz normaler Kauf. Dein Bruder hat da nix mit zu tun.
Wir haben unser Haus ähnlich übernommen (lange Vorgeschichte, letztlich war es aber eine Übernahme von meinem Papa an uns)
Wir haben das so geregelt:
- ich hab ein Viertel vom Haus geerbt, mein Mann ein Viertel geschenkt bekommen
- meine Schwester hat ein Viertel vom Haus geerbt, mein Schwager ein Viertel geschenkt bekommen
- mein Mann und ich haben den beiden ihre Teile abgekauft
- da der Wert realistisch geschätzt bei 75.000€ lag (das waren noch andere Zeiten... + Dorf + Rohbauzustand), haben mein Mann & mein Schwager jeweils unter 20.000 Hauswert geschenkt bekommen (je 1/4 von 75.000), daher fiel keine Schenkungssteuer an.
- für meine Schwester und mich fiel auch keine Erbschaftssteuer an, da die Grenze bei Kindern bei 200.000€ liegt (bzw. Damals lag)
- das Erbe von meiner Schwester und mir fällt ergo später mal geringer aus - was allerdings nur relevant werden dürfte, falls noch weitere Erben da wären (oooooder falls mein papa mal zuerst stirbt und Mama dann ihren Anteil verjubelt 😉 sodass bei uns dann weniger ankommt)
- da wir den beiden die Hälfte vom Haus = 37.500 abgekauft haben, fiel keine Grunderwerbsteuer an (kein Plan, wo da die Grenze gelegen hätte)
- meine Eltern haben aber ergo nix von den 75.000 Hauswert zu sehen bekommen! Die erste Frage ist daher, ob deine Eltern das Geld dringend brauchen, oder warum sie das Haus überhaupt abgeben möchten. Brauchen sie das Geld, kommt diese Lösung natürlich nicht in Frage.
Noch bissle Hintergrund: Erbschaftssteuer = Schenkungssteuer, nur mit anderem Personenkreis.
Und Achtung: wenn z.B. der Pflegefall eintritt, geht man 10 Jahre zurück und zieht Geschenke & Erbschaften ein. Das heißt, wenn deine Eltern binnen zehn Jahren einen Pflegeplatz brauchen & das verbliebene Vermögen dafür nicht reicht, wirst du zur Kasse gebeten...
Dass wir meinen Mann und meinen Schwager da noch mit drin hatten, lag daran, dass wir das Haus auf meinen Mann und mich eingetragen haben wollten & meine Schwester mit meinem Schwager auch gemeinsam das Geld haben wollten. Wenn du das Haus alleine übernimmst müssen weniger Leute unterschreiben & das Risiko Steuern zahlen zu müssen ist auch kleiner (siehe oben - Grenze außerhalb der Family lag - zumindest damals - bei 20.000)
Bei uns hat das übrigens der Notar so cool geregelt - wir sind da eigentlich total blauäugig rein und haben einfach gesagt, Haus auf uns eintragen & die Hälfte vom Wert zahlen wir der Schwester & Mann. Wir hatten felsenfest mit Steuern gerechnet & haben das dem Notar zu verdanken, dass da nix kam 😊 Waren auch nur ein einziges Mal dort, das ganze hin und her steht wirklich in nur einem einzigen Schreiben. Notar mussten wir ergo auch nur 1x bezahlen 😊 Toller Mann, der Notar.
Danke für deine Erfahrungen!
Das klingt bei euch echt alles sehr unkompliziert! Ich sag ja, wenn es mal so weit ist, wird bei uns sowieso rechtlicher Rat eingeholt! Das Haus meiner Eltern ist auch recht klein (100qm Wohnfläche), auf dem Dorf, jetzt 35 Jahre alt, Grundstück nicht so riesig usw... Da könnte es steuerlich auch alles eventuell unter gewissen Grenzen bleiben. Wie gesagt, wir müssen dann eh zum Fachmann! Aber so hab ich schon mal ne grobe Ahnung, wo die Reise hingehen kann 🙂
Hier wurde ja schon einiges richtig geschrieben aber eine Sache ist mir wichtig zu erwähnen. Wenn du das Haus deiner Eltern kaufst fällt keine Grunderwerbsteuer an. Das ist ein sehr großer und wichtiger Faktor.
Ah, okay! Ist das, weil es das Haus meiner Eltern ist?
Nein, jeder der eine Immobilie kauft muss Grunderwerbsteuer zahlen. Bei einer Erbschaft spart man sich diese. (Zahlt dann je nach Erbschaftshöhe ggf. Erbschaftssteuer, aber das ist dann deutlich weniger in Sunme).
so lange Deine Eltern noch leben, haben sämtliche "Erbrechts"-Gedanken keine Relevanz.
Deine Eltern können Ihr Leben lang mit ihrem Geld und Besitz machen, was sie wollen, - Du bist ein normaler Käufer, ja. Auszahlen "musst" du da niemand.
In wie weit sich da aber der Bruder dann auf den Schlips getreten fühlt und was für Familien-Geld-Streitereien das geben kann, musst Du halt bedenken.
Das mit dem Entgangenen Erbe wäre ein anderes Thema, wenn Deine Eltern das jetzt einfach so ohne was zu bezahlen auf Dich überschreiben würden. --- da könnte man ein Anrecht Deines Bruders draus bauen, -- da du aber ganz normaler Käufer bist, -- hat sich dieser Fall wohl erledigt.
Dass sie ein „ganz normaler Käufer“ ist setzt aber voraus, dass sie auch einen ganz normalen Marktpreis zahlt. Aus der Erfahrung kann ich daher nur raten den Bruder in all diese Überlegungen mit einzubinden, auch in die Kaufpreisfindung, und ggf. von einem Sachverständigen Rat einzuholen.
Leider gibt es sonst in vielen Familien dann doch nochmal Streit zwischen den Geschwistern, wenn die Eltern versterben. Nach dem Motto „Na du hast damals ja einen viel zu niedrigen Preis fürs Haus gezahlt.“
Auch wenn ich mich wiederhole: ich plane das Haus, wenn überhaupt dann nur zum vollen Marktpreis zu kaufen! Kein Gemauschel, alles abgesichert mit unabhängigem Gutachten etc pp! Und ja, ich werde auch, wenn es irgendwann mal so weit ist (in 10 Jahren kann ja noch viel passieren!), alles vorher mit meinem Bruder besprechen! Er soll sich eben nicht übergangen fühlen.
Ich habe mir hier Rat gesucht, weil mir eben eine gegenteilige Geschichte berichtet wurde, in der angeblich das Haus zum vollen Preis gekauft wurde, die Schwester der Käuferin aber angeblich ausgezahlt werden musste! Das hab ich halt nicht verstanden, denn in solch einem Fall (wie ich es bei uns plane) ist doch eigentlich eins der Kinder ein "normaler" Käufer. Es wird nichts überschrieben oder geschenkt, sondern voll gekauft...
Du bist ein ganz normaler Käufer,somit ist das Haus aus der Erbmasse raus.
Dein Bruder hat keine Anrechte darauf.
Es ist dein Haus.
Um sicher zu gehen, würde ich alles auch so ablaufen lassen, als wernn du ein fremdes Haus kaufen würdest. Mit Vertrag und allem.
Kaufst du es unter Preis, kann das zu familiären Spannungen führen.
Kaufst du es zum dann aktuellen Marktwert, kannst du das mit Kaufvertrag nachweisen.
Auch gegenüber Ämtern, falls das Geld nicht reicht für Pflege und co.
Deine Eltern bekommen das Geld.
Geben sie es aus, ist es weg. Geben sie es nicht aus, hätten sie es als Vermögen, das dann in die Erbmasse einfließt.
Ausbezahlen müsstest du ihn, wenn du das Haus nutzt, aber nicht abkaufst.
Oder wenn sie es dir schenken, um Steuern zu sparen. Da könnte es dann Schwierigkeiten geben in Richtung Erbanteil zu Lebzeiten.
Beraten lassen ist sicher nicht verkehrt.
Alles offiziell machen. Mit Vertrag, Grundbuch und allem.
Wenn du das Haus zum Marktwert kaufst, hast er gar nichts zu bekommen!
Nur wenn deine Eltern ableben, dann natürlich die Hälfte des Geldes, was sie auf dem Konto haben, also damit auch dein Geld, was du für das Haus bezahlt hast