Müssen beide Kreditnehmer im Grundbuch stehen?

Hallo in die Runde,

Mein Partner ist noch verheiratet. Er möchte sich „in naher Zukunft“ scheiden lassen, hatte schon erste Beratungen und ist dabei die Unterlagen zusammen zu suchen. Jedoch wird das wohl schon noch etwas dauern (1, eher 2 Jahre).

Jetzt ist es so, dass gerade ein absolutes Traumhaus auf den Markt gekommen ist. Und ich mich nun folgendes frage:

Wir müssten beide Kreditnehmer sein, da ich allein in Teilzeit nicht genug verdiene. Muss er dann auch mit im Grundbuch stehen? Ihm wäre es am liebsten wenn er mit abzahlt (so wie er momentan auch MIete zahlt) und ich allein im Grundbuch stehe. Das Eigenkapital würde auch allein von mir kommen. Er möchte es am liebsten so, da es dann im Erbfall nicht an seine Kinder gehen würde (die schon sein 1. Haus erben sollen) und im Scheidungsfall nicht an seine Noch-Frau gehen kann.

Falls er im Grundbuch steht und er sich dann eben in 1,5-2 Jahren scheiden lässt: Wie wird das Haus dann behandelt? Bekommt die Noch-Frau da was davon? Das Haus wäre ja dann noch lang nicht abgezahlt.

Würde mich freuen wenn jemand was weiß oder weiss wo man Informationen her bekommt..

Danke und liebe Grüsse

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Hallo,
Denkt auch dran, dass wenn ihr euch trennen solltet, er dann außer sehr viele Schulden, nix hat.
Ansonsten machen wir das ähnlich.
Die Kinder von meinem Mann erben 2 Häuser. Meine Tochter soll auch was erben, so habe ich alleine das Kredit aufgenommen und er zahlt mir monatlich etwas. Bei Trennung hat er zwar keine Haushälfte, aber auch keine Schulden.
Kannst du nicht aufstocken und dann mit höherem Gehalt Kredit alleine aufnehmen?

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Das ist so nicht ganz korrekt.

Ich bin alleinige Kreditnehmerin und stehe auch alleine im Grundbuch.

Für den Fall einer Scheidung würde meinem Mann zwar das Haus nicht zustehen aber trotzdem der Zugewinn (klassiche Zugewinngemeinschaft, wir haben keinen Ehevertrag gemacht). Für ihn wäre das Haus dann einfach eine Art bestehendes Vermögen. Sprich zum Zeitpunkt der Eheschließung hatte ich z. B. bereits die Hälfte des Hauses bezahlt, lassen wir uns (nach abbezahlung) Scheiden, stehen ihm 1/4 des damaligen Hauswerts zu, da die Hälfte des Hauswertes gemeinsam erwirtschaftet wurde...ganz egal wem der Kredit gehört oder wer im Grundbuch steht.

Bearbeitet von kleinesB
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Danke schon mal für die Ideen und Beiträge! Also aufstocken geht momentan schlecht da wir ein gemeinsames 2 jähriges Kind haben welches ich dann nachmittags betreue. So kann er Vollzeit arbeiten. Also ganz nur aus good will zahlt er dann nicht mit sondern er wäre eh unterhaltspflichtig und unsere Abmachung ist so dass ich wegen der Kinderbetreuung weniger arbeite (und damit weniger verdiene).

Trotzdem will ich natürlich auch dass es gerecht und fair ist und am liebsten wäre mir auch der klassische Weg, dass beide gleichermaßen beteiligt sind. Aber seine Situation macht es kompliziert.

Es tut aber gut mal zu lesen, dass auch andere solche konstellationen haben und sich auch diese Fragen stellten :-)

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Ob er im Grundbuch stehen muss, sagt Euch die Bank. Bei uns hat es gereicht, dass mein jetziger Mann mir fiktive Miete zahlt. Er steht weder im Grundbuch, noch ist er Kreditnehmer.

Für den Kredit geradestehen ohne Gegenwert (Anteil vom Haus) würde ich tatsächlich nicht machen, und das ist etwas, von dem hier immer abgeraten wird. Zu Recht, wie ich finde.

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sehe ich ganz genauso

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Nein, wer Eigentümer ist (Grundbuch) und wer den Kredit bezahlt sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Deshalb muss er nicht mit im Grundbuch stehen.

An seiner Stelle würde ich aber ohne die Sicherheit des Grundbuchs nicht das Haus it abbezahlend.

Kannst du mir deinen Freund nicht einen offiziellen Mietvertrag machen und den der Bank vorlegen? Oder kannst du deine Eltern oder jemanden mit dem du verwand bist bürgen lassen? Ich würde versuchen ihn aus dem Vertrag raus zu halten.

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Mit Absatz 1 und 2 hast Du vollkommen recht.

Bezgl. des Mietvertrages: das wird die Bank *** als zusätzliches Einkommen nicht akzeptieren, wenn es ein klassisches Einfamilienhaus ist.
Denn wenn der Freund wegfällt, kann sie seinen Teil der Wohnfläche ja nicht anderweitig vermieten.
Anders wäre es, wenn im Haus z.b. noch eine Einliegerwohnung ist. Dann könnte der Freund diese mieten und die Mieteinnahmen zählen dann als Einkünfte. Denn die ELW könnte ja auch an eine fremde Person vermietet werden, falls der Partner sich trennen würde.

(*** ich habe über 15 Jahre in der Baufinanzierung gearbeitet - bei uns wurde das so mit der o.g. Begründung nicht akzeptiert)

Eine Bürgschaft durch die Eltern hingegen wäre grundsätzlich möglich (abhängig davon, wie alt die sind und was die für ein Einkommen haben), das würde ich persönlich aber aus moralischen Gründen nicht machen.

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Jap, steht mit drin, da die Bank ja sonst keine Sicherheit hat.

Ansonsten würde ich auf gar keinen Fall dieses Konstrukt wählen, bevor er nicht geschieden ist.

Und zwei Jahre dauert das auch nicht, so wie du das schilderst, gehe ich eher davon aus, dass dein Freund sich nicht scheiden lassen will bzw auf Zeit spielt.

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Er ist mit der Scheidung tatsächlich nicht der schnellste (was mir anders auch lieber wäre). Aber selbst wenn er geschieden wäre, bleibt ja das Problem, dass im Falle seines Todes seine kinder aus 1. Ehe dann seinen Anteil am Haus erben würden. Das möchte er vermeiden. Er ist deutlich älter als ich..

Bearbeitet von Sunshine107
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Wobei mir fällt gerade ein, dass ich mir das schon mal überlegt hatte. Unser Kind hat ja dann auch Anrecht auf sein 1. Haus und somit würde ich dann im Todesfall wohl einen Deal anstreben - mein Kind hält sich aus Haus 1 raus und seine kinder sich aus unserem Haus. Vielleicht kann man das ja auch vorher im Testament festhalten. Ach was muss man sich da alles überlegen… sehr kompliziert.

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Von der Bank-Sicht her ist es möglich, dass Du alleinige Eigentümerin wirst (= alleine im Grundbuch stehst), ihr aber trotzdem zusammen den Darlehensvertrag aufnehmt.
Wenn Dein Einkommen alleine nicht ausreicht, dann bekommst Du sonst alleine den Kredit nicht.

An Stelle Deines Partners würde ich das aber nicht machen. Also dass er zahlt, dann aber keine "Rechte" als Eigentümer hat.

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Hallo,

Bei uns ist es so, daß ich im Grundbuch stehe, aber wir beide im darlehnsvertrag fürs Haus.

Das hat bei uns auch den einfachen Grund, das sein großes Kind, beim Ableben meines Mannes keinerlei Zugriff auf das Haus hat, somit meine Kinder auch nichts auszahlen müssten.
Sollte ich vorher hopps gehen, habe ich testamentarisch festgelegt, das meine Kinder erben und mein Mann ein wohnrecht auf Lebenszeit hat.

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Ich arbeite in der Baufinanzierung einer Bank.

Ob er mit im Grundbuch stehen muss, gibt die Bank ggf. vor. Bei uns ist es völlig egal, wer drin steht, Hauptsache die Darlehensnehmer sind zahlungskräftig genug.
Es sollte Deinem Partner aber abgeraten werden, nicht ins Grundbuch eingetragen zu werden, aber Darlehensnehmer zu sein. Hat ja nur Nachteile für ihn.

Ich bezweifle aber, dass Ihr überhaupt eine Finanzierung bekommt.
Wir finanzieren getrennte, aber noch nicht geschiedene Ehepartner nur, wenn es eine notarielle Trennungsfolgenvereinbarung gibt.
Ansonsten kann es aus Sicht der Bank passieren, dass noch Unterhaltsforderungen oder Ausgleichszahlungen zu berücksichtigen sind.
Auch können wir nicht beurteilen, ob es einen Ehevertrag gibt und wie sauber der rechtlich umzusetzen ist.

Seht zu, dass die Scheidung voran getrieben wird…

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Kredit würden wir definitiv bekommen. Hatten schon mal wegen eines anderen Objekts angefragt. Beamtenstatus und Höhe des Gehalts haben da wohl überzeugt.
Aber danke für den Hinweis!