Die Vermieterverwaltung ruft an, wegen bereits zwei Wochen fehlender Monatsmiete, die jedoch routinemäßig per Dauerauftrag Mo/3.Mai rausging.
Per email geht der Bankauszug als Zahlungsnachweis raus, erhalte jedoch keine Bestätigung, dass die Monatsmiete aufgefunden wurde. Nächte Woche ist die Juni-Miete fällig und wüsste eigentlich schon gerne, ob der Zahlungsweg evtl. defekt ist.
Die Vermieterverwaltung ist null kommunikativ, kann aber auch an der Einzelperson liegen, die sich als sehr unzuverlässig erweist (z.B. Kühlschrankersatz 6 Monate immer noch nicht erhalten). Kann eine schriftliche Bestätigung über den Mai-Zahlungserhalt (ggf. weiterhin Nichterhalt?) von der Vermieterverwaltung verlangt werden, bevor weitere Zahlungen überhaupt getätigt werden ?
Die Vermieterverwaltung wurde Mitte 2020 neu eingesetzt, eine Abbuchungsermächtigung ist noch nicht eingerichtet, weil nach 20J. ohnehin die Selbstkündigung ansteht.
Beabsichtige Einstellung der Mietzahlung wegen Nicht-Kommunikation des Vermieters
"Kann eine schriftliche Bestätigung über den Mai-Zahlungserhalt (ggf. weiterhin Nichterhalt?) von der Vermieterverwaltung verlangt werden, bevor weitere Zahlungen überhaupt getätigt werden ?"
Nein.
dachte ich mir schon fast,@marl84
Mit deiner Überweisung ist doch bewiesen, dass du die Miete gezahlt hast.
Wo die dein Geld hinverschludert haben, kann dir egal sein. Du hast deine Belege und fertig.
Natürlich zahlst du auch weiterhin die Miete und dokumentierst die Belege.
vielen Dank für die erneuten Hinweise, eigentlich würde ich mir auch weniger Gedanken machen, wenn diese (mir zugeteilte) Verwaltungsangestellte nicht so eine merkwürdige Person wäre. Ich bin heute in den Mieterbund eingetreten (ohne die sonst übliche 3Monate Wartefrist zum Glück).
Die Miete unbedingt weiter zahlen und die Überweisungsbelege gut aufheben. Du kannst diese auch kopieren und per Post oder E-Mail an die Vermieterverwaltung senden.
Wenn Du aufhörst die Miete zu zahlen und zwei Monatsmieten in Rückstand kommst, hat der Vermieter das Recht Dir die Wohnung zu kündigen und die Gerichte sind in diesen Fällen meist recht vermieterfreundlich!