Einliegerwohnung steuerliche Vorteile bei unentgeltlicher Überlassung?

Hallo #winke,

mir wird demnächst das Haus meines Vaters überschrieben. Es ist ein altes Bauernhaus und er baut sich dort gerade in Eigenleistung eine Einliegerwohnung aus, die er nach unserem Einzug ins Haupthaus unentgeltlich nutzen wird (lebenslanges Wohnrecht).

Nun habe wir schon den ersten Entwurf für den Schenkungsvertrag bekommen und die Notarin gab uns den Tipp eine Monatsmiete eintragen zu lassen, um diese später in der Steuererklärung als entgangene Einnahmen geltend zu machen. Natürlich habe ich bereits das Internet befragt, allerdings finde ich dazu nix konkretes. Eventuell nutze ich die falschen Fachbegriffe.

Hat jemand hier schon Erfahrungen sammeln können?

Ist außerdem noch etwas steuerlich möglich? Handwerkerrechnungen gibt es bis auf eine, maximal zwei keine. Material kann ich bestimmt nicht absetzen lassen, oder? Von unserem Umbau dann ganz zu schweigen?

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Google Mal nach "dauernde Last" es ist schon eine Weile her, aber meine Oma hatte auch ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen und ich erinnere mich, dass dies als dauernde Last absetzbar war.

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Vielen Dank, danach habe ich gesucht, das sind die richtigen Begriffe dafür. Jedenfalls nach überfliegen der ersten Treffer, klingt das alles schon sehr treffend.

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Ich persönlich bin überhaupt kein Fan mehr von Schenkungen und Wohnrecht. Ich habe mein Elternhaus geschenkt bekommen mit Wohnrecht für meinen Opa und meine Mama. Eine Zeit lang hatte jeder sein eigenes Wohn- und Schlafzimmer und die Küche und Bad waren Gemeinschaftsräume. Als mein Opa ins Pflegeheim musste, sind wir zuhause den Umbau vom Haus angegangen. Meine Mama hat dann eine eigene kleine Einliegerwohnung bekommen und wir haben das Haus aufgestockt, um Platz für uns zu bekommen.
Die finanziellen Reserven von meinem Opa waren dann kurz vor der 10-Jahres Schenkungsfrist aufgebraucht. Das Amt sagt dann, Schenkung rückgängig machen, also das Haus in dem ich, mein Mann und meine Mama wohnen verkaufen, den Anteil von meinem Opa raus nehmen und davon weitere Pflegekosten bezahlen. Ein Supergau!
Mein Opa ist kurz danach verstorben, somit ist es zu keinem Verkauf/Rückgängig machen der Schenkung gekommen. Da meine Mama das Wohnrecht hat, müssen wir alles um sie herum bezahlen, sie keinen Cent. Ein neues Bad ist nun notwenig, das Geld darf ich aus eigener Tasche bezahlen. Alleine ein neues Bad kostet mehr als ihr Anteil damals vom Haus. (War ein kleiner Altbau von 1936).
Hätte ich ihr damals ihren Anteil abgekauft und sie würde zur Miete bei mir wohnen, könnte ich als Vermieter die Ausgaben von der Steuer absetzen.
Ich kann dir zwar nicht die Frage zum Steuerlichen beantworten, möchte aber mit meiner Geschichte den Denkanstoß geben, Evtl. das Gebäude vom Papa abzukaufen und ihn zur Miete wohnen zu lassen als eine Schenkung zu machen.

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dazu muss aber ein REchtswert festgelegt werden und der ist je nach Lage doch beträchtlich, bei uns gehört alles der Erbengemeinschaft, da kann der Staat nicht zugreifen

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Abkaufen ist keine Option. Ich habe noch Geschwister, die ebenfalls wissen, was es heißt ein Haus zu übernehmen und zu unterhalten. Deshalb wird es dem Erbe ohne Gegenleistung entzogen, vorallem weil auch Sanierungen anstehen. Die Wohnung von meinem Vater wird völlig neu errichtet und das sollte für die nächsten 20 Jahre reichen bzw. Wird von ihm genau das schon so geplant, obwohl er von einer restlichen Lebenzeit von 10 Jahren ausgeht. Er ist immerhin mit Anfang 70 noch so rüstig, um sich einen vollständigen Umbau zuzutrauen, den er tatsächlich fast komplett selbst leistet.. ich bin also guter Dinge.

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du solltest das mit dem Steuerbüro klären, denn ein Haus mit LW wird sterulich anders veranlagt als ein EFH,
wie sieht es aus, wenn dein Vatr in ein Heim müsste, bei Wohnrecht, seid ihr die Zahler

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Du solltest vorsichtig sein. Denn eine Schenkung kann im Falle wenn dein Vater ins Pflegeheim muss 10 Jahre lang Rückwirkend zurückverlangt werden.

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Ja, das ist mir bekannt, aber bevor er ins Pflegeheim muss, gibt es noch Pflegedienstleistungen und uns als Familie. Das ist auch einer der Gründe, weshalb wir zurückziehen. Meine Mutter haben wir bzw. hauptsächlich er bis zum Tod Zuhause gepflegt.

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Schau Mal:
https://www.iww.de/erbbstg/archiv/wohnrecht-steuerliche-abzugsmoeglichkeit-bei-mit-wohnrecht-belasteter-wohnung-f47703

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Super, vielen Dank. Das ist wonach ich gesucht habe #winke

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Hallo!

Ich weiß nicht, ob das unter Verwandten wirklich so möglich ist.
Meine Eltern bewohnen ein EFH, was mir gehört. Wir haben das alles in Absprache mit dem Steuerberater vereinbart, und zum Zeitpunkt der Vermietung musste die Miete mindestens 66% der ortsüblichen Miete betragen, damit ich die Kosten für das Haus steuerlich geltend machen konnte (seit letztem Jahr nur noch 50%).
Da wir das Dachgeschoss ohnehin erst nachträglich ausgebaut haben, hatten wir als Wohnfläche im Mietvertrag nur das Erdgeschoss angegeben. Von dem nachträglichen Ausbau hat allerdings das Finanzamt Wind bekommen, damit ist die Miete für beide Geschosse eben zu niedrig und mir wurden sämtliche Ausgaben, die ich für das Haus hatte, seit dem gestrichen - für die Steuernachzahlung hat mein gesamtes Erspartes draufgegangen und ich musste mir sogar noch Geld leihen!
Wenn ihr also einen steuerlichen Vorteil durch die Einliegerwohnung haben wollt, würde ich Euch dringend raten, vorher mit dem Steuerberater zu sprechen. Das gilt jetzt allerdings erst einmal für Handwerkerrechnungen, die ihr absetzen wollt. Das geht halt nur, wenn ihr auch Einnahmen habt, die ihr versteuert.
Ich gehe allerdings davon aus, dass die Notarin eher die Schenkungssteuer sparen will. Da mindert natürlich eine selbst genutzte Wohnung quasi den Schenkungswert bzw. wäre quasi eine Art "Rückschenkung" (wenn man jemandem eine Wohnung unentgeldlich überlässt, ist das nämlich u.U. auch mit einer Schenkung gleichzusetzen.
Aber wie schon gesagt: Fragt am Besten einen Steuerberater, die sind da fit.

LG

LG

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Hallo, eine dauernde Last ist steuerlich absetzbar, wenn es interessiert:
https://www.iww.de/erbbstg/archiv/wohnrecht-steuerliche-abzugsmoeglichkeit-bei-mit-wohnrecht-belasteter-wohnung-f47703
Anders als bei Vermietung, dort hat man eine Gewinnerzielungsabsicht wenn man steuerlich etwas absetzen wiil.