Wohne ohne Mietvertrag, was für Probleme könnte es geben?

Seit einem Monat wohne ich in einer Mietwohnung. Die Wohnung ist relativ neu und hat 2 Zimmer mit Terasse. Ich zahle Monatlich 700 € mit allen Nebenkosten inbegriffen, wie z.b. Strom, Wasser, Müll, Kondominiumsspesen usw., sogar das Internet ist mit dabei, was sehr schnell ist. In diesem Gebäude gibt es 20 Wohnungen und wir teilen uns mehrere Waschmaschinen + Trockner. Man zahlt jeweils 2 € pro Waschgang und pro Trockner.
So jetzt kommt mir das Komische: Bei der Wohnungsanzeige wurde geschrieben das die Wohnung kein Wohnsitz ist, sprich man kann sich nicht auf diese Adresse ummelden. Mein Vermieter hat mir erklärt, das dies nicht möglich ist, da diese Wohnungen eben nicht als Appartements ausgeschrieben sind und im Prinzip wie ein Hotel funktionieren. Ich musste dem Vermieter nur meinen Ausweis aushändigen und er trägt mich und die anderen Mieter als "Gast" im Meldeschein ein wie in einem Hotel oder Gastbetrieb eben, da sie auch Wohnungen an Personen vermieten die nur kurzfristig bleiben für ein paar Monate.
Es gibt auch kein Mietvertrag und alles wurde nur mündlich vereinbart, z.b. das die Kaution "nur" 1000 € beträgt. bevor ich in die Wohnung eingezogen bin habe ich sie mit dem Vermieter angeschaut und er hat überall Fotos gemacht um den Zustand der Wohnung vor dem Einzug zu erfassen.
Mittlerweile fühle ich mich dort sehr wohl und auch der Vermieter ist sehr freundlich und zuvorkommend sowie die Nachbarn. Trotzdem frage ich mich ob das legal ist wenn ich meinen Wohnsitz nicht dort habe sondern 20 km entfernt bei meinen Eltern und ob das Probleme gibt wenn ich ohne Mietvertrag wohne.
Ein bekannter meinte das ist sogar besser oft für den Vermieter, da er die Mieter leichter loswerden kann ohne Räumungsklage usw.
Auch könnte es sein das der Vermieter plötzlich die Miete anheben könnte.

Ich habe mich mal beim Meldeamt erkundigt und mir wurde gesagt (auch vom Vermieter) das das so im Prinzip wie Boardinghouse funktioniert.
Also aktuell wohne ich dort zeitlich unbegrenzt kann aber jederzeit ausziehen ohne Kündigungsfrist.
Die Miete wird immer auf ein Konto überwiesen und bekomme immer eine Rechnung. Aber sonst habe ich nirgend eine Bestätigung das ich dort wohne. Auch die anderen Mieter im Haus haben damit keine Probleme. Nur kommt mir das komisch vor,

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Du wohnst in keiner Mietwohnung, sondern in einem Hotel oder wie Du ja schon gehört hast, in einem 'Boardinghouse'. Und der Vermieter ist kein Vermieter, sondern der Hotelbesitzer. Du hast also keinerlei Rechte, die sich aus dem Mietrecht im BGB ergeben.
Für Dich könnten sich Probleme aus dem Melderecht ergeben. Der Erstwohnsitz muss dort sein, wo der Lebensmittelpunkt ist. Im Zweifel könntest Du argumentieren, dass Du nur vorübergehend im Boardinghouse bist, weil Du eine Wohnung suchst. Es könnte auch sein, dass Stellen, bei denen Du die diese Adresse als Postadresse angibst, etwas irritiert sind, warum Du in einem Hotel wohnst.

Grüsse
BiDi

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Ich habe mich mit einigen Nachbarn unterhalten und die Wohnen dort schon seit über 5 Jahren und hatten bisher keine Probleme. Mir ist das auch egal wenn ich mich nicht ummelde.

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nein da sist kein hotel.

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Ich kenne mich mit Boardinghouse nicht aus, würde mich aber auf jeden Fall beim Mieterverein erkundigen, welche Nachteile entstehen können.
Irgendwie käme mir das Ganze auch seltsam vor. Solange alles glatt läuft, schön, aber es ist keine Meldeadresse, nichts Offizielles, was ist bei Problemen, bei Reparaturen usw.? Mieterverein ist der richtige Ansprechpartner.
LG Moni
PS: Ich finde Boardinghouse als Alternative für ein Hotel, aber für einen ständigen Wohnsitz?? Seltsam.

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Ja dort gibt es auch Leute die schon über 5 Jahre dort wohnen. Für die Reparaturen ist der Vermieter zuständig den ich auch immer kontaktiere wenn etwas ist also ist das kein Problem.
Problematisch ist es z.b. wenn ich mich im Job krankmelde dann muss ich immer sagen das ich an der adresse xy wohne, obwohl ich noch bei meinen eltern gemeldet bin.

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Hallo Fanta,

ich kann dir sagen, dass ein mündlich geschlossener Mietvertrag genauso gültig ist, wie ein schriftlicher. Das Mietrecht ist im BGB geregelt und gilt auch hier.

Regelungen zu deinen Ungunsten wären hinfällig, aber du zahlst ja weniger Kaution und hast eine kürzere Kündigungsfrist-das ist klar zu deinem Vorteil. Kündigen kann man dir ebenfalls nur gemäß BGB - also wegen Zahlungsverzug, Eigenbedarf usw.

Was ich dir nicht beantworten kann, ist die Frage der Meldepflicht.

Aber noch einen Tipp: vom Mieterverein würde ich die Finger lassen… dann lieber mal von einem Anwalt beraten lassen und zwar mit dem Schwerpunkt Mietrecht.

Ich arbeite in einem Immobilienunternehmen und wundere mich immer wieder, wie wenig Ahnung doch die Mietervereine haben (natürlich gibt es auch gute Leute im Mieterverein, eine Pauschalisierung ist nicht angemessen 😉 aber ich würde mich dennoch nie darauf verlassen!)

Wenn du noch Fragen hast, gern auch per PN :)

LG Rosi

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Es wurde aber doch kein mündlicher Mietvertrag geschlossen, sondern ein Vertrag zwischen einem Hotel und einem Gast.
Wenn ich in ein Hotelzimmer / eine Ferienwohnung beziehe, kann ich mich doch auch nicht plötzlich auf's Mietrecht berufen...

Grüsse
BiDi

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Da wo ich wohne ist kein Hotel, es sind ganz normale Wohnungen usw. Die Wohnunge gehören einer ortsansässigen Firma die sie eben vermietet, eben nach diesem Prinzip. Ich musste als ich einzog auch einen meldeschein wie im hotel ausfüllen und in der miete ist auch die kurtaxe inbegriffen.

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Problematisch finde ich vor allem, dass die Kaution nur mündlich vereinbart wurde. Hast du darüber wenigstens eine Quittung bekommen? Hab es bei dem Termin bei dem Fotos gemacht wurden dann auch ein richtiges Übergabeprotokoll? Hast du die Fotos auch bekommen?

Vielleicht muss es keinen Mietvertrag geben, aber doch irgend eine Art von schriftlicher Vereinbarung und sei es nur eine Art Buchungsbestätigung, Beherbergungsvereinbarung o.ä. Denn wenn dir morgen das Internet gedreht wird, wir kannst du dann belegen, dass das aber vereinbarte Leistung war? Um wieviel € kürzt du dann die Miete?

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Wir haben die Kaution über Whatsapp vereinbart. Als bestätigung habe ich noch die Überweisungsbestätigung.
Von den Monatsmieten habe ich immer eine Rechnung per Mail erhalten, nur von der Kaution nicht, da sie mir die wichtigsten Dinge über Whatsapp mitteilte.

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gut, dann sichere dir das als screenshots.

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Ganz ehrlich, wenn es Nachbarn gibt, die dort schon ohne Probleme 5 Jahre lang wohnen, würde ich mir keine Sorgen machen.

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Sogar Strom ist da drin?
Und wenn sich die Stromkosten verdoppeln, was macht der Vermieter mit der Miete?
Was ist mit Gas?
Alles sehr undurchsichtig.

Und, klar, der Vermieter kann mit euch machen, was er will. Miete erhöhen, rausschmeißen, etc. Wie willst du beweisen, was ursprünglich vereinbart war?

Wir ist es mit der Nebenkostenabrechnung? Gibt es die jedes Jahr, oder spart sich der Vermieter die Arbeit?

In Deutschland haben Mieter im Prinzip mehr Rechte als Vermieter. Mietern kann man parktisch nur kündigen, wenn sie die Miete wirklich gar nicht bezahlen oder wenn man Eigenbedarf hat - und selbst dann geht es nicht immer.

So eine Absprache wie bei dir kann gut gehen. Wenn es keine Probleme gibt, geht alles.
Aber wenn es mal Probleme gibt, fliegt euch alles um die Ohren. Das ist dann umso schlimmer, wenn man dort schon Jahrzehnte wohnt und sich lange an alles gewöhnt hat.
Ich würde mir an deiner Stelle etwas Offizielles suchen, solange du dort noch nicht komplett Wurzeln geschlagen hast.

LG!

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Wäre mir auch alles viel zu riskant - genau das - Nebenkostenabrechnungen, die derzeit problematischen Energiepreisschwankungen, Kündigungsfristen usw.

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Alle Nebenkosten sidn inbegriffen, sogar die Kondominiumspesen + Internet. Gas gibt es nicht sondern es wird mit Heizöl geheizt.
Wenn sich die Stromkosten verdoppeln keine Ahnung die zahlt ja der Vermieter.

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Ich würde mir dringend von einem Anwalt sagen lassen, was das konkret für ein Konstrukt ist rechtlich gesehen und welche Rechte und Pflichten damit für wen einhergehen. Sollten die §§ zum Mietvertrag Anwendung finden, hättest du jetzt einen (mündlich abgeschlossenen) unbefristeten Mietvertrag mit entsprechender Kündigungsfrist usw.
Kann aber sein, dass das bei euch nicht zutrifft und im Zweifel ist leider nichts nachweisbar, wenn man nichts schriftlich hat.

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Anwalt braucht es nicht. Ich war bei der Gemeinde und sie haben gesagt das sei völlig legal. Wohne in Österreich falls das relevant ist.

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Das ist sehr relevant. Hier ging es die ganze Zeit um die deutsche Gesetzgebung.

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Das Wort "Kondominiumspesen" war mir gänzlich unbekannt, ich habe es daher gegoogelt. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich Deine neue Wohnung nicht in Deutschland befindet? Denn nach meinem Dafürhalten könnte das einen entscheidenden Unterschied machen hinsichtlich der Fragen zum Melderecht, ggf auch zum Mietrecht.