Hallo,
gestern flatterte unsere Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 ins Haus.
Wir sind am 28.12.2021 aus der Wohnung ausgezogen, Mietvertrag lief allerdings noch bis 31.01.2022.
Abgesehen davon, dass bei der Ista-Abrechnung fehlerhafte Zählerstände angegeben und berechnet wurden, ärgert mich eine Position um so mehr. Der Allgemeinstrom!
Seit ich in dieser Wohnung gewohnt habe, habe ich die enorm hohen Kosten für Allgemeinstrom bemängelt und den Vermieter, sowie die Hausverwaltung mehrfach angeschrieben und um Klärung gebeten.
Nun steht auf der Abrechnung, dass der Allgemeinstrom so hoch ausfiele, da die Waschküche (die alle Parteien des Hausess mit Trockner und Waschmaschine nutzen) über den Allgemeinstrom läuft. Ich bin fast aus allen Wolken gefallen. Bei Einzug hatte der Vermieter uns erzählt, jede Waschmaschine und Trockner wird nach Verbrauch berechnet.
Nun habe ich etliche Jahre den Stromverbrauch meiner Nachbarn mitgetragen und bin nicht gewillt diesen jetzt auch noch zu tragen, weil es einfach nicht zulässig ist.
Ferner wurde eine Nutzerwechselgebühr von 50€ angesetzt, die lt. BGH Urteil nicht umlagefähig ist.
Wie soll ich jetzt gegen diese Abrechnung vorgehen. Nach der Abrechnung haben wir in dem Monat Januar 298€ Nebenkosten verbraucht, obwohl wir überhaupt nicht mehr in der Wohnung gewohnt haben.
VGe
Nebekostenabrechnung 2022
naja: Wasser ist das billigste und das einzige, was bei Leerstand nicht anfällt. -- Ein klein wenig werden im Winter auch die Heizungen angewesen sein - das macht ja auch der Frostwächter.
Hattest Du denn auch Deine Waschmaschine und Trockner dort? -- dann hat es ja jeder benutzt und jeder bezahlt - also unfair wäre es nur, wenn du dort unten keine Waschmaschine + Trockner gehabt hättest (für die letzten Jahre).
Was Du machen kannst?
Die offensichtlich falschen Ablesedaten in der HKV korrigieren lassen.
Aufgrund der Mitteilung des Allgemeinstroms in der Waschküche den Monat, wo Leerstand war, in Abzug bringen, weil du da ja wirklich nicht gewaschen+getrocknet hast (weil leer). - das kannst Du probieren für den Monat, klar.
Der Rest der Kosten geht einfach nach Umlageschlüssel, egal ob man drin wohnt und natürlich musst Du das bezahlen.
Das mit der Wechselgebühr: wenn es im Mietvertrag steht, musst Du es auch zahlen. schau mal nach ob es drin steht.
- das BGH-Urteil bezieht sich da auf einen anderen Fall bzw. die inzwischen gültige Regelung, wenn nix im Mietvertrag steht.
Was steht denn dazu Im Mietvertrag?
Sind dann die Geräte im Keller alle am Allgemrinstrom angeschlossen?
Allgemeinstrom beinhaltet ja auch die Beleuchtung etc. Und denn musst du bis 31.1.2022 zahlen. Denn bis dahin läuft euer Vertrag.
Lies bitte was im Mietvertrag steht, Einspruch immer schriftlich einreichen und zur Not mit dem Vertrag und der Abrechnung zum Mieterschutzbund. LG
Ich verstehe deinen Unmut, aber die (technische) Umsetzung bzgl Waschmaschinen und Trockner verstehe ich nicht.
Ich kenne die Teile, wo man Geld einwirft und damit sind die Kosten gedeckt. Wie sieht das denn bei euch aus? Bzw. Wie
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jede Waschmaschine und Trockner wird nach Verbrauch berechnet.
...
Funktionieren kann? Dann müsste Maschine A dem Zähler von Familie A aufgeschaltet sein? Und nur Familie A benutzt diese Maschine dann auch?
es gab im Haus einen Wäschekeller. Als wir damals eingezogen sind, erzählte uns der Vermieter, dass 2 Steckdosen zu unserer Wohnung gehören und die auch darüber abgerechnet werden.
Im Nachhinein hat sich jetzt aber rausgestellt, dass der ganze Wäschekeller auf Allgemeinstrom läuft. Sprich, Familie A wäscht bspw. 10 Maschinen die Woche plus Trocker, Familie B nur 2 ohne Trockner. Trotzdem wird alles hälftig geteilt.
Ich sehe dein Anliegen mit gemischten Gefühlen. Total verstehen kann ich den Ärger, dass euch gesagt wurde, der Strom für Trockner/Waschmaschine würde pro Partei abgerechnet und nicht über die Allgemeinheit. Das würde mich auch stören.
Den falschen Zählerstand würde ich korrigieren lassen, das sollte ja das kleinste Problem darstellen, ferner ihr den richtigen Stand nachweisen könnt.
Das mit der Nutzerwechselgebühr... nunja... Fakt ist, dass ein Mehraufwand entsteht, der halt von jemandem zu bezahlen ist. Wegen so einer "Kleinigkeit" würde ich persönlich jetzt kein Fass aufmachen. Genau solche "Kleinigkeiten" häufen sich halt einfach bei Vermietern und sind dann unter Umständen der Grund, weshalb Privatpersonen nicht mehr vermieten wollen. Und das bei der aktuellen Wohnungsmarklage...
Auch wenn ihr nicht in der Wohnung gewohnt habt, fallen ja trotzdem Kosten an für Müllabfuhr, falls vorhanden Kehrwochendienst/Winterdienst, Gebäudeversicherung, Grundsteuer usw. Da geht es ja nicht nur um die Kosten des Allgemeinstroms. Das ist meiner Ansicht nach vollkommen rechtens. Das sollte euch aber doch auch bewusst gewesen sein, schließlich läuft ja der Mietvertrag weiter.
ja, den richtigen Stand kann ich sogar bildlich nachweisen. Wir hatten damals von allen Zählern Fotos gemacht.
Mir geht es auch nicht um Müllabfuhr etc. Das ist mir bewusst, dass wir das zu tragen haben. Aber die Position Allgemeinstrom ärgert mich so dermaßen vor diesem Hintergrund, bewusst getäuscht worden zu sein.
Danke für Deine Meinung!