Darf der Lichtschacht vom Keller durch den Nachbarn zugemacht werden?

Hallo,

seit einem guten Jahr leben wir in unserer Eigentumswohnung im Dachgeschoss. Wir besitzen einen Kellerraum mit einem Lichtschacht. Dieser führt in den Garten von unseren Nachbarn.
Jetzt hat er den Schacht geschlossen, indem er vermutlich ein Brett darauf gelegt hat.
Darf er das? Falls nicht, welches Gesetz/Verordnung greift in diesem Fall?

Unser Nachbar ist übrigens ein ganz feiner Zeitgenosse, der schon mehrere Autos in der Nachbarschaft zerkratzt hat und auch schon wegen Sachbeschädigung angezeigt wurde.

Danke für die Hilfe

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der lichtschacht hat ja seine bewnadnis: licht und lüftung, das darf er natürlich nicht beeinträchtigen .

ein gutter ist daher zulässig, oder eine schräg aufgelegte lichtdurchlässige platte, dunkel und lüftungsbremsend darf es halt nicht sein.

erste adresse wäre wohl die hausverwaltung, wegen baulicher veränderungen, die ja potentiell die bausubstanz schädigen kann (feuchtigkeit im keller wegen fehlender lüftung)

strafbar wird es frühestens, wenn er nach aufforderung keinen rückbau betreibt.

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Nein. Es muss vorher mit allen Eigentümern besprochen werden.

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Hallo,

erklär mal bitte genauer:
Der Nachbar wohnt in demselben Haus wie Ihr? Und ihm gehört der Garten? Oder wie muss man sich das vorstellen?

LG

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Ich denke mal es ist ein Mehrfamilienhaus und der Keller liegt unter der Wohnung des Nachbarn. Zu dessen Wohnung gehört wohl ein Gartenanteil. Demnach liegt der Lichtschacht in seinem Garten.

An die TE
Betrifft das nur euren Lichtschacht oder auch andere? Ich würde mich an die HV wenden und die das klären lassen.

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Das betrifft nur unseren Lichtschacht.

Ich bin auf unsere Mülltonne geklettert und konnte von dort ein Foto von der Blockade machen. Das habe ich der HV geschickt und warte noch auf Antwort. Meiner Meinung verstößt das gegen § 14 WEG.