Folgende Situation:
Haus hatte mal großen Garten, jetzt einen sehr kleinen, es liegt kein Bebauungsplan vor, sämtliche Nachbarn bauen wie "Kraut und Rüben" 3-9 Parteiienhäuser in den vergangenen 90 Jahren, war nie ein Problem.
Auch von unserem Haus wird die Hälfte des Gartens verkauft und ein 9 Parteienhaus gebaut. Wir haben jetzt also das einzige Bungalow zwischen knapp 100 Mehrfamilienhäusern.
Auch wir wollen jetzt das Bungalow, genau wie alle Nachbarn, aufstocken, allerdings gering, sodass wir am Ende bei einem 2-Familienhaus wären.
Das Bauamt hat damit kein Problem, der Nachbar, der dem Vorbesitzer jedoch vor 30 Jahren den Garten abgekauft und da ein 9-Parteienhaus gebaut hat, verweigert nur die Zustimmung, Begründung "seine Mieter schauen so gerne in unseren schönen Garten und das ginge ja gar nicht mehr so gut wenn wir aufstocken würden." Ihn selbst gesehen habe ich noch nie, er wohnt in den USA.
Unabhängig davon dass ich diese Begründung gruslig finde und nicht möchte dass die Renter meinen nakten Kindern beim spielen zusehen- macht es Sinn seine Zustimmung zu erklagen oder ist es vertan Liebesmüh, einen Anwalt zu beauftragen?
Nachbar verbietet Aufstockung
Hallo!
Mit den Infos kann man da wenige Tips geben. Eine Frage wäre warum die Aufstockung überhaut zustimmungspflichtig ist.
Besteht diese wirklich? Oder wurde der Nachbar nur angehört? Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Bei einer Anhörung besteht eine Einspruchsmöglichkeit des Nachbarn nur bei triftigen Argumenten. Ein solches liegt nicht vor.
Seid ihr Mitglied bei Haus&Grund? Das ist ein Eigentümerverein, mit dem wir sehr gute Erfahrungen machen. Die beraten (rechtlich) gut.
Ein einziger Nachbar kann mit Verweigerung der Unterschrift gar nichts aufhalten!
Bei uns haben auch alle Nachbarn unterschrieben außer einer! Gebaut haben wir trotzdem!
Blöd wär’s erst wenn keiner der Nachbarn unterschreibt! Aber auch damit verhindert man in der Regel nichts - es dauert nur alles länger
Abstandsflächen prüfen. Bauamtrag stellen und fertig. Kann doch wollen was er will - ists relevant ist die Frage.
Hast Du eine Baugenehmigung?
Ist die Frist vorbei bzw. hat er formell Einspruch eingelegt?
Alles andere ist doch nur Geschwätz. - Auf das musst Du nicht zählen. -- Mach die Baugenehmigung, lass die Anwohnerbefragungsfrist verstreichen und bau, wie genehmigt und gut ist. Die anderen haben nicht wie "Kraut udn Rüben gebaut" sondern genau so in dieser Reihenfolge: Baugenehmigung da, - Anwohner haben nicht formell widersprochen.
Das Geschwätz über dem Zaun brauchst DU vorerst ja nicht beachten. -- Legt er formellen WIderspruch ein, kannst Du dich DANN mit befassen.