Hallo ,
mir wird demnächst das Haus meines Vaters überschrieben. Es ist ein altes Bauernhaus und er baut sich dort gerade in Eigenleistung eine Einliegerwohnung aus, die er nach unserem Einzug ins Haupthaus unentgeltlich nutzen wird (lebenslanges Wohnrecht).
Nun habe wir schon den ersten Entwurf für den Schenkungsvertrag bekommen und die Notarin gab uns den Tipp eine Monatsmiete eintragen zu lassen, um diese später in der Steuererklärung als entgangene Einnahmen geltend zu machen. Natürlich habe ich bereits das Internet befragt, allerdings finde ich dazu nix konkretes. Eventuell nutze ich die falschen Fachbegriffe.
Hat jemand hier schon Erfahrungen sammeln können?
Ist außerdem noch etwas steuerlich möglich? Handwerkerrechnungen gibt es bis auf eine, maximal zwei keine. Material kann ich bestimmt nicht absetzen lassen, oder? Von unserem Umbau dann ganz zu schweigen?
Einliegerwohnung steuerliche Vorteile bei unentgeltlicher Überlassung?
Google Mal nach "dauernde Last" es ist schon eine Weile her, aber meine Oma hatte auch ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen und ich erinnere mich, dass dies als dauernde Last absetzbar war.
Vielen Dank, danach habe ich gesucht, das sind die richtigen Begriffe dafür. Jedenfalls nach überfliegen der ersten Treffer, klingt das alles schon sehr treffend.
du solltest das mit dem Steuerbüro klären, denn ein Haus mit LW wird sterulich anders veranlagt als ein EFH,
wie sieht es aus, wenn dein Vatr in ein Heim müsste, bei Wohnrecht, seid ihr die Zahler
Du solltest vorsichtig sein. Denn eine Schenkung kann im Falle wenn dein Vater ins Pflegeheim muss 10 Jahre lang Rückwirkend zurückverlangt werden.
Ja, das ist mir bekannt, aber bevor er ins Pflegeheim muss, gibt es noch Pflegedienstleistungen und uns als Familie. Das ist auch einer der Gründe, weshalb wir zurückziehen. Meine Mutter haben wir bzw. hauptsächlich er bis zum Tod Zuhause gepflegt.
Super, vielen Dank. Das ist wonach ich gesucht habe
Hallo!
Ich weiß nicht, ob das unter Verwandten wirklich so möglich ist.
Meine Eltern bewohnen ein EFH, was mir gehört. Wir haben das alles in Absprache mit dem Steuerberater vereinbart, und zum Zeitpunkt der Vermietung musste die Miete mindestens 66% der ortsüblichen Miete betragen, damit ich die Kosten für das Haus steuerlich geltend machen konnte (seit letztem Jahr nur noch 50%).
Da wir das Dachgeschoss ohnehin erst nachträglich ausgebaut haben, hatten wir als Wohnfläche im Mietvertrag nur das Erdgeschoss angegeben. Von dem nachträglichen Ausbau hat allerdings das Finanzamt Wind bekommen, damit ist die Miete für beide Geschosse eben zu niedrig und mir wurden sämtliche Ausgaben, die ich für das Haus hatte, seit dem gestrichen - für die Steuernachzahlung hat mein gesamtes Erspartes draufgegangen und ich musste mir sogar noch Geld leihen!
Wenn ihr also einen steuerlichen Vorteil durch die Einliegerwohnung haben wollt, würde ich Euch dringend raten, vorher mit dem Steuerberater zu sprechen. Das gilt jetzt allerdings erst einmal für Handwerkerrechnungen, die ihr absetzen wollt. Das geht halt nur, wenn ihr auch Einnahmen habt, die ihr versteuert.
Ich gehe allerdings davon aus, dass die Notarin eher die Schenkungssteuer sparen will. Da mindert natürlich eine selbst genutzte Wohnung quasi den Schenkungswert bzw. wäre quasi eine Art "Rückschenkung" (wenn man jemandem eine Wohnung unentgeldlich überlässt, ist das nämlich u.U. auch mit einer Schenkung gleichzusetzen.
Aber wie schon gesagt: Fragt am Besten einen Steuerberater, die sind da fit.
LG
LG
Hallo, eine dauernde Last ist steuerlich absetzbar, wenn es interessiert:
https://www.iww.de/erbbstg/archiv/wohnrecht-steuerliche-abzugsmoeglichkeit-bei-mit-wohnrecht-belasteter-wohnung-f47703
Anders als bei Vermietung, dort hat man eine Gewinnerzielungsabsicht wenn man steuerlich etwas absetzen wiil.