Hallo Zusammen,
Wir wohnen seit 3 Jahren in einem 3 Familienhaus. Wir wohnen mit 2 Familien dort und im EG ist eine Arztpraxis.
Von unserem Balkon aus geht eine Treppe direkt runter auf die Terrasse und in den Garten. Wir sind die einzigen mit direkten Zugang aus der Wohnung. In der Arztpraxis gibt es keine Terrassentüre zum Garten raus, aus dem DG auch nicht.
Bei der Besichtigung wurde uns vom Vermieter schon gesagt, dass wir im groben mit dem Garten machen können, was wir wollen. Die hatten mit den Vormietern arge Probleme, die den Garten nämlich haben verwildern lassen. Er wurde dann kurz vor unserem Einzug neu und pflegeleicht wieder hergerichtet und es wurde dann bewusst eine Familie gesucht, die den Garten nutzt und pflegt. Im ersten Sommer haben wir den Garten nur sporadisch genutzt, aber gepflegt. Nach und nach haben wir den Garten dann kindgerecht gestaltet und diverse Sachen aufgestellt unter anderem einen Kletterturm, ein Trampolin und im Sommer einen Pool. Auch die Terrasse unter unserem Balkon nutzen wir mittlerweile mit großem Tisch und Grill. Die andere Familie nutzt den Garten nicht, deswegen konnten wir uns so ausbreiten und deswegen haben wir auch im ersten Sommer nichts aufgestellt und eben erst mal zu schauen.
Der Vermieter weiß über alles Bescheid und es gibt auch keine Probleme bisher.
Nun wird die Arztpraxis aufgelöst. Und jetzt bekomme ich richtig Bauchschmerzen um den Garten. Was passiert, wenn die Praxis als Wohnung umgebaut wird? Ich weiß nicht, ob das tatsächlich passieren wird, aber ich möchte vorbereiten sein. Es kann natürlich auch sein, dass ein neuer Arzt einzieht. Ich weiß es nicht.
Aber können dann alle von uns verlangen den Garten zu räumen? Es ist laut Vertrag ein Gemeinschaftsgarten und ja, wir hatten natürlich Glück, dass wir bisher die einzigen waren, die ihn genutzt haben.
Aber wenn unten jetzt eine Wohnung mit Terrassentür usw umgebaut wird, was ist dann? Hat die untere Wohnung dann ein Anrecht auf den Garten? Für uns wird dann deutlich die Wohnqualität gemindert, denn wenn ich über unsere Treppe dann in den Garten gehe, würde ich ja auf der Terrasse der Nachbarn stehen.
Vielleicht kennt sich ja hier jemand aus und kann mir helfen.
Eben war der Vermieter kurz hier und stand dann auch mit einer Familie im Garten, deswegen meine Panik gerade 😅
Neue Mieter?
Ja es kann sein dass ihr den Garten räumen müsst, oder zumindest einen Teil davon. Wie du selbst sagst und habt Glück das bisher keiner der anderen Mieter den Garten nutzen will.
Ich habe es selbst im nahen Bekanntenkreis erlebt. Gemeinschaftsgarten von 3 Mietparteien, jahrelang wollte ihn keiner nutzen, mein Bekannter hat dann beschlossen als Nachwuchs kam den Garten herzurichten und schön zu gestalten. Dann kam es zum Mieterwechsel und die neuen wollten den Garten mitnutzen. Mein Bekannter musste dann die Spielgeräte und den Grill entfernen. Der Tisch mit Stühlen durfte bleiben.
Gehört die Terrasse denn zu euch oder ist die auch für alle gedacht? Vielleicht kann man mit dem Vermieter reden das sie Terrasse ausschließlich euch gehört. Das würde ich dann vertraglich festhalten.
Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung, wem die Terrasse gehört. Aber theoretisch könnte man dort einen Durchbruch als Terrassentür in die Arztpraxis machen. Aktuell sind da normale Fenster, nicht bodentief. Aber trotzdem könnte man denen ja dann ins Wohnzimmer starren. Ich würde mir dann auch irgendwie komisch vorkommen.
Ich würde hier vorab das Gespräch mit dem Vermieter suchen und eine Alleinnutzung anstreben. Das würde sicher etwas kosten, da ihr ja den Garten dann regelrecht pachtet. Den Mietern über euch würde aber dann vielleicht etwas erlassen, was sie aber ja nicht stören würde, da sie ihn eh nicht nutzen. Und unten würde dann vielleicht gar nicht erst eine Terrassentür gebaut
Das ist eine gute Idee, wozu wir auch tatsächlich bereit wären. Meinst du man kann jetzt schon fragen, was die mit den unteren Bereich vorhaben? Die Arztpraxis wird gerade erst ausgeräumt, ist also alles noch recht frisch.
Ja, unbedingt jetzt. Er muss ja wissen, was er anbietet, wenn er eine neue Wohnung auf den Markt wirft.
Redet mit dem Vermieter.
Wie könnte denn zum Beispiel die Familie von oben in den Garten gelangen? Durch einen Kellerzugang?
Könnt oder wollt ihr nicht runter ziehen? Wir haben das gemacht als ich noch klein war, weil die Gartenwohnung frei wurde.
Ich denke das Gespräch mit dem Vermieter wird Klarheit bringen.
Es gibt von draußen einen Zugang zum Garten oder auch durch den Keller.
Das ist aber baulich aktuell so, dass die EG-Einheit das nicht kann. Dort gibt es einen separaten Praxiseingang. Wenn der Arzt aber in seinen Keller möchte, muss er durch unseren Hauseingang. Das kann man aber schnell umbauen.
Grundsätzlich würden wir auch runter ziehen, aber nur dann wenn eben entsprechend umgebaut und ne Terrassentür hinkommt. 😅
Ich würde auch ohne Terrassentür umziehen, unpraktischist es doch jetzt auch. Dann gehört dir die Terrasse. Ich glaube nämlich ehrlich gesagt nicht, dass die EG Wohnung ohne Terrasse vermietet wird. Die wirst du nicht mehr nutzen dürfen. Und wenn man dir die Nutzung der Treppe untersagt, gehst du außen rum in den Garten.
die Arztpraxis ist eine gewerblich Nutzung, um als Wohung zu vermieten muss eine Nutzungsänderung beantragt werden, man kann nicht einfach eine Praxis als Wohnung vermieten, vor allem hat die im Normalfall keine Badezimmer, sondern nur Toiletten
Aber das kann man doch alles beantragen oder nicht? Klar, dass das nicht von heute auf morgen geht, aber diese Familie heute hat mich schon stutzig gemacht.
Hallo,
ich verstehe eure Ängste.
Ich bin auch in eine Wohnung gezogen die mit Garten ausgeschrieben war.
auch der Nachbar unter mir hat ihn für sich all die Jahre (9Jahre) beansprucht. Durfte er auch.
Allerdings habe ich eine Wohnung mit Garten gesucht, gefunden und bezahle ich letztendlich auch. Deshalb musste er natürlich nach Monaten (wollte Anfangs keinen Streit aber es rührte sich einfach nicht) sein Zeug zur Seite schaffen.
Damit will ich sagen, rechne damit das ihr „hälfte, hälfte“ machen müsst 🙂 Denn das kann durchaus sein und steht dem Mieter zu wenn er diese Vereinbarung im Vertrag hat.
Lg
Ich würde ganz schnell den Vermieter kontaktieren. Wenn er die Praxis zur Wohnung machen darf und es tut, würde ich fragen, ob ihr unten einziehen könnt mit der Bedingung, dass der Garten der EG-Wohnung (also euch dann) mit Sondernutzungsrecht zugesprochen werden kann. Dafür würde ich auch mehr bezahlen. Keine Ahnung, ob der Vermieter das rechtlich so einfach kann und auch will, aber fragen würde ich.
Wir wohnen zur Miete im EG mit Garten im Sondernutzungsrecht. Also dürfen nur wir ihn benutzen. Das ist schon sehr nett.
Was mich am EG halt stört ist, dass man keinen direkten Zugang zum Garten hat. Es ist keine Terrassentür vorhanden. Und wenn es nicht entsprechend umgebaut wird, sehe ich da für uns keinen Vorteil. Denn den direkten Gartenzugang haben wir jetzt im 1. OG. Aber es kann ja trotzdem sein, dass jemand einziehen würde ohne Terrasse, den Garten aber trotzdem nutzen möchte.
Das verstehe ich. Auch das würde ich den Vermieter fragen: Ob da eine neue Lösung, ein Durchgang vom EG zum Garten, geplant ist. Vielleicht bleibt ja auch alles beim alten, es kommt eine neue Praxis rein…so oder so wüsstest du nach einem Gespräch mehr und wärst evtl beruhigt….
Hallo,
Wenn ihr sogar bereit wärt, mehr zu bezahlen (unter bestimmten Umständen) oder einen vorteilhaften Umbau (Terassentür) ggf selbst zu bezahlen, würde ganz schnell den Vermieter kontaktieren. Wenn er erst jemanden gefunden hat, ist es zu spät.
Aber evtl ist es für ihn sogar einfacher, jemanden für eure Wohnung zu finden, wenn derjenige dann nur einen Balkon und keine Verpflichtung für den Garten hat.
Der Vermieter kann nicht wissen, wie wichtig euch der Garten ist. Macht ihm ein gutes Angebot und fragt nach den Möglichkeiten.
LG
Ich werde ihn auf jeden Fall kontaktieren und erst mal fragen, was sie mit dem unteren Teil vorhaben. Wenn ne neue Praxis rein soll, ist ja die ganze Aufregung umsonst. 😅
Hallo hallo,
Ich würde auf jeden Fall mit dem Vermieter sprechen. Wenn die Wohnung mit Garten sicher teurer vermieten als ohne. Vielleicht seid ihr ja bereits die Differenz zu zahlen?
Oder ihr zieht unten ein, zahlt den Umbau für die Terrassentür selbst und der neue Mieter oben bekommt nur den Balkon.
Wenn der Vermieter sich nicht darauf einlässt und unten mit Garten vermietet habt ihr Pech und müsst sicher Platz machen. Ich würde das einfach alles vertraglich festhalten, vielleicht kommen ja auch irgendwann in der anderen Wohnung neue Mieter rein die den Garten, so wie bisher im Vertrag geregelt, nutzen wollen.
Das ist eigentlich alles nicht so das Wahre. Die Treppe vom 1. OG wird definitiv nicht entfernt. Das heißt wir hätten gar keine Vorteile, wenn wir runter ziehen würden. Denn dann könnten die Mieter aus dem 1. OG jederzeit runter und landen dann automatisch auf der unteren Terrasse. Für uns am besten wäre die untere Wohnung ohne direkten Zugang zum Garten zu vermieten. Und wir bleiben oben. Aber ob das im Sinne des Vermieters ist weiß ich nicht.
Ich weiß aber jetzt, dass der Vermieter lieber weiter gewerblich vermieten möchte, das aber aktuell nicht so einfach ist. Er kann nicht ausschließen, dass es eine Wohnung wird.
Der Vermieter kann aber die obere Wohnung ohne Gartennutzung vermieten. Die Treppe muss dafür ja nicht abgebaut werden.
Entweder er lässt sich drauf ein das nur ihr den Garten nutzt, egal wie, oder eben nicht. Das würde ich an Stelle des Vermieters aber nur dann machen wenn mindestens das selbe an Miete rein kommt wie bei gemeinschaftlicher Gartennutzung. Deswegen würde ich mich an deiner Stelle auf mehr Miete einstellen.
Ihr hattet bisher einfach nur Glück. Aber es ist halt nicht euer Eigentum.
Wenn er nicht mehr gewerblich vermietet müsst ihr euch eh wahrscheinlich umstellen. Da kann jetzt alles mögliche passieren... Familie mit lauten Kindern, ein junges Paar das auch abends laut ist usw usw.