Muss ich "Schülerjob" einmalig Fensterputzen anmelden?

Hallo, aus gesundheitlichen Gründen kann ich nicht Fenster putzen. Seit längerem schaue ich immer wieder, ob es in der Gegend einen professionellen Anbieter gibt. Bisher ohne Erfolg.

Ich hätte auch überhaupt kein Problem, das einen Schüler machen zu lassen über einen Aushang im örtlichen Supermarkt oder so.

Darf ich das? Oder muss ich sogar eine einmalige Aktion irgendwo anmelden? Ich möchte es schon korrekt machen, aber der Aufwand muss sich die Waage halten.

Was für eine Bezahlung würdet ihr für angemessen halten?
Pauschal oder Stundenlohn?

Danke

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Wo kein Kläger, da kein Richter.

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Natürlich muss das angemeldet werden, denn alles andere ist Schwarzarbeit.
Wenn die andere Person ein Gewerbe hat, dann musst du natürlich nichts machen, weil die ja alles angemeldet haben inkl Versicherung etc.

Such dir also einen professionellen Fensterputzer und dann bist du auf der sicheren Seite.

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In Uni-Städten kann man das alles über das Studentenwerk regeln und Einmaljobs ohne großen Aufwand an Studenten vergeben.

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Schau mal bei ebay Kleinanzeigen, da bieten viele ihre Leistung an. Dann bekommst du eine Rechnung, die kannst du von der Steuer absetzen und dann ist das alles sauber.

Oder dir hilft jemand aus der Nachbarschaft unter der Regelung der Nachbarschaftshilfe.

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Das Alter des Schülers/der Schülerin wäre massgebend. Kinderarbeit ist untersagt.

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Wenn du keine Unmengen an Fenster hast und die nicht wöchentlich geputzt haben möchtest, würde ich jemanden aus deinem Umfeld bitten. Ich helfe gelegentlich auch meiner betagten Nachbarin. Geld will ich dafür keins, aber sie "bedankt" sich trotzdem. Für mich fällt das unter Nachbarschaftshilfe/Freundschaftsdienst und nicht unter Schwarzarbeit.