Darf man so eine Wohnung vermieten?

Hi,

Meine Vermieter haben sich ein neues Haus gebaut. Der Bau hätte eigentlich 07.2020 fertig sein sollen. Ist aber noch immer im Bau.
In dem neuen Haus haben sie eine separat zugängliche DG Wohnung gebaut. Nun ist es so, dass die Wohnung inzwischen vermietet und bezogen ist, aber die Wohnung ist nur über eine lose Leiter erreichbar.
Deren Treppenbauer hatte versprochen, dass die gewundene Treppe bis Juni fertig wird und es immer weiter nach hinten verschoben.

Ich frage mich aber, ob sie die Wohnung, nach deutschem Recht, überhaupt schon hätten vermieten dürfen? Kennt sich da wer aus?

19

Ich bin Architektin und ich bin mir extrem sicher, dass das nicht zulässig ist.
Vermutlich hat es ohne Treppe nicht mal eine behördliche Abnahme für diese Wohnung gegeben und ohne darf die gar nicht vermietet werden.

Mal abgesehen davon, dass ich mich frage, wie die Mieter da ihre Einkäufe rein kriegen, bei Regen in die Wohnung kommen,… es gibt quasi keinen ersten Rettungsweg für die Wohnung. Wenn die Feuerwehr oder der Krankenwagen da anrücken muss, dann kommen die nicht in die Wohnung. Und ja, dafür ist dann dein Vermieter verantwortlich.

Spinnt der völlig??

25

Vielen lieben Dank für deine Antworten.
Die Wohnung und das ganze Haus sind nicht abnommen. Er meinte, dass er die Abnahme erst machen lassen kann, wenn die Außenfassade gemacht ist.
Die Außenfassade wird aber erst nächsten Sommer gemacht, weil dieser zu verregnet ist und laut der Bauleitung dann Risse in der Fassade entstehen können.

Er ist zum ersten Mal Vermieter und Hausbauer und hat keine Ahnung......

So wie ich es verstanden habe, hätten die Mieter noch nicht einziehen müssen. Sie wohnte bei ihren Eltern und er hatte eine 2 wöchige Kündigungsfrist. Aber sie bestanden drauf jetzt endlich einzuziehen.
K. A. Was sein architekt macht, aber der hat ihm das offensichtlich nicht erklärt.

31

Keine Ahnung schützt vor Strafe nicht. Und offenbar ist er nicht das erste mal Vermieter, denn deiner ist er doch auch?!

Schön dämlich sich von den eigenen Mietern unter Druck setzen zu lassen. Und sein Architekt hat damit nichts zu tun, der gibt keine mietrechtliche Beratung ab und hat das ggf. nicht mal
mitbekommen.

weiteren Kommentar laden
14

Kurz und knapp, nein darf man nicht. Grund: Brandschutz nicht gewährleistet. Der erste Rettungsweg muss im Baurecht eine notwendige Treppe sein

16

Danke, daran habe ich gar nicht gedacht!

1

Was tust Du mit der Information bzw. was hast Du davon, wenn die Antwort "ist nicht erlaubt" ist?

9

Ich habe meinen Vermietern gesagt, dass es nicht erlaubt ist, so verstehe ich die Sachlage. Aber mich würde nur interessieren wie es tatsächlich ist. Ich werde mit den Informationen nichts anfangen. Ich habe meine Vermieter mehrfach gewarnt. Vermietet haben sie trotzdem. Wenn sie Glück haben, und es nicht verboten ist, dann können sie die Zeit vielleicht überbrücken ohne das sie angezeigt werden (sie sind im Nachbarschaftsstreit mit unserem direkten Nachbarn)#schwitz.

2

Bist du Mieter oder Vermieter?
Falls nicht, was interessiert dich das?

10

Ich bin Mieter, aber einer anderen Wohnung.

Die Vermieter fragen mich ständig nach Rat um alles mögliche ...
Und mich würde das nun interessieren.

3

Ich frage mich wie die Mieter hier Möbel rein bekommen haben. .?

7

Es gibt für so etwas Krähne und Lastenaufzüge für außen. :-)

8

ne, die haben es über die Leiter gemacht....

4

Der Vermieter und der Mieter waren ja mit einverstanden.

Nur blöd das jetzt immer noch keine Treppe da ist.
Damit muss man aber wohl rechnen das nicht immer alles nach Plan läuft.

Jetzt herauszufinden ob das rechtens ist? Warum? Zwecks mietminderung?

13

Ne, Falls die Mieter eine Mietminderung verlangen steht ihnen das sicher zu. Aber ich frage mich, ob die Vermieter, im Falle eines Unfalls (Sturz von der Leiter) rechtlich belangbar wären.
Ich hoffe mal, dass das nicht passiert, aber mich würde es interessieren.

15

Im Falle einer Verletzung durch die gegebenen Umstände und Zustand der gemieteten Räumlichkeiten ist in jedem Fall die Haftpflicht Versicherung des Vermieters zuständig- bei grober Fahrlässigkeit des Vermieters wird die Versicherung allerdings nicht zahlen und der Vermieter ist in diesem Falle der zahlungspflichtige und kann sich somit im Falle eines Falles ruinieren , wenn es bei einem Sturz zum Beispiel zu längeren gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt - ich würde schleunigst raten die Treppe zu bauen - da der Mieter natürlich Minderung verlangen kann , Schadenersatz da der Einzugstermin (Auszug aus voriger Räumlichkeit) nicht eingehalten wurde , Schäden oder Verlust an Möbeln etc

weitere Kommentare laden
5

auch Bauleitern sind sicher und oft verankert. Auch wenn sie nicht hübsch sind, sollte die Wohnung sicher zu begehen sein. -- . Mieter + Vermieter werden sicher darüber sprechen.
Durch Corona und Materialverzögerung macht man sowas ja nicht mit Absicht, wenn die Handwerker nicht wie geplant fertig werden. Ist doch ein Unterschied ob man nix macht, - oder ob es in der Lieferkette Schwierigkeiten gibt und man sich bemüht. Maßanfertigungen sind halt nunmal ein abhängiges Werk. --da geht man nicht einfach so zum nächsten Onlineshop.

12

Ok, also bis vor kurzem war es eine normale Holzleiter, die wollte der Vermieter mit einer aus Metall ersetzen. Aber ich weiß nicht ob er das schon gemacht hat.

Aber ja, die Mieter sind da aktuell einverstanden. Ich wusste nur nicht ob es generell erlaubt ist.

21

Nein ist es nicht. Hier reicht es nicht, das beide. einverstanden sind, wenn der erste Rettungsweg fehlt!

Wenn derjenige, der die Treppe liefern soll das nicht tut, dann muss dein Vermieter gescheite Fristen setzen, Ersatzvornahme ankündigen und dann ein anderes Unternehmen beauftrage, dass die Treppe realisiert.

weitere Kommentare laden
6

Hallo,
ich kenne mich da nicht wirklich aus, aber ich behaupte mal, dass der Bau auch noch gar nicht abgenommen wurde, wenn es noch keine richtige Treppe gibt.
Wir haben z.B. die Bauabnahme nicht sofort bekommen, weil von unserem Schlafzimmer aus eine Balkontür mit anschließender Betontreppe nach draußen führt, die Treppe aber keinen Handlauf hatte. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass so eine lose Leiter genehmigt wird. Davon ab, wäre ich als Mieter da erst gar nicht eingezogen, bevor es keine vernünftige Treppe gibt.
LG
Elsa01

11

Der Bau ist noch nicht abgenommen, die Außenfassade fehlt auch noch und ein Balkon fehlt auch noch.

Die Mieter wollten seit dem letzten Jahr da einziehen, aber da war noch gar nichts fertig, sie wurden auf Dezember, Januar,....August vertröstet.
Meine Vermieter konnten auch nicht wirklich was dafür, die Baufirma hat halt nicht weiter gemacht und ständig alle Materialien zu spät bestellt.

20

Dann kann er doch aber die Wohnung nicht vermieten!! Dann muss er halt bei der Baufirma Schadenersatz/Mietausfall einklagen. Aber er kann doch eine unfertige Wohnung nicht vermieten.
Wenn der Mieter jetzt besoffen die Balkontür aufreißt und in die Tiefe fällt, weil der Balkon leider noch fehlt, dann sitzt dein Vermieter im Knast. Wie dämlichen ist der??

24

es hätte nicht mal der Handwerker so arbieten dürfen, es muss immer eine Nottreppe eingebaut werden und das Treppenloch abgesichert sein.

26

Das habe ich mir damals auch gedacht, aber das war von der Baufirma selber so gemacht.
Die haben über die Leiter alles transportiert. Estrich, Fliesen, Kabel,...