Rechtliche Frage Nutznießer

Hallo, darf ein Nutznießer ein Haus umbauen ohne Einverständnis des Eigentümers? Finden dazu nichts. Danke schon mal.

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Man findet da eine ganze Menge. Du musst nur Nutznießer durch Nießbraucher ersetzen.

Prinzipiell gilt wohl, dass es sogar die Pflicht des Nießbraucher ist, für den Werterhalt einer Immobilie zu sorgen. Aber er darf sie nicht wesentlich umgestalten. Die Frage ist also, was der Nießbraucher umbaut.

Um die ganze Sache noch komplizierter gibt es verschiedene Arten von Nießbrauch. Mag sein, dass das auch noch eine Rolle spielt.

Grüsse
BiDi

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Was ist es denn für ein Umbau?
Behindertengerechte Umbauten, die zwingend nötig sind, werden vom Eigentümer genehmigt - allerdings hat er die Wahl zwischen selbst einbauen auf eigene Kosten oder den Nutznießer einbauen lassen.

Eine Änderung an der Bausubstanz ist ansonsten verboten.