Hallo,
vllt kann mit hier ein Experte die Frage beantworten.
Wir haben im März einen Kaufvertrag über ein kleines Einfamilienhaus unterschrieben mit Zahlungsziel 15.5.2020.
Unser Makler versicherte uns das er es schafft unser jetziges Haus zu verkaufen,
Von dem Geld wollten wir das neue Haus kaufen.
Der Makler war etwas langsam in allem so ganz nach dem Motto was ich heute kann besorgen verschiebe stets auf übermorgen.
Bis heute ist der Verkauf von unserem Haus nicht über die Bühne und die Verkäufer haben dem Kaufvertrag nun widersprochen
Und den Maklervertrag gekündigt.
Jetzt läuft alles über eine Rechtsanwältin.
Nun meine Frage, sollte die Rechtsanwältin und das Haus nun verkaufen, hätten jetzt das Geld über eine Zwischenfinanzierung, muss ich dann die Maklergebühr von dem Haus das wir kaufen möchte bezahlen wenn die Verkäufer den Maklervertrag jetzt gekündigt haben und nun alles über die Rechtsanwältin läuft?
Bitte um eure Meinung.
LG
Muss ich die Maklergebühr bezahlen???
Sehr wirr, es ist unklar wer mit wem was hat, wer kauft und wer verkauft. Vielleicht nochmal neu und in Ruhe formulieren?
Habt ihr denn mit dem Makler den ihr nicht bezahlen möchtet eine Vereinbarug getroffen aus der sich ein Anspruch gegenüber Euch ergibt? Ob jemand anderes mit diesem Makler Verträge hat oder nicht ist dabei für euch nicht relevant.
Das müsste sich doch aus dem Kaufvertrag ergeben, wer den Makler zahlt.
Seid ihr dort gelistet, dürfte das aber nur dann der Fall sein, wenn es auch zum erfolgreichen Abschluss kommt.
LG
Je nach Stand der Verhandlungen bist du den Verkäufern des neuen Hauses schadensersatzpflichtig. Das können Maklergebühren, ggf. Anwaltskosten und auch weitere Kosten der Verkäufer sein, die durch den geplatzten Kauf entstanden sind. Hier würde ich anwaltliche Beratung empfehlen, da könnte noch ein Batzen auf euch zu kommen
Also eigentlich läuft der Makler ja nach dem Bestellerprinzip. Heißt: Die Maklerprovision für das neue Haus müssen die Verkäufer zahlen.
Ihr müsst dem Makler nur die Provision zahlen, die für den Verkauf Eures alten Hauses anfällt. Aber dazu wird es wohl mit diesem Makler noch
mehr kommen.
Warum habt ihr es denn so weit kommen lassen? Ihr seid doch Vertragspartei und zur Zahlung verpflichtet. Das könnt ihr ja nicht auf einen Makler abwälzen, der gar nicht Vertragspartei ist?! Da hättet ihr Euch ja früher nach einem anderen Makler oder einer Zwischenfinanzierung umsehen müssen. Herrje, an Stelle der Verkäufer hätte ich da auch keine Lust mehr auf Euch.
Ihr habt also den Kaufvertrag für das neue Haus unterschrieben? Und habt dann das Geld zum vereinbarten Zeitpunkt nicht gehabt? Und jetzt wollen die Verkäufer (mit Hilfe der Anwältin) vom Vertrag zurücktreten?
Meine Meinung als Laie: wenn der Rücktritt rechtens ist (ihr seid jetzt fast drei Monate über dem vereinbarten Zahlungstermin), dann wird euch wohl nix anderes übrig bleiben als quasi neu zu verhandeln. Und dann gibt es kein "muss" oder "nicht muss". Was wenn der Verkäufer dann sagt: ihr könnt das Haus nach wie vor haben, aber halt inklusive Gebühren für Makler und Anwältin?
Ich würde mir im Moment eher Sorgen darum machen, ob ihr nicht zu Verzugszinsen für den Kaufpreis und/oder Schadenersatz verdonnert werden könntet.
Eigentlich braucht ihr dringend rechtliche Beratung (professionelle, nicht ein Forum)
Oder ihr seid pragmatisch und sagt: gut, wir einigen uns mit dem Verkäufer (wenn der halt dazu noch bereit ist), zahlen Preis plus Makler und haben dafür keine weitern Schwierigkeiten.
LG
Ich hätte allerdings auch mehr Angst vor den Verzugszinsen.
Aber die Maklerverträge, die ich so gesehen habe während unserem Hauskauf waren alle so formuliert, dass auch, wenn das Haus dann nicht direkt über den Makler verkauft wird, aber der Kontakt ursprünglich über den Makler hergestellt wurde, der Makler trotzdem sein Geld will. Wer das nun bezahlen muss, da müsste man den Vertrag kennen.
Allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen, dass man einfach so den Makler-Vertrag kündigen kann als Verkäufer und dann trotzdem (ist ja nun egal ob über einen Rechtsanwalt oder nicht) an die Käufer die durch den Makler akquiriert wurden verkauft.
Dann würde ja jeder schnell vorher den Vertrag kündigen.
Ich sag mal so, du hast dich mit dem
Hauskauf und dem Nicht-Zahlen mal ordentlich in die Nesseln gesetzt
Der Sachverhalt ist vollkommen unverständlich!
Verkauft die Rechtsanwältin jetzt euer Haus? Ist der andere Kaufvertrag rückabgewickelt?
Nein, sie hatten das Geld für das neue Haus, was sie kaufen wollen, nicht. Nun läuft die Sache über einen Rechtsanwalt und eventuell verkaufen die Besitzer das Haus doch noch an die TE. Die Rechtsanwältin wird das Haus nicht verkaufen, sie wird nur vermitteln und die Interessen der Verkäufer durchsetzen.