Darf mein Vermieter mir verbieten die Einbauküche, die in der Wohnung vorhanden war, als ich hier einzog, zu erneuern(auf meine Kosten).
Würd mich mal interessieren. Es handelt sich hierbei um eine Ultra alte Küche (20 Jahre alt) die ich nun auch knapp 5 Jahre benutze.
Ich würde einfach gerne eine neue haben. Aber meine Vermieterin verweigert mir dies.
Ist jetzt nicht so tragisch, aber ich frag mich nur ob das in Ordnung ist
Vermieter verweigert Küchenerneuerung
Der Vermieter muss die Küche instand halten, d.h. Ofen, Spüle, etc. kaputt dann muss der Vermieter diese Geräte ersetzen.
Er muss aber nicht die gesamte Küche ersetzen, nur weil sie aus der Mode ist.
Du kannst natürlich eine eigene Küche einbauen, dazu musst du die Küche des Vermieters aber ordentlich abbauen und sicher Zwischenlagern bis zu deinem Auszug. Das Entsorgen der Küche geht nicht, dann müsste dein Vermieter ja eine neue Küche anschaffen bzw dir die neue Küche abkaufen.
Würde mir auch den bloßen Austausch und je Zwischenlagerung schriftlich genehmigen lassen, für den Fall der Fälle.
Das stimmt so pauschal nicht! Es kommt im Detail darauf an, was im Mietvertrag steht. Ist die Küche mit vermietet, stimmt alles was du schreibst. Ist sie im MV aber explizit nur „zur Nutzung überlassen“ muss nichts vom Vermieter erneuert werden, wenn es kaputt geht. Er darf dann logischerweise aber auch keinen höheren Mietpreis nehmen als für
eine identische Wohnung ohne Küche.
Hallo
#keinen höheren Mietpreis nehmen als für
eine identische Wohnung ohne Küche. #
seit wann ist das so ?
freundliche Grüsse Werner
Ist die Küche Teil des Mietvertrages? Ist die Küche technisch in Ordnung?
wenn du bei einzug eine küche vorgefunden hast, musst du eine funktionstüchtge, mindetens gleichwertige hinterlassen bei auszug.
einlagern und wieder einbauen lohnt sich ja meist nicht, ist aber eine möglichkeit. je nachdem wie lange ihr da wohnen bleiben wollt...
in regelmäßigen abständen kann man auch renovierungen einklagen... wie das mit küchen ist weiß ich aber nicht, da würde ich einen mietrechtsanwalt befragen... bei badezimmern gilt älter als 15 jahre nicht mehr als zeitgemäß und man kann renovierungen sogar dem vermieter in rechnung stekllen und einklagen (ein beispiel das ich erlebt habe), aber ob man da erfolg hat weiß man nie... wenn ihr aber eine neue kaufen wollt und könnt, müsst ihr lediglich beim auszug auch eine dalassen. wenn die höherwertig ist, als die, die drin ist, muss sie das hinnehmen. aber wie gesagt: lieber anwalt befragen... bilder machen, belegen, und schriftlich anfragen und schrftlich ablehnen lassen! was euch die vermietung am telefon gesagt hat ist im falle eines falles nie gesagt worden.
Er darf es verweigern.
Du darfst natürlich trotzdem deine Traumküche kaufen und einbauen lassen, musst aber die alte Küche einlagern lassen. Außerdem würde ich vorher den Vermieter kommen lassen und Schäden entweder alle dokumentieren oder beseitigen lassen. Dies gilt insbesondere für Kratzer.
Wie ist denn dein Plan ?
Du kaufst eine neue Küche - und was machst du beim Auszug damit ?
Wenn du sie mitnehmen willst oder möchtest, dass sie dir der nachmieter oder der Vermieter abkaufen, dann kann das der Vermieter natürlich verweigern.
Du bist eingezogen in eine Wohnung mit einer Küche drin.
Deswegen musst dir auch klar sein, dass du beim Auszug auch eine - zumindest gleichwertige- Küche dalassen musst.
Alles andere wäre ja für den Vermieter ein schlechtes Geschäft !
Vielleicht will sie ja auch - übertrieben gesprochen - bis zu ihrem Tod in der Wohnung bleiben. Nicht jeder macht sich Gedanken darüber was mit dem Auszug sein wird, weil er nicht vor hat je wieder auszuziehen.
Du könntest z.b. nur neue Fronten und eine neue Arbeitsplatte inkl. neuer Soüle, etc. kaufen. Bei Auszug montierst du dann wieder die alten Sachen. Nimmt im Keller nicht so viel Platz weg, als wenn du die ganze Küche einlagerst. Und bei Auszug kannst du dem Vermieter dann immer noch anbieten, dass er dir die neuen Sachen abkauft.
Wie sieht es mit den Röhren aus? Wir hatten einen uralte Küche. Es gab auch öfters Problemen mit den Röhren. (Lag nicht an den Küchenmöbeln, klar) Der Handwerker der Vermieterin hat ihr dann empfohlen, das ganze zu erneuern den. Er kann ihr nicht versprechen, dass wegen ihrer Fahrlässigkeit kein Rohrbruch geben wird, was noch teurer zu stehen kommt. Also hat die Vermieterin eine neue Küche eingebaut :) es ging also um den „wenn schon die Röhren, dann kann man gleich die Küche“ erneuern.