Hallo,
Wir haben unsere letztes Jahr unrenoviert übernommen.
Die Wände waren teilweise grün / gelb
Tapeten kamen runter
Nun ziehen wir bald aus und wir haben im letzten Jahr alles renoviert und weiss gestrichen, neu tapeziert.
Hinter unserer Küchenzeile ist allerdings keine Tapete müssen wir jetzt die selbe Tapete finden und den Rest wenn unsere Küche draußen ist auch tapezieren?
Und wie ist das mit dem Boden,
Kleine Macken sind drin nur weiss ich nicht ob dies von uns ist oder vom Vormieter.
Übergabe Wohnung
Da zählt nur, was im Mietvertrag steht.
Bei uns z.B das bei Auszug alles weiß gestrichen werden muß.
Zu den Bodenmacken: Wenn es normale, übliche Gebrauchsspuren sind, ist es hinzunehmen.
Da kann man richtig Pech haben... wir hatten beim Auszug zwei Macken im Fussboden. Ich war mir sicher, dass das das vorm Einzug schon so war, aber ich hatte es nicht im Übergabeprotokoll aufnehmen lassen. Zwei Anwälte gaben mir recht, das es Gebrauchsspuren sind und ich nichts bezahlen muss. Es kam zum Gerichtstermin und ich musste es bezahlen.
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Ich konnte es nicht beweisen das es schon da war.... im Übrigen hatte der Vermieter jede Macke jeden Kratzer, jede Kleinigkeit angeben. Alles musste ich nicht bezahlen aber über 1000 Euro waren fällig. Nun, im neuen Mietsverhältnis habe ich alles im Übergabeprotokoll mit aufnehmen lassen. Auch zwei Wochen nach Einzug, man sieht ja nicht alles gleich sofort, habe ich mir Kratzer oder Löcher im Fensterrahmen nachtragen und unterschreiben lassen. Nochmal passiert mir das nicht 🍀🙈
Ich drücke die Daumen das alles reibungslos klappt.
Macken im Boden, die nicht im Übergabeprotokoll festgehalten sind, musst du tragen.
Für Schäden im Boden kannst du die Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, da du ja eine Mietsache beschädigt hast. Ich hatte das gleiche damals mit Teppichboden, der durch mich etwas fleckig war. Hat die Versicherung anstandslos übernommen.
Achtung, dafür muss die Haftpflicht in ihren Bedingungen haben , dass unbewegbare, angemietete Gegenstände dazugehören. Das Gleiche gilt für bewegbare Gegenstände. Da hat meine Schwägerin mal richtig Ärger gehabt (im Hotel auf einem Stuhl gebügelt, Stuhl versaut. Die Haftpflicht hat es nicht übernommen, wurde recht teuer).