Wohnung gekauft und fühle mich richtig schlecht

Hallo ihr lieben, ich durchforste seit Tagen das Internet von Gefühlen anderen nach dem Wohnungskauf.
Kurze Vorgeschichte:

Ich habe im Oktober die Eigenbedarfskündigung bekommen mit 6 Monaten Zeit um die Wohnung zu verlassen. Ja ich kann es anfechten und Zeit rausschlagen, aber ich muss raus. Und mich entschlossen meine Selbständigkeit jetzt im Januar zu beenden und wieder in das Angestelltenverhältnis zu gehen.

Dadurch das ich den „Druck“ habe eine Wohnung zu finden und es in der Stadt nicht gerade einfach ist, wurde mir über einen Bekannten eine Wohnung angeboten zum Kauf. Die Wohnung ist im super Zustand. Alles mit dem Verkäufer besprochen, Preis ausgemacht und Notar bestellte. Die Finanzierung steht und Notar ist am 19.12 unterschrieben worden. Es wohnen noch Mieter in der Wohnung, die ich auch mit Eigenbedarf kündigen muss.
Ich musste mir Geld bei meinen Eltern leihen und die restliche Hälfte der Summe bei der Bank anfordern. Also 50%Bank, 25%Eltern und 25% ich.

Seit dem der Notar unterschrieben ist fühle ich mich überhaupt nicht mehr gut. Ich schlafe schlecht, ich fühle mich schlecht und mein Gedanken drehen sich ganzen Tag nur um die Wohnung. Durch den Druck den ich habe habe ich viel zu schnell unterschrieben und möchte es am liebsten alles Rückgängig machen. Eigentlich möchte ich dort auch gar nicht wohnen, Mehrfamilienhaus und Dachgeschoss. Ich war naiv und habe viel zu schnell gehandelt. Ich fühle mich echt schlecht mit der Entscheidung.

Welche Möglichkeiten gibt es einen Notarvertrag rückgängig zu machen. Welche Kosten würden auf mich zu kommen, wenn der Verkäufer damit einverstanden ist es Rückgängig zu machen. Die Grundbucheintragung ist noch nicht erfolgt, wurde aber beantragt vom Notar.

Ich fühle mich schlecht und möchte es gerne Rückgängig machen. Kann mir jemand Tipps geben und sagen wie so etwas funktionieren kann?

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Ob das rückgängig zu machen ist hängt vermutlich vom Verkäufer ab. Vermutlich wirst du die Wohnung aber nur los, wenn du sie weiter verkaufst. Da du einen Kredit aufgenommen hast, wird dort eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. D.h. du musst der Bank die entfallen Zinsen bezahlen. Das wird ein teuerer Spaß. Wenn du die Wohnung mit Gewinn verkaufst werden dort auch Steuern fällig, da dann ja auch nie drin gewohnt hast.

Die Wohnung hat Mieter. Reichen die Mieteinnahmen um den Kredit abzubezahlen? Oder zu mindestens die Miete einer anderen Wohnung zu bezahlen? Dann behalte die Wohnung als Geldanlage, rede mir deinen Eltern in Ruhe zeige ihnen auf, wie du trotzdem das geliehene Geld zurück bezahlst und suche dir eine neue Mietwohnung zum Wohnen.

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Ich denke dass da nur eine anwaltliche Beratung hilft, bevor man hier irgendwas schreibt.

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Ach herrje.

Ob man einen Notarvertrag rückabwickeln kann, wird dir nur der Notar sagen können.

Ich denke nicht, dass es geht - dafür hat man ja den Notar. Der schützt dich davor, dass der Verkäufer an mehrere Leute gleichzeitig verkauft und er schützt den Verkäufer davor, dass du in letzter Minute doch noch abspringst...

Was genau stört dich denn an der neuen Wohnung? Und hast du überhaupt eine Alternative?

Spannend finde ich höchstens den Zeitplan:
die Mieter deiner Wohnung haben ja vermutlich auch ein halbes Jahr Kündigungsfrist, aber du musst März/April(?) schon aus deiner bisherigen Mietwohnung raus... wo wirst du in der Zwischenzeit wohnen?


Ansonsten würde ich jetzt mal keine Panik schieben.
Du kannst dir die Wohnung ja offenbar leisten. Zieh halt erstmal ein und schau, wie es dir gefällt. Auch in einer Eigentumswohnung muss man nicht den Rest seines Lebens verbringen. Du kannst sie vermieten und für den selben Preis woanders selbst mieten.
Letztlich also eine reine Rechengeschichte.

LG

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Wenn du dort nicht wohnen möchtest, dann lass doch die bisherigen Mieter einfach drin. Ich glaube, es ist nicht legal, die Wohnung direkt nach dem Verkauf mit Gewinn wieder zu verkaufen. Du würdest also Verluste machen.
Vielleicht kannst du für dich selbst eine kleine Mietwohnung suchen oder eine WG. Die Miete deiner gekauften Wohnung müsste ja eigentlich den Kredit bedienen können.

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"Ich glaube, es ist nicht legal, die Wohnung direkt nach dem Verkauf mit Gewinn wieder zu verkaufen."

Warum sollte das nicht legal sein?

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Legal ist es schon, seine Immobilie direkt wieder zu verkaufen.
Allerdings muss man dann- in der Regel- Spekulationssteuer zahlen und wird dadurch- in der Regel- Verlust machen.
Eher eine Frage für den Anwalt, manchmal gibt es ja Schlupflöcher, Ausnahmen, Sonderfälle etc. die man als Nicht-Sachverständiger eher nicht kennt

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Eine Notariell abgeschlossener Kaufvertrag kann nicht einfach so rückgängig gemacht werden. Dafür ist er auch da, damit Käufer und Verkäufer auch geschützt sind. Manchmal gibt es noch eine 14-tägige Widerspruchsfirst; das musst Du schauen, ob eine solche vereinbart wurde. Aber selbst da, wäre ja mit Verlusten zu rechnen (Vorfälligkeitsentschädigung Kredit, Entschädigung Verkäufer, Grunderwerbssteuer ist weg, Notarkosten weg, Maklerkosten weg). Macht alles keinen Sinn.

Selbst einziehen musst Du nicht. Wie bereits die VorrednerInnen schrieben, kannst Du die Wohnung als Kapitalanlage nutzen. Den aktuellen Mieter wird es sicher freuen.

Was sind eigtl. denn Deine konkreten Ängste, Reuegedanken? Ich kenne das von mir nur andersrum, dass ich einen Hausverkauf bereut habe...

Bearbeitet von rma
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Hallo,

ich kann verstehen, dass du dich schlecht fühlst. Ein Wohnungskauf ist eine große Entscheidung, und es ist normal, dass man sich nach der Unterschrift im Notar etwas unsicher fühlt.

In deinem Fall kommt erschwerend hinzu, dass du unter Druck standest, da du eine neue Wohnung finden musstest. Das kann dazu führen, dass man Entscheidungen nicht mehr so rational trifft, wie man es sonst tun würde.

Ich kann dir leider keine rechtlichen Ratschläge geben, aber ich kann dir sagen, dass es zwei Möglichkeiten gibt, einen Notarvertrag rückgängig zu machen:

Rücktritt: Wenn der Vertrag noch nicht ins Grundbuch eingetragen wurde, kannst du innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung vom Vertrag zurücktreten. Dazu musst du dem Verkäufer eine schriftliche Erklärung schicken.
Anfechtung: Wenn der Vertrag unter falschen Voraussetzungen oder unter Drohung geschlossen wurde, kannst du ihn innerhalb von einem Jahr anfechten. Dazu musst du dem Verkäufer ebenfalls eine schriftliche Erklärung schicken.
Wenn der Verkäufer mit dem Rücktritt einverstanden ist, entstehen dir keine Kosten. Wenn er nicht einverstanden ist, kann es sein, dass du ihm Schadenersatz zahlen musst.

Ich würde dir empfehlen, dich von einem Anwalt beraten zu lassen, um herauszufinden, welche Option für dich die beste ist. Er kann dir auch sagen, welche Kosten auf dich zukommen würden.

Ich wünsche dir alles Gute bei der Lösung deiner Situation.

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Wenn du ganz offensichtlich keine Ahnung hast, warum musst du dann unbedingt schreiben?

Eine Rücktrittsmöglichkeit gibt es nur, wenn diese auch vereinbart ist, sonst nicht.

Für eine Anfechtung gibt es keinerlei Hinweise - somit ist dieser Tip ziemlich sinnfrei.

"Wenn der Verkäufer mit dem Rücktritt einverstanden ist, entstehen dir keine Kosten."
Auch das ist natürlich Blödsinn. Der Notar ist so oder so zu zahlen - und das wird wohl kaum der VK übernehmen.
Ebenso will die Bank für den Rücktritt von Kredit Geld haben.

Bearbeitet von gobberblast1
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Es gibt noch die Möglichkeit für den Verkäufer, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht zahlt; dieses Rücktrittsrecht muss aber im KV vereinbart sein.

Liebe/r TE, Dir bleibt eigentlich nichts anderes übrig, als durchzuziehen. Finanzielle Verluste lassen sich ansonsten nicht vermeiden. Kündige den Mietern, wohne selbst drei Jahre drin, und versuche dann für einen guten Kaufpreis zu verkaufen, der im besten Falle wenigstens Deine Vorfälligkeitsentschädigung halbwegs abdeckt.

Ich glaube, und das ist jetzt ohne Gewähr, Du musst nicht 3 volle Jahre drin wohnen. Sondern 2024 einziehen und Januar 2026 verkaufen/ausziehen. Dann hast Du in 3 lfd Jahren drin gewohnt. Aber da frag nochmal jemanden vom Steuerfach. Ich kann nur zu notariellen Dingen antworten.

VG

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Ist Wohnung denn wirklich so schlecht? Oder ist es einfach der Stress (neuer Job, Wohnungskündigung.....) und die 'Endgültigkeit' des Kaufes? Und wenn dieser Schock vorbei bei ist, ist alles gar nicht so schlimm?
Oder könntest du etwas kleines neues für dich finden, und würden die Mieteinnahmen der Wohnung den Kredit tilgen?
Alles Gute!

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Hallo, eigentlich klingt das für mich super für einen Single mit Mehrfamilienhaus und Dachgeschoß. Da trampelt keiner über dir rum und du hast deine Ruhe.

Ich glaube nicht, dass du da ohne großen Verlust wieder rauskommen würdest. Du müsstest die Wohnung wieder verkaufen und Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen.

Es ist jetzt halt so und ich würde das durchziehen und sehen, ob du dich nicht doch wohlfühlst.