Bruder ausbezahlen

Hallo an alle,

Ich kenne mich überhaupt nicht aus.
Wir mein Mann und ich, unsere Tochter wohnen im Haus meiner Schwiegereltern.
Was bedeutet in hoher Zukunft das der Bruder ausbezahlt werden muss, wenn schwiegereltern nicht mehr sind? ( Hoffentlich noch sehr lange bei uns)
Wie machen es die anderen einen Kredit aufnehmen und das andere Familienmitglied ausbezahlen ? Oder muss erst ausbezahlt werden wenn wir, mein Mann und ich ausziehen und das Haus nicht mehr nutzen ?

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Hallo ich würde es Mal mit dem Bruder besprechen jenachdem währe es am besten jetzt anzufangen ( später hat das Haus mehr wert da ihr neue Fenster neues dachte ect machen lassen habt) ich würde Mal einfach direkt Fragen ob es vielleicht jetzt schon geregelt werden kann? Wirklich von den Schwiegereltern bekommen abkaufen ect dann evt ausmachen das man erst die schwiegis ausbezahlt ( wenn nötig) und dann den Bruder vielleicht sogar ohne Zinsen und ausmachen das ihr monatlich das und das zahlen könntet? Und dann ausmachen was wie lange gezahlt wird. Würde sowas immer so früh wie möglich machen da die Preise auch extrem steigen und nicht weißt was in Zukunft ist

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Genau, denn ich spiele schon länger mit dem Gedanken, die Wohnung in der wir jetzt normal Miete bezahlen, zu kaufen.
Habe ich richtig verstanden das ganze Haus zu kaufen?

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Wieso das Haus den Schwiegereltern abkaufen und dann auch noch den Bruder ausbezahlen? Wieso doppelt?

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Guten Morgen,

wenn ihr heute wisst, dass ihr das Haus auf jeden Fall behalten wollt, dann solltet ihr euch frühzeitig mit Bruder und Eltern darüber unterhalten.

Der Wohnwert der Eltern, spätere Pflege der Eltern, mögliche Zahlungen an den Bruder in der Vergangenheit und euren aktuellen Wohnvorteil solltet ihr mitberücksichtigen.

Und diese Faktoren vom tatsächlichen Wert des Hauses abziehen oder zurechnen.

Dann zum Notar des Vertrauens und eine entsprechende Regelung treffen.

Das gilt für eine zeitnahe Hausübertragung und auch für eine spätere Auszahlung.

Wäre ich der Bruder, würde ich immer die Einmalzahlung nehmen und keine monatlichen Raten.

Viele Grüße

rabe0510

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Hallo
Den Bruder auszahlen wäre dann
(gesetzlicher Pflichtteil), wenn ihr das Haus geschenkt bekommt. Der Bruder unterschreibt dann, das er seinen Teil erhalten und keinen weiter Anspruch hat. Für die Eltern wird oftmals ein Wohnrecht auf Lebenszeit eingetragen, sozusagen als deren Sicherheit, nicht "rausgeworfen" werden zu können. Der Wert des Wohnrechts kann dann evlt. bei den Zahlungen für ein Pflegeheim mit eingerechnet weden.
( als Kind kann man sowieso mit herangezogen werden, wenn Geld der Eltern nicht reicht)
Wenn das Haus erst nach dem Tod der Eltern weitervermacht wird, ist es ein normaler Erbfall, Regelung je nach Testament. Habt ihr selbst bis dahin Geld ins Haus gesteckt, hat es möglicherweise Mehrwert und der Pflichtteil für den Bruder könnte größer ausfallen. Meineswissens ist die "Schenkung" steuerlich günstiger als der Erbfall. Tritt der Erbfall noch vor dem Ablauf von 10 Jahren ein, wird die Schenkung mit in die Erbmasse eingerechnet.
Ich würde auf jeden Fall den Wert des Hauses vom Fachmann schätzen lassen, damit es später nicht heisst " eigentlich war es mehr wert"
Wenn ihr es aber komplett kauft ( für den entsprechenden Wert ), ist es einfach ein Kauf ( wie von einem Fremden) und der Bruder bekommt nichts.
Lasst euch beim Notar beraten und dort dann auch beglaubigen.

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Warum gehst du bei einem notmalen Erbfall davon aus, dass der Bruder der TE nur den Pflichtteil bekommt? Normal wäre der gesetzliche Erbteil.

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Bei Dir stimmen einige Aussagen nicht oder sind überholt und Du gehst zum anderen von Voraussetzungen aus, die garnicht gegeben sind. Dein Beitrag ist leider nicht hilfreich für die Fragestellerin.

VG 004

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Auf jeden Fall mit den Schwiegereltern reden. Ihr wohnt aktuell zur Miete? Wollt nur eure Wohnung kaufen oder das gesamte Haus?

Wenn der Erbfall eintritt (also beide Schwiegereltern gestorben) und im Testament sind die beiden Brüder je zur Hälfte genannt, dann werden die beiden zusammen Eigentümer.
Danach kann dein Mann oder du dem Bruder seinen Anteil abkaufen. Das wäre das, was du mit auszahlen meinst.
Zu diesem Zweck könnt ihr einen Kredit aufnehmen. Verwendungszweck wäre dann "erbauseinandersetzung". Die Bank prüft bei Vergabe des Kredits eure Bonität, also ob ihr euch den Kredit leisten könnt, ob entsprechendes Einkommen vorhanden ist, um die monatlichen Raten des Kredites zurückzuzahlen.

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Stellt sich Dein Mann als Sohn und Bruder diese Fragen auch oder sind sie innerhalb der Familie womöglich schon (lange?) geklärt?

Hier gibt es sooo viele Abwicklungsmöglichkeiten, die kann Dir hier keiner umfassend erläutern.

Du schreibst auch nicht, ob es sich um ein Wohnhaus oder zwei Eigentumswohnungen handelt, da fängt die Kreativität der Beantwortung schon an, und hört auf mit der Frage, ob die Schwiegereltern testamentarisch oder gesetzlich beerbt werden wollen.

Mein Tipp: Mann erstmal fragen, ob da schon Klärung erfolgt ist. Wenn nicht, vllt ein Klärungsgespräch anregen.

Und zu Deiner Frage noch 😉:

In der Regel wird der weichende Erbe bei einer Erbauseinandersetzung ausgezahlt, im Gegenzug wird/werden der/die Übernehmer einer Immobilie dann Eigentümer im Grundbuch. Also Auszahlung nicht erst bei Auszug, sondern Zug um Zug.

Alternative ist die Übertragung zu Lebzeiten mit Auszahlung des Bruders, danach hattest Du aber nicht gefragt, von daher gehe ich jetzt auf diese Möglichkeit mit Alternativen mal nicht ein 😉.

VG 004