Guten Abend!
Wir haben das direkte Nachbarhaus erworben. Beides sind EFH. Eine nette Familie mit 4 Kindern (15 Jahre und älter) und 2 Katzen war als Mieter schnell gefunden.
Beide Grundstücke waren nicht durch einen Zaun getrennt.
Als wir letztes Jahr im Urlaub waren hat sich die Familie ohne Rücksprache mit uns einen Pitbull-Welpen angeschafft. Im Mietvertrag ist geregelt, dass Kleintierhaltung erlaubt ist, andere Tiere jedoch nur mit Erlaubnis der Vermieter (uns) erlaubt sind.
Ich habe vor großen Hunden "Respekt". Ich halte mich eher zurück und brauche eine Zeit, um auf Hunde zuzugehen und mich mit ihnen anzufreunden. So wurde ich als Kind erzogen. Vielleicht ist es auch ein bisschen Angst, weil ich als Kind einmal von einem Hund angegriffen wurde.
Ich (oder vielmehr mein Verstand) weiß, dass aggressive Hunde nicht aufgrund ihrer Rasse, sondern aufgrund ihrer Erziehung aggresiv sind. Aber mir ist auch bewusst, dass diese "Listenhunde" körperlich mehr Potential haben.
Wir haben unseren Mietern per Einschreiben mitgeteilt, dass wir keiner Kampfhundhaltung zustimmen. Außerdem haben wir auf unsere Kosten einen 1,80m hohen Zaun gesetzt. Dadurch wirkt der Außenbereich des vermieteten Grundstücks deutlich kleiner. Die Mieter haben die Abgabe des Hundes abgelehnt.
Am Anfang hat die gesamte Familie sich viel mit dem Hund befasst. Das hat deutlich nachgelassen. Ich bekomme nicht mehr mit, dass mit dem Hund Gassi gegangen oder gespielt wird. Zum Mietgrundstück gehört nur ein kleiner geschotterter Außenbereich. Der Hund hält sich dauerhaft dort oder im Wintergarten (30m2) oder Scheune (15m2) auf. Ich vermute, dass ihm Beschäftigung fehlt.
Sobald ich mich dem Grundstück nähere, bellt und knurrt der Hund mich (und auch alle anderen) an. Er springt gegen den Zaun. Ich erschrecke und habe fürchterliche Angst. Mein Verstand weiß, dass der Hund nicht über Zaun kommt. Aber ich habe trotzdem fürchterliche Angst und Herzklopfen, auch wenn ich das rational nicht erklären kann.
Unseren Sitzplatz nutzen mir kaum noch. Der Mieter schließt manchmal den Hund als Erziehung in den Wintergarten. Aber er wird nach kürzester Zeit wieder raus gelassen. Da wir einen Sichtschutz am Zaun angebracht haben, bekomme ich es nicht mit und erschrecke um so mehr, wenn er wieder am Zaun hochspringt und mich anknurrt. Meine Kinder (16 Jahre) meiden diese Seite von unserem Grundstück. Mein Mann kann meine Angst nicht nachvollziehen. Es kommt daher im häufiger zum Streit zwischen uns.
Der Mieter hat mehrfach geäußert, dass der Hund seine Familie schützt und bei ihm nie einer einbrechen wird. Ich befürchte, er erzieht ihn scharf. Einen Wesenstest hat der Hund noch nicht. Er ist noch kein Jahr alt und daher zu jung. Ob sie noch -wie versprochen- zur Hundeschule gehen, weiß ich nicht, glaube aber nicht. Wir wohnen in Hessen.
Was soll ich nur machen?
Am liebsten möchte ich, dass sie ausziehen. Aber für sie wird es sehr schwer werden hier etwas zu finden. Es gibt kaum bezahlbare große Wohnunge und der Hund erschwert die Suche natürlich noch.
Als Welpe oder mit einem bestandenen Wesenstest gilt der Hund nicht als gefährlich.
Dank für euren Input!
Liebe Grüße,
Ina
Angst vor Kampfhund
Deine Angst mal außen vor gelassen ich finde es ziemlich dreist von den Mieter sich einfach ohne vorherige Rücksprache einen Hund anzuschaffen zumal es im Mietvertrag drin steht das sie vorher eure Erlaubnis einholen mussten . Die Erlaubnis habt ihr aber nicht erteilt selbst wenn sie behaupten ihr hättet sie mündlich gegeben kommen sie damit nicht durch sowas muss sollte schriftlich festgehalten werden . Ich wäre ziemlich verärgert dazu kommt noch das dir nicht wohl ist mit dem Hund und das ihr euch in eurem eigenen Garten trotz Zaun durch den Hund beängstigt und eingeschränkt fühlt . Das der Hund bellt wenn jemand in Nähe des Zaunes ist eine normale Reaktion , das machen Hunde weil sie ihr Territorium beschützen wollen trotzdem ihr seid die Vermieter und habt der Anschaffung des Hundes nicht zugestimmt ihr müsst den Hund nicht dulden ! Für das Tier ist es schade das es ohne Rücksprache und so wie es sich anhört auch nicht konsequent genug überlegt angeschafft wurde aber das ist nicht euer Problem . Ich würde die kündigen wenn sie nicht freiwillig ausziehen dann mittels Anwalt rausklagen . Darauf das es schwer für sie wird eine passend große bezahlbare Wohnung zu finden würde ich null Rücksicht nehmen da hätte ich null schlechtes Gewissen bei der Anschaffung des Hundes hatten sie ja auch keins sonst hätten sie zumindest um Erlaubnis gefragt . Das ist deren Problem das denen jetzt vor die Füße fällt , viele Vermieter möchten keine Tierhaltung . Das sie Katzen und den Hund haben was es zusätzlich schwer macht ist deren Problem .
Vielen Dank für deine Antwort. Als Vermieter eines EFH ist es schwer Tierhaltung zu verbieten. Das Recht auf eigene Entfaltung des Mieters schließt Tierhaltung ein und wird scheinbar immer mehr gewichtet. Ich hoffe aber, dass meine Angst und die Tatsache, dass es sich um einen Kampfhund handelt, auch Gewicht hat. Vermutlich wird nur ein Anwalt helfen können.
Ich kann auch nicht nachvollziehen, dass man eine solche Entscheidung ohne Rücksprache mit den Vermietern trifft. Das hat den guten Start des Mietverhältnisses gleich negativ beeinflusst.
Es geht Um Kleintierhaltung. Diese darf nicht verboten werden. Hunde und Katzen schon.
Was habt ihr denn gemacht, nachdem ihr der Hundehaltung widersprochen habt und. sie gesagt haben sie schaffen ihn nicht ab? Da wäre mein erster Gang der zu einem Anwalt für Mietrecht gewesen. Ich denke ihr hättet unter diesen Umständen ein Kündigungsrecht gehabt oder habt es noch. Es kann doch nicht sein, dass du dich nicht mehr sicher fühlst in deinem Haus&Garten wegen der Mieter, die sich nicht an den Mietvertrag halten?!
Wir haben tatsächlich nichts gemacht. Zu dieser Zeit war ich mit meinem Mann nicht einig. Er hat das nicht so als Problem gesehen. Am Anfang war er auch noch klein und hat nicht so gestört. Im Winter haben wir den Garten weniger genutzt.
Soweit wir verstehen kann man gegen Welpenhaltung nicht vorgehen. So lange der Hund noch so jung ist, dass kein Wesenstest gemacht werden kann, gilt er nicht als gefährlich.
Hinzu kommt, dass wir natürlich eine entsprechende Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, aber die Vorfälle in der Anfangszeit nicht versichert sind.
Ja, ich denke auch, dass das ein großer Fehler war.
Dann korrigiert den Fehler jetzt. Und es geht ja in erster Linie gar nicht um die Hunderasse. Ihr habt generell Hundehaltung im Mietvertrag untersagt und daran wurde sich nicht gehalten.
Ganz ehrlich: Warum sieht dein Mann das so locker? Die tanzen euch auf dem Kopf rum. Demnächst bauen sie ohne eure Einverständnis einen schrottigen Wintergarten an, und das akzeptiert ihr dann auch?
ihr habt einen Vertrag, dass kein Haustier gehalten werden darf, habt darauf hingewiesen und dann?
Habt ihr eine Frist gesetzt? sie haben den Hund jetzt seit einem 3/4 Jahr, folgte eine Anmahnung? eine Kündigung?
ihr seid im Haus und Grundbesitzerverein? oder habe zumindest eine Rechtschutz, die vermietung einschliesst?
der MIter nekommt eine letzte Frist und Androhung der Kündigung und zwar schnellst möglich
tja. Gesetze hin oder her. -- Faktisch kann ein Vermieter nicht erfolgreich die Haltung eines Hundes verbieten.
98% der Klagen gegen unauffällige Hunde kosten nur Geld und werden verloren. Leider. Nicht mal jedes Verfahren wegen einem Biss endet mit dem Halteverbot. Leider.
Das was du aber schilderst: die Agressivität des LIstenhundes, die falsche Haltung und Einsperren im Garten etc...
Da sehe ich eher Erfolg, wenn Du das auf dem Amt meldest. Denn das ist keine artgerechte Haltung, die das Wesen des LIstnehundes zu einem gefährlichen Tier fördert. Dass Sie vielleicht auch nicht zur Hundeschule gehen, zeigt das die weitere Verantwortungslosikeit der Halter.
Schildert das dem Anwalt. -Meldet es dem Amt. - Euer Passus im Mietvertrag, der generell eine Erlaubnis abverlangt ist nicht haltbar. Man darf nicht kategorisch ausschließen, sondern muss einschränken. - Ist so ne Rechtsverdrehersache, leider.
Deswegen muss der Anwalt einen anderen Weg finden. eben vielleicht mit der nicht sachgemäßen Haltung.
Damit die Mieter sich nicht mit Formfehlern durchschummeln solltet ihr das nicht selbst machen, sondern ein Anwalt.
Natürlich ist eine Kündigung erfolgreich, wenn der Mieter so massiv trotz Fristsetzung gegen den Mietvertrag verstößt. Bitte keine Unwahrheiten verbreiten.
tja -- x-fache Fälle in meinen inzwischen 26 Berufsjahren hier erzählen andre Geschichten.
Mein "erfolgreich" bezog sich eher auf die Widerstandsfälle. -- klar kann man kündigen und freut sich, wenn der Mieter kuscht und geht (das ist schick gelaufen und ja schön, wenn der Mieter da nachgibt und einfach geht).
Ich spreche nur von den Fällen, bei denen sich ein Mieter widersetzt. All dies Fälle kommen zu Verhandlung. Und die meisten dieser Fälle verliert leider der Vermieter.
Klar. ich kann wegen jedem Furz einen Mieter kündigen. Wenn ich mich genug aufblase und er sich einschüchtern lässt und einfach geht, ist das natürlich "erfolgreich". -- aber die TE muss mit Widerstand rechnen. -- Und da sie schon einen Verfahrensfehler mit einem unzulässiger Klausel im Mietvertrag drin hat, sollte sie es nur über einen Anwalt machen, der das umschifft.
Ganz ehrlich, du bist viel zu nett. Ich ignoriere mal deine Ängste etc., denn ganz unabhängig davon ist es einfach eine riesen Frechheit, sich ohne Rücksprache mit euch einen Hund zuzulegen. Und das Einschreiben zu ignorieren. Wieso legt ihr auf eure(!) Kosten einen Zaun wegen dem Hund an, anstatt die Mieter fristlos zu kündigen?
Wenn du dich unsicher fühlst, kannst du auch einen Anwalt konsultieren (den werdet ihr bei den Mietern wohl eh brauchen). Ansonsten schreibst du noch ein letztes Mal per Einschreiben:
"Sehr geehrte Frau und Herr X, mit Verweis auf unseren Mietvertrag fordern wir Sie letztmalig auf, den in Ihren Haushalt aufgenommen Hund bis zum XX.XX.2023 abzugeben. Andererseits sehen wir uns gezwungen, ihren Mietvertrag fristlos zu kündigen. Mit freundlichen Grüßen, Y und Z."
Wenn innerhalb dieser Frist (2 Wochen sind im Regelfall angemessen) kein Hund verschwunden ist, sprichst du eine fristlose Kündigung aus und suchst dir das nächste Mal Mieter, die nicht auf ihren Mietvertrag sch... .
Wenn der Hund viel bellt, könnt ihr vielleicht wegen der Lärmbelästigung kündigen
Vorab: ich bin selbst Besitzer und Liebhaber diverser Rassen, die als Listenhunde gelten.
Trotzdem oder gerade deshalb rate ich dazu, diese Hudnehaltung dem Veterinäramt zu melden. So ein Hund gehört -wie alle anderen natürlich auch - in fachkundige Hände. Angesehen davon, dass die Umstände für euch nicht akzeptabel sind, sind sie es für den Hund noch weniger. Soll das Veterinäramt einschätzen, ob die Familie befugt und fähig ist den Hund zu führen. Vll. Hat sich euer Problem dann schon erledigt und der Hund bekommt die Behandlung, die er verdient.