Mündliche Versprechen seitens Vermieter

Ich habe eine Frage.
Uns wurde bei Besichtigung gesagt, dass langfristige Mieter gesucht werden, auf keinen Fall Eigenbedarf…

Tadaaa, wenig später: wir behalten uns vor Eigenbedarf anzumelden. Wann kann uns nicht gesagt werden.

Hat man als Mieter da gar keinen Schutz?
Uns geht es gar nicht darum, dem Vermieter sein Eigentum vorzuenthalten, wir wollen einfach nur eine Planungssicherheit.
Ich wollte nächstes Jahr wieder Vollzeit arbeiten, haben erst für dann Kita Plätze haben.
Wir wollen nicht mehr zur Miete wohnen, würden gerne kaufen, natürlich brauche ich dafür ein paar „gute“ Abrechnungen.

Kann man das irgendwie fair lösen?

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>> wir behalten uns vor Eigenbedarf anzumelden <<
Das ist aber extrem schwammig und noch nicht mal eine Ankündigung.

Ich verstehe allerdings nicht ganz, in welchem Zusammenhang dieser Satz gefallen ist. Wenn Ihr keinen Zeitmietvertrag geschlossen habt, kann Euch eh immer wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Und wenn der Mietvertrag unterschrieben ist, habt Ihr wenig Chancen, da noch irgendwelche Klauseln hinzuzufügen. Dann wäre - nach dieser Äusserung - es bestimmt keine schlechte Idee, jetzt eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrecht abzuschliessen oder in einen Mieterverein einzutreten. Einfach mal Eigenbedarf anzumelden, reicht nämlich nicht. Der muss begründet werden und ob die Gründe rechtssicher sind, kann am ehesten ein Anwalt beurteilen.

Wenn der Mietvertrag noch nicht unterschrieben ist, solltet Ihr nach diesem Satz überlegen, ob das die richtige Wohnung für Euch ist.

Grüsse
BiDi

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Eine Mindestmietdauer ist möglich, maximal 48 Monate. Allerdings gilt die dann auch für Mieter.

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Aber dem müsste der Vermieter ja zustimmen?

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Ja, das müsste im Mietvertrag hinterlegt werden.
Ansonsten muss im Eigenbedarfsfall genau geprüft werden (am besten über einen Anwalt) ob der Bedarf wirklich gegeben ist.
Die Kündigungsfrist orientiert sich an der Mietdauer.

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Das beste was du jetzt machen kannst, ist das Gespräch mit deinem Vermieter suchen, er ist ja auch daran interessiert, dass alles reibungslos über die Bühne geht. Und natürlich schauen, ob es Wohnungen gibt, wo die Kita-Plätze auch passen. Noch hast du keine Kündigung, also läuft das Mietverhältnis ganz normal weiter.

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Vorab...als Mieter hat man nie die Planungssicherheit, wie als Eigentümer.

Und alles, was nur mündlich abgesprochen wird, ist eigentlich nie gesagt worden. Und selbst was schrifltich abegmacht wurde, bedeutet noch lange nicht, das das im Ernstfall "wasserdicht" ist.

Es ist fair geregelt, ihr bewohnt das Eigentum einer anderen Person, dafür zahlt ihr Miete. Aber was die Zukunft bringt, das weiß niemand.

Jeder Mieter kann von Eigenbedarf betroffen sein, das ist einfach so. Die Sicherheit, die du möchtest, existiert einfach nicht.

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Naja, das stimmt so nicht. Aber danke für deine Antwort ;-)

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[***vom URBIA-Team entfernt. Bitte bleibt sachlich.***]

ihr habt doch sicherlich einen schriftlichen Vertrag erhalten und diesen unterschrieben? Stand da etwas zu dieser Aussage? Nein? Habt ihr es aufnehmen lassen? Nein? Ich befürchte, eure Chancen stehen nicht sooooo gut. Bin aber kein Jurist. Wenn du eine rechtlich einwandfreie Antwort haben möchtest, geh zum Anwalt. Kost aber was.

Bearbeitet von urbia-Team
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