Wir haben 2015 ein Haus mit 3 wohnheinheiten gekauft.( in der unteren Wohnung leben wir selber und das schon vorm Hauskauf)
In beiden Wohnungen oben waren Mieter drin. Einen mietersechsel gab es schon in einer Wohnung 2017.
Wir wollen in den nächsten Jahren das Haus umbauen wegen der Familienplanung.
Es wurden 2015 neue Mietverträge unterschrieben der eine Mieter hat mit dem Vorbesitzer keinen Mietvertrag gehabt! Welche Kündigungsfrist gilt denn nun für die Wohnung?
1. Mieter =Ende 2017 eingezogen
2. Mieter = war schon drin ohne Mietvertrag. Den haben wir Ende 2015 beim Hauskauf mit ihm gemacht.
Leider ist das Haus von der Raumaufteilung so bescheiden das wir beide Wohnungen oben brauchen.
Haus mit Mietern gekauft. Auf Eigenbedarf kündigen?
Beim 2. Mieter würde ich davon ausgehen, dass das damalige Einzugsdatum als Mietbeginn zählt. Denn es gab ja einen mündlichen Vertrag zwischen Mieter und Alteigentümer.
2017 hättet ihr natürlich direkt einen befristeten Vertrag machen können, dann könntet ihr euch den Ärger jetzt sparen. Aber gut.
Unbedingt rechtlichen Rat einholen und mit dem das genaue Kündigungsschreiben aufsetzen.
Danke für die Antwort.
Wir werden wohl demnächst mal einen Termin machen und uns informieren.
Ich würde mir jetzt schon Rat von Anwalt holen. Freunde haben verzichtet, genau in der Konstellation zu kaufen, weil in deren Fall die Kündigung wegen Eigenbedarf zu kompliziert gewesen wäre und sie nicht auf 55qm in 2 Zimmer zu 4 jahrelang sitzen wollten und dazu noch einen teuren Rechtsstreit.
Also, unbedingt jetzt schon juristischen Rat einholen!!
Vielen Dank für die Antwort.
Hätte nicht gedacht das es so schwierig wird. Aber beim Kauf war nicht geplant mal auf eigenen Bedarf zu kündigen.
Aber da die Familienplanung doch bald anfangen soll brauchen wir den Platz.
Wir haben zwar 100qm aber so eine blöde Aufteilung das es kein Kinderzimmer geben könnte.
Und wir leider nicht ohne weiteres Wände ziehen und abreißen dürfen da alles unter Denkmal steht.
Wenn ihr 100 qm habt, wird es noch schwerer werden. Denn es muss schon nachvollziehbare Gründe haben.