Türzagen streichen Mietwohnung

Hallo, die Farbe an den Türzagen platzt ab. Wir wohnen in einer Mietwohnung. Gilt das als Schönheitsreparatur und der Vermieter muss das Streichen übernehmen?
LG

1

Die Türen in der Wohnung sind meist vom Mieter zu streichen.
LG

2

Guck mal in deinen Mietvertrag. Häufig werden Schönheitsreparaturen dem Mieter übertragen.

Ob es generell eine Instandhaltungssache oder eine Schönheitsreparatur ist, hängt im Zweifelsfall vermutlich daran, warum die Farbe abblättert...
Mit Bobbycar dagegen gefahren? Mit Kochwasser bedampft? Oder frisch gestrichen und di Farbe hält nicht?

Habt ihr einen privaten Vermieter?
Dann würde ich zumindest mal anfragen. Und wenn er es nicht machen will (wovon ich ausgehe) kann man sich vielleicht sogar in der Mitte treffen - zum Beispiel Vermieter bezahlt das Material, Mieter macht es in Eigenleistung.

Von einem gewerblichen Vermieter würde ich eher erwarten, dass er das abblockt. Ob sich dann ein Rechtstreit lohnt, glaube ich eher nicht...

3

PS
Auch wenn man bei der Renovierung derselben mal verzagen kann, heißt es dennoch Türzarge mit R ;-)

*Klugscheißermodus Off*

4

Danke,es sollte auch eine Zarge sein. Manchmal geht es zu schnell. LG

5

#rofl