Restaurant Ausgang durch Wohnhausflur. Erlaubt ?

Hey zusammen.
Ich suche mal jemand der sich etwas auskennt. Ich selbst habe dazu im Internet irgendwie nichts gefunden und unser Vermieter ist aktuell nicht erreichbar da im Urlaub.

Wir haben Folgendes Problem. Wir wohnen in einem 3 Parteien Haus. Und ganz unten ist ein Restaurant. Der Haupteingang vom Restaurant ist vorne zur Straße hin, hinten gibt es einen Hof mit Parkplätzen und vom Hof aus ist auch der Hauseingang wo man über den Hausgang in die Wohnungen kommt.
Wir und der Restaurant besitzer wohnen direkt über dem Restaurant im 1. Stock, darüber die andere Familie.
Auf Restaurant ebene gehts dann runter in den Keller. Im Hausflur selbst wenn man rein kommt von der Haustür befindet sich eine Zugangstür vom Hinterausgang des Restaurants die ist meist offen weil daran die Küche anschließt. Heißt wenn wir hoch wollen laufen wir dort immer vorbei.
Die Gäste müssen durch den Haupteingang gehen.

Nun ist es so das wir zwei kleine Kinder haben und dementsprechend neben der Eingangstür unten den Kinderwagen stehen haben und die Nachbarn oben ihre Fahrräder. (Mit Vermieter so abgesprochen)

Nun haben wir aber immer wieder bemerkt das die Gäste einfach durch den besagten Hinterausgang raus gehen weil sie wohl kürzer bei den Autos im Hof sind als ausenrum zu laufen.
Ist das Erlaubt ? Muss nicht normalerweise der Wohn und Gastronomiebereich getrennt sein ? Ich meine da schaut keiner ob die nicht vielleicht am Kinderwagen etwas mitnehmen oder in den Keller gehen oder sonstiges. Auserdem gehts ja auch mit Corona darum das ich es nicht gerate toll finde wenn da ständig fremde Leute im haus herum spazieren.
Mit dem Besitzer kann man absolut nicht reden der versteht kein Deutsch. ( Hatten vor Monaten einen Wasserschaden und wollten ihm das erklären, da hat er auch absolut null verstanden )
Er nimmt auch die sonstigen regeln nicht wirklich ernst wie Maske tragen im Service, er sitzt an der Tür im Restaurant und raucht. Die Angestellten stehen in der Küche und Rauchen während dem Betrieb. Können wir ja immer schön sehen wenn wir aus dem Haus gehen.

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Hallo,
das Eine ist immer, was erlaubt ist und das andere sind die Dinge, die Menschen dann unerlaubterweise trotzdem machen.
Da das Restaurant einen eigenen Eingang hat, wirst du hier gar nicht argumentieren können. Und dass Küche und Gästetoilette oft über den Hausflur (mit vermieteten Wohnungen) zu erreichen sind, ist gar nicht mal so selten.
Was die „fremden Leute“ angeht...wer sich über einem Restaurant einmietet, kennt die Nachteile.

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Danke dir. Naja die Sache ist ja das der Hausflur Bereich nicht für Gäste ist. Da ist lediglich der Durchgang vom Restaurant zur Küche. Wo Gäste ja nichts zu suchen haben, für gewöhnlich. Die Gästetoiletten sind im Restaurant direkt.
Und nein, wir haben nicht damit gerechnet das ständig fremde Gäste durch den Hausgang spazieren weil sie zu Faul sind durch den Haupteingang zu gehen. Das draußen mal lauter wird, oder es nach Essen riecht etc das wussten wir das ist ja auch kein Problem.

Daher ja die Frage ob es Rechtlich gesehen verboten ist weil ich meine mal irgend etwas gelesen zu haben das der Gastronomiebereich vom Wohnbereich " getrennt" sein muss, was eben Gäste und sowas betrifft.

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Normalerweise dürfen auch keine Fahrräder und Kinderwagen im Hausflur stehen, da es Fluchtwege sind!

Wie breit ist der Hausflur?

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Ich denke nicht das es verboten ist, ich war auch schon in Restaurants wo es ähnlich war, ich bin mir aber sicher das die Fahrräder und vor allem der Kinderwagen im Hausflur verboten sind weil dadurch Fluchtwege zugestellt werden aber wo kein Kläger da kein Richter.
Du scheinst ja ehr Probleme mit dem Restaurantbesitzer zu haben, wenn du der Meinung bist er macht was falsch rufe beim Gesundheitsamt oder der Gewerbeaufsicht an, die können dir da weiterhelfen.

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Danke. Ne die behindern den Fluchtweg nicht weil der Flur da wie eine kleine Ecke hat. Da muss niemand vorbei um zu " Flüchten". Also man muss da schon gezielt hin laufen.

Probleme hab ich mit dem Mann nicht er ist freundlich und man Grüßt sich auch normal und sowas. Ich finde es halt sehr störend wenn ich Abends um 22 Uhr schnell in den Keller muss und mir da angetrunkene Leute im Hausflur entgegen kommen. Finde ich muss nicht sein.

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Ich würde mal vorsichtig vermuten, dass dieser Hinterausgang gleichzeitig als Fluchtweg des Restaurants eingestuft ist und deswegen das Abschliessen schlicht verboten ist. Damit wäre aber das Abstellen von Fahrrädern und Kinderwagen aus brandschutztechnischen Gründen verboten - egal was Ihr mit dem Vermieter abgesprochen habt.

Ausserdem glaube ich nicht, das ein Hausflur als Wohnbereich gilt. Wir haben mal in einem Haus gewohnt, in dessen Erdgeschoss eine Arztpraxis war. Klar sind wir ständig Patienten im Hausflur begegnet. Wer seinen Kinderwagen dort abstellte musste halt einkalkulieren, dass was wegkommen könnte.

Und ich vermute, dass wenn die Corona-Inzidenzen so niedrig sind, dass die Innengastronomie geöffnet haben darf, wirst Du wenig epidemologische Argumente finden, ncht dem ein oder anderen Gast über den Weg laufen zu müssen. Klar, die Aussicht, dass jemand in den Kinderwagen niest, ist nicht besonders schön - aber wie ich oben schrieb: Ich denke, der abgestellte Kinderwagen wird eher zum Problem als die Gäste.

Grüsse
BiDi

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Ja klar, die Leute einfach wie gewohnt durch den normalen Eingang raus lassen ? Dafür ist doch der Restaurant Eingang da um rein und raus zu gehen.
Der Hintereingang dient wie gesagt einfach nur um in die Küche zu gelangen. Das ist kein Restaurant Ausgang. Die leute gehen da nur durch weil sie da direkt im Hof und am Auto sind. Sonst müssten sie ums Haus rum laufen.
Sie betreten ja das Restaurant auch durch den Haupteingang und nicht der am Hof. Sind auch nicht alle Gäste.

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Wenn Restaurant- und Wohnbereich inklusive Flur eine Trennung erfordern, dürften die Mieter auch nicht durch gehen, oder?

Ich würde einfach gar nichts machen und froh sein, dass mein Kinderwagen geduldet wird. Der Flur ist ein Fluchtweg und dabei ist es völlig egal ob der Kinderwagen in einer Nische steht oder nicht. Fluchtwege sind freizuhalten.

In größeren Wohnblöcken laufen auch Mieter und Besucher durch die Flure.
Wenn du den Kinderwagen im Flur lässt,musst du damit rechnen, dass etwas entwendet wird. Es ist ja keine Pflicht den Wagen dort stehen zu haben.

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Ich würde den Besitzer bitten eine Absperrung anzubringen mit einem Hinweis PRIVAT.