Zierbordüre & Mietwohnung

Hallo zusammen!

Vielleicht kennt sich ja jemand mit der Thematik aus...

Kurzfassung: Wir sind vor ca. 10 Jahren in unsere aktuelle Mietwohnung eingezogen. Die Böden wurden vor dem Einzug von dem Vermieter komplett neu gemacht, die Wände nicht. Ich glaube, wir wurden damals auch wegen der Wände gefragt, haben es aber belassen, da die Wände in schönen Farben gestrichen waren.

In 2 Zimmern haben die Vormieter damals Zierbordüren angebracht. Jetzt wollten wir die Wände neu streichen und haben festgestellt, dass man die Bordüren nicht mehr von der Tapete entfernen kann.

Wir haben jetzt erst mal drüber gestrichen. Natürlich sieht man bei genaueren hinsehen die Bordüre trotzdem.

Also, haben wir nur die Möglichkeit, es so zu lassen, neue Bordüren darüber anzubringen oder komplett neu zu tapezieren #schock.

Wahrscheinlich können wir nicht mehr an den Vermieter heran treten (wegen Verjährung), oder? Und was machen wir, wenn wir später mal ausziehen sollten?

Die Wohnungsannonce mit den Fotos von damals haben wir übrigens noch (als Beweis).

Wenn wir keine Chance haben sollten, ist es nicht schlimm, aber wir würden es einfach gerne wissen :-).

Danke vorab.

Liebe Grüße Sternen-Himmel

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Was steht im Mietvertrag ? Nach wieviel Jahren müsst ihr renovieren?

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Müsste ich nachher mal nachschauen.

Die Frage ist, muss ich die Wohnung renovieren, wenn diese selbst vom Vermieter nur teilrenoviert (nur der Boden) übergeben wurde 🤔?

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Alle x Jahre ( frag mich nicht nach wie vielen Jahren genau ) müssen Mietwohnungen durch die Mieter renoviert werden, zumindest theoretisch auf dem Papier. Kontrollieren kann das ja kein Vermieter, außer die Bude ist am Ende völlig verranzt.

Ihr wollt ja nicht ausziehen, daher müsst ihr auch jetzt selbst streichen, da ihr die Wände so übernommen habt. Wenn ihr auszieht, die Wände so lassen wie ihr sie gestrichen habt. Wände wurden unrenoviert übernommen, werden dann auch unrenoviert wieder übergeben. So kenne ich das nur. Hättet ihr nagelneu tapezierte Wände bekommen, müsst ihr sie in dem Zustand auch wieder übergeben.

Die Bordüre würde ich dran lassen und überstreichen, wenn es euch nicht stört.

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Meinst du Zierprofile oder eine Tapete?

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Tapeten-Bordüre könnte man sagen.

Unsere Bordüren kann man mit den jetzigen nicht mehr vergleichen. Die aktuellen soll man ja ohne Rückstände entfernen können.

Ich rufe mal die Tage einer Maler an und frage mal nach. Höchstwahrscheinlich werden wir aber mit den Bordüren leben müssen.

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Okay. Dann müsste man wissen mit was die damals geklebt wurden. Ihr könntet probieren ob die auf Spaltpapier sind und ihr die oberste Schicht ablösen könnt. Dann würde nur noch die Makulatur (Unterpapier) bleiben, die man ggf. mit Wasser ablösen könnte.
Wenn ein Gewebekleber o.ä. verwendet wurde, dann könnt ihr ohne Schäden nichts machen.

Rückstandsfrei kommt natürlich immer auf die Verlegung und den Untergrund an. Über Ferndiagnose ist es schwierig zu beurteilen. 😅

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schau was im Mietvertrag bezüglich Renovierung / Streichen steht und wie das geregelt ist . Es gibt Vermieter die möchten das der Vormieter beim Auszug weiß streicht , müsste dann auch im Mietvertrag stehen . Einige Vermieter ist es lieber wenn die neuen Mieter beim Einzug streichen was eigentlich auch mehr Sinn macht denn wenn die Wand beim Vormieter blau war er bei Auszug weiß streichen muss und der neue Mieter dann aber wieder eine andere Farbe möchte hat man nur unnötig viele Farbschichten übereinander . Ich würde aber wegen der Bordüre mit dem Vermieter sprechen irgendwie ab muss sie schon gehen auch wenn sie noch vom Vormieter ist irgendwas einfach überstreichen oder drüber tapezieren das würde ich lieber abklären denn es macht das entfernen im Zweifelsfall nicht besser . Wenn ihr die alte Bordüre selber nicht runterbekommt klärt das lieber ab wäre ich der Vermieter würde ich lieber auf eigene Kosten einen Maler bestellen der die alte Bordüre entfernt wie das ich mich freuen würde wenn die aktuellen Mieter da drüber streichen oder drüber tapezieren .

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Ich habe soeben mit einer Firma telefoniert.

Problem ist anscheinend, dass früher die Bordüren mit Leim o. ä. angebracht wurden sind. Das heißt, dass höchstwahrscheinlich dann komplett tapeziert werden muss 🤷🏻‍♀️.

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"Es gibt Vermieter die möchten das der Vormieter beim Auszug weiß streicht , müsste dann auch im Mietvertrag stehen ."
Das können Sie aber nur verlangen, wenn die Wohnung vor dem Einzug auch weiß gestrichen war.

LG