Hallo ihr Lieben
Freunde von uns haben vor 4 Monaten ein Haus gemietet. Kurze später kam das 2. Kind zur Welt . Das 1. Kind ist ebenfalls sehr klein.. Nun hat der Besitzer das Haus plötzlich über einen Makler online zum verkauf angeboten zu einem horrenden Preis und die Familie NICHT informiert. Das Objekt steht mit vollständiger Anschrift online.
Sie sind sehr verzweifelt. Besonders, weil sie nicht informiert wurden und nun befürchten, dass es schnell verkauft wird und sie wegen Eigenbedarf innerhalb von 3 Monaten ausziehen müssen.
Ist das alles so korrekt? Mir tut das menschlich unglaublich leid für sie!
Liebe Grüße
Freunde haben Haus gemietet, dass jetzt plötzlich verkauft wird..
Haben die Freunde schon mit dem Vermieter gesprochen? Bei Freunden haben schonmal Betrüger Bilder aus der alten Anzeige genommen und das dann einfach wieder hochgeladen 😅
What? Sowas geht? Das ist ja krass!
Jup. Die Betrüger wollten dann von Interessenten eine Reservierungsgebühr, bevor sie einen "Termin zur Besichtigung" bekommen.
Bei den Freunden standen dann ständig verzweifelte Leute vor der Tür..
Deine Freunde brauchen sich keine Sorgen machen. Der Mietvertrag würde bei einem Verkauf auf den neuen Eigentümer übergehen und der dürfte auch erstmal keinen Eigenbedarf anmelden. Gerade eine Familie mit 2 Kleinkindern darf man nicht einfach so vor die Tür setzen.
Wirklich nicht? Soweit ich weiß, muss der neue Eigentümer das Mietverhältnis natürlich übernehmen, aber kann dann mit sofortiger Wirkung mit 3 Monaten kündigen wegen Eigenbedarf.
Das stimmt nicht.
Sollte die Anzeige echt sein (mit Vermieter sprechen) einen Anwalt einschalten. Auch mit Eigenbedarf bekommt man jemanden nicht einfach so raus. Ist der Mietvertrag befristet? Bei zwei kleinen Kindern würde ich mit einem Anwalt sprechen, da sollte ein Umzug in so kurzer Zeit unzumutbar sein... Man muss für 4 Personen ja auch erstmal was finden.
+ Hund… so gut wie unmöglich
Mit den gesetzlichen Fristen ist es möglich! Kinder sind da egal.
Ganz ruhig bleiben 😅
Wir leben in Deutschland, Mieterschutz ist quasi das 11. Gebot 🤣
Also, erstens:
1. Wieso sollte jemand eine vermietete(!!!) Doppelhaushälfte für 800.000€ kaufen wollen? Ja, bei uns spielen die Preise auch verrückt, aber wer nicht in der Innenstadt von München was kaufen will, wird diesen Batzen wohl eher nicht ausgeben. -> Sprich: wird eh ewig dauern bis die verkauft ist. Notartermin, Finanzierungen, Besichtigungen, Grundbucheintragungen, Schlüsselübergaben...das dauert ewig. Und mit ewig meine ich ewig. Gerade bei einem vermieteten Objekt. Und selbst wenn sofort Käufer gefunden werden würden und die das Haus ab Oktober beziehen könnten, kann man schon jahrelang rechtsstreite führen gegen den Eigenbedarf. Vermieter haben nämlich nicht das Recht, in ihrem eigenen(!) Haus zu wohnen. Im Gegenteil. Eine Familie mit zwei kleinen Kindern wird schwer sein rauszubekommen, nur weil die 16-jährige Tochter dringend eine Doppelhaushälfte in genau dem Stadtteil braucht oder man dort selbst wohnen möchte. Hier nur vielleicht der Tipp, JETZT eine Rechtsschutz abzuschließen. Offiziell wisst ihr nämlich noch nicht von einem Verkauf. Sobald ihr davon wisst, wird eine Rechtsschutz Mietrecht bei euch nicht mehr versichern.
2. Bist du sicher, dass die Anzeige echt ist? Es wäre ziemlich dämlich, die Mieter nicht zu informieren. Vielleicht wollen die ja das Haus kaufen? Das wäre nämlich wertsteigernd, da ja keine Mieter rausgeklagt werden müssen. Und es sich mit den Mietern zu verscherzen, mindert so oder so den Wert der Immobilie: Wenn keine Besichtigungen erlaubt werden oder das Haus extra in einem unaufgeräumten, unschönen Zustand gezeigt wird z.b.
Danke danke für den Tipp mit der Versicherung! Den gebe ich sofort weiter! Ich bin dankbar über alles, was man aktiv tun kann, um die Situation für die Freude zu verbessern bzw. Für Tipps.
Das Haus hat fast 200 qm und ist „leider“ auf dem neusten Stand der Technik mit Wärmepumpe, Solar zusätzlich, irgendeinem speziellen Lüftungssystem und Alarm gesichert was weiß ich. Vermutlich denken die noch Eigentümer, dass sich da jemand meldet bei dem Preis. Ich habe mich doch sehr gewundert. Mit Kauf Nebenkosten liegen wir da laut der Anzeige bei 950.000 Euro für eine Doppelhaus-Hälfte!!!! Gut, unsere Gegend ist schön und auch durchaus teuer, aber das ist einfach nur bekloppt!
Zu 1. 800.000€ sind nicht ungewöhnlich, auch für vermietete Immobilien, und in der Münchner Innenstadt bekommst du für das Geld ein Wohnklo.
Wenn der Vermieter schnell jemanden findet, dauert der ganze Prozess bestimmt nicht ewig. In unserem Fall war innerhalb von 4 Wochen alles erledigt - das war ebenfalls eine vermietete DHH.
Zwei kleine Kinder sind kein Grund für einen Härtefall bei einer Eigenbedarfskündigung. Jedoch wäre abzuwarten wer das Haus kauft, denn darauf kommt es an bei der Betrachtung der Verhältnismäßigkeit einer Eigenbedarfskündigung. Handelt es sich ebenfalls um eine Familie mit Kindern wird es keinen langen Rechtsstreit geben, denn dann wäre die Kündigung verhältnismäßig. Bei einer alleinstehenden Person ohne besonderen Bedarf sähe es anders aus.
Die Rechtsschutzversicherung ist jetzt schon nicht mehr relevant, da diese im Streitfall alles einsehen und davon ausgehen wird, dass die Mieter bei Abschluss bereits gewusst haben, dass das Haus verkauft wird -> Versicherungsschutz ist futsch. Man muss nicht „offiziell“ von einem Sachverhalt erfahren, auch „inoffizielle“ Wege über einen Sachverhalt bescheid zu wissen verhindern den Versicherungsschutz.
Zu 2. Mieter dürfen Besichtigungstermine nicht verweigern so lange sich die Termine in einem gewissen Rahmen bewegen. Nur weil die Mieter sich wie die letzten Messis präsentieren mindert das nicht den Wert der Immobilie.
Eine Eigenbedarfskündigung darf meines Wissens nach erst nach frühestens einem Jahr nach Beginn des Mietverhältnisses ausgesprochen werden.
Ob das für den Verkaufsfall auch so gilt, weiß ich leider nicht, allerdings steigt der Käufer normalerweise mit allen Rechten und Pflichten in den vorhandenen Mietvertrag ein.
In den aktuellen Zeiten ist die Nachfrage nicht mehr so groß nach Immobilien, die hohen Zinsen lassen die ein oder andere Finanzierung scheitern. In sofern solltet Ihr abwarten, ob sich für den Preis überhaupt ein Käufer findet.
Warum schreibst du hier eine Antwort, wenn du ganz offensichtlich überhaupt keine Ahnung von der Rechtslage hast? Schreibst einfach irgendwas, ohne dich vorher einmal schlau zu machen und versteckst es dann hinter "meines Wissens"? Du hast kein Wissen! Du schreibst einfach nur Unsinn! Eine Eigenbedarfskündigung ist direkt nach Eintragung der neuen Eigentümer in das Grundbuch möglich!
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Und der Ton macht doch immer noch die Musik.
Ich habe geschrieben, dass die Eigenbedarfskündigung normal erst nach einem Jahr möglich ist.
Ohne, dass das Haus verkauft ist.
Und wie es nach dem Hausverkauf aussieht, habe ich ja geschrieben, dass ich das nicht sicher sagen kann.
Du kannst mir gern die Ergebnisse Deines juristischen Staatsexamens schicken 😉
Das ist ja wirklich dreist. Sollten deine Freunde tatsächlich eine Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen, ist es wichtig, dass sie schnell einen Sozialeinspruch machen, am besten über einen Anwalt. Dann kann man mehr Zeit rausholen für den Auszug. Wenn man den Einspruch nicht macht, muss man tatsächlich innerhalb von 3 Monaten ausziehen.
Ich danke euch allen für die Antworten und die Gedanken, die ihr euch macht.
Leider sehe ich meine Vermutung bestätigt bzw. das was ich mir an Wissen angelesen habe.
Entweder sie kaufen das Haus selber für den Preis oder handeln runter ( was ja die meistens tun werden) oder sie rechnen mit der Kündigung auf Eigenbedarf sehr zeitig. Sie sollten sich schon jetzt nach alternativen umsehen, aber das schlimme ist, es gibt sie zu wenig.
Das Inserat ist übrigens echt und der Eigentümer hat nur kurz und knapp geantwortet, das Haus wird verkauft.
Warum er das nicht gleich zum Mieterwechsel im Oktober getan hat, lässt er offen.
Einen Grund warum der Vermieter jetzt verkaufen will und das nicht im Oktober schon getan hat muss er nicht nennen . Auch Vermieter haben persönliche Gründe . Vielleicht fand er den Zeitpunkt im Oktober zu ungewiss , ich hätte es an seiner Stelle deswegen aber auch nicht leer stehen lassen . Für deine Freunde natürlich blöd das ist halt das Risiko bei gemietet .
Sie wissen doch noch gar nix, ob Eigenbedarf oder nicht. Ich würd jetzt erstmal nicht ausflippen, sondern eben abwarten.
Die Sorgen sind berechtigt, aber ganz so schnell geht das alles nicht.
Der Käufer muss nach Kaufvertragsbeurkundung erstmal wichtig als Eigentümer in Grundbuch stehen, fa vergehen schon einige Wochen. Erst dann wird er zum Vermieter und kann dann (begründet) auf Eigenbedarf kündigen. Und erst dann beginnen die 3 Monate.
Komisch ist es schon, dass der jetzige Eigentümer kurz nach Neuvermietung verkaufen möchte. Denn es gibt viele Leute, die es erstmal abschreckt eine bewohnte Immobilie zu kaufen, in der sie selbst wohnen wollen. Denn das Risiko ist ja nicht ganz ohne, Anwaltskosten, Klageweg wenn jemand nicht auszieht,… Zudem kann man von außen auch nicht unbedingt erkennen, ob die Familie die das Haus bewohn ein Härtefall sein könnte, da reicht z.b. das einer behindert ist und das sieht man jemandem ja nicht unbedingt an der Nasenspitze an.
Danke, da hast du recht!
Mit frisch geborenem Kind darf man nicht gleich rausgeworfen werden, aber ab einem gewissen Alter ist es zumutbar, was Neues zu suchen.
Aber es muss ja gar nicht zwangsläufig passieren. Ich hatte diese Befürchtung auch, als unsere Wohnung an einen neuen Besitzer ging und ich hochschwanger war. Wir wohnen nun, 6 Jahre später, immer noch hier.
An ihrer Stelle würde ich mich trotzdem schonmal umsehen und schauen, wie die Lage ist.
Wo hast du diese falschen Informationen her?
Natürlich kann man auch mit Säugling fristgerecht gekündigt werden!
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 574
Natürlich kann man gekündigt werden (hab ja auch nicht gesagt, dass man nicht gekündigt werden darf), aber man kann Widerspruch einlegen, etwas Zeit gewinnen.
Im o.g. Fall ist das Kind ja auch schon da, daher wird man ggf. nichts gegen eine Kündigung machen können.
Ich war zu dem Zeitpunkt, an dem unsere Wohnung verkauft wurde, im 8. Monat schwanger und eine Kündigung mit 3monatiger Frist, also quasi 1 Monat nach Geburt, wäre unzumutbar gewesen.