Guten Morgen.
Wir haben vor ein paar Jahren ein kleines Gartengrundstück direkt von der Gemeinde (BW) gekauft.
Die Grundsteuererklärung habe ich noch innerhalb der Frist im Januar 2023 abgegeben. Allerdings habe ich bis heute noch keinen Grundsteuerbescheid bekommen.
Die Erklärung für unsere Wohnung haben wir zeitgleich abgegeben und der Bescheid kam schon vor Monaten.
Jetzt habe ich mal mit ein paar Gartennachbarn gesprochen und die haben alle den Bescheid schon bekommen, einer sogar schon den Zahlungsbescheid.
Demnach ist die Grundsteuer von knapp 5€ im Jahr auf 2.000€ gestiegen. Für ein Gartengrundstück ohne wirklichen Wert!
Ist sowas überhaupt zulässig? Verkaufen wird ja auch nicht funktionieren, denn wer kauft sowas?
Meine eigentliche Frage ist aber, ob man wegen dem Grundsteuerbescheid proaktiv tätig werden muss oder ob das in der Verantwortung des Finanzamtes liegt?
Ich weiß ja nicht woran es liegt, dass wir ihn noch nicht bekommen haben, will aber auch keine schlafenden Hunde wecken.
Kennt sich da jemand aus?
Vielen Dank schon mal!
Grundsteuerbescheid nicht bekommen
Du wirst keine schlafenden Hunde wecken, denn wenn es ein Fehler war, musst Du rückwirkend sowieso zahlen, wenn die das rausfinden und dann willst Du sowas ein paar Jahre rückwirkend sicher nicht.
Also rufe einfach mal an und frag.
Warte mal Deinen Bescheid ab, ansonsten frag beim FA unter dem Aktenzeichen mal nach.
Ich habe jetzt die Erfahrung gemacht, dass viele Leute den Grundsteuerbescheid nicht verstehen. Einige Bezeichnungen vertauschen und damit auch die Werte. Es kann auch noch niemand einen Zahlungsbescheid haben, denn die neue Grundsteuer gilt erst ab 2025, und ob es dafür schon den Hebesatz bei Eurer Gemeinde gibt, wage ich zu bezweifeln (idR wird der erst am Ende des Vorjahres festgesetzt, also hier Ende 2024).
Ich vermute daher ganz stark, dass die Aussagen Deiner Gartennachbarn so nicht richtig sein können und würde abwarten. Und wenn Du den neuen Messbetrag beschieden bekommst, legst Du formlos Einspruch ein, wenn er höher ist als in den Vorjahren oder Du damit nicht einverstanden bist.
Bei uns hat das der damalige Eigentümer noch gemacht, keine Ahnung, ob richtig oder falsch. Zudem hat mein Partner für seine Grundstücke eine Erinnerung vom FA zur Abgabe der Erklärung bekommen, die dort aber nachweislich schon eingegangen war. Außerdem flatterte letztens ein Bescheid rein für ein Grundstück, von welchem im Januar 22 noch seine Mutter Eigentümerin war (sie ist im Februar 22 aber verstorben, hat also gar keine Erklärung abgegeben). Eines der im Bescheid aufgeführten Grundstücke gehörte vor zig Jahren mal ihr, hat es dann verkauft. Heißt, der Bescheid war sowieso falsch (und die Daten wurden geschätzt), dass für die Grundstücke meines Partners zuständige FA hat seine Hausaufgaben nicht gemacht.
Mein Tipp: Beim FA nach der Bearbeitung der Erklärung fragen; bei Erhalt den Bescheid gründlich prüfen und evtl. Einspruch einlegen; und nicht auf die Nachbarn hören, wenn Du deren Erklärung und Bescheide nicht kontrollieren kannst.
VG!
Ps:
Es ist auch ein Unterschied, welche Nutzungsart im Grundbuch steht. Steht da bspw Gartenland, wird das anders bewertet, als wenn da steht Acker oder landwirtschaftliche Fläche. Eventuell ist das auch ein Unterschied zu den Nachbarbescheiden. Also lass Dich bitte davon nicht leiten, die Voraussetzungen sind da eventuell auch ganz anders. Wenn, wie bei uns, zwei Generationen vorher mal Hühner oder Ziegen oder what ever gehalten wurden, war es eben Landwirtschaft. Heute ist es einfach nur Grünfläche ohne auch nur ein Tier, aber niemand hat je die Nutzungsart ändern lassen. Also wurde durch das FA von einem geschätzten Ertrag, hier von 2000,- EUR, ausgegangen. Danach berechnet sich der Messbetrag. Mit jetzigem Hebesatz sind das 22 EUR oder so im Jahr. Also nichts, was man merkt.
VG
Vielen Dank für deine ausführliche und hilfreiche Antwort.
Das Problem bei uns ist, dass das Grundstück als Bauland ausgewiesen ist. Laut Kaufvertrag ist es aber eben ausgeschlossen dort zu bauen, da direkt oben drüber Hochspannungsleitungen verlaufen. Also wird das auch in den nächsten Jahrzehnten kein Bauland werden.
Kann man denn die Nutzungsart eines Grundstücks ändern lassen und wenn ja wie und wo?
Ich würde nicht nachfragen. Es gibt für alles Fristen, die eingehalten werden müssen, auch von Behörden. Und wenn sie nächstes Jahr erst Forderungen stellen, kann es sein, dass schon etwas verjährt ist. Also das Geld nicht ausgeben und abwarten.
Mit dem Thema hat sich auch die Verbraucherzentrale beschäftigt, da kannst vielleicht etwas nachlesen.
Vielen Dank für deine Antwort.
Sowas hatte ich tatsächlich auch im Hinterkopf. Und immerhin wollen die ja was. Ich habe alle Fristen eingehalten.
Bei der Verbraucherzentrale werde ich auch anrufen. Das steht schon auf meiner ToDo Liste. Hier in BW gibt es ja auch eine Sammelklage gegen die neue Grundsteuer. Mal sehen was die dazu sagen.
Umändern lassen beim Grundbuchamt/Kataster. Die Aussage der Stadt das es keine Baugenehmigung gibt und kein Bauland ist (wird ja dann auch nicht im bebauungsplan sein) gibt ja klar vor das es kein Bauland ist.
Jetzt bewertet das Finanzamt natürlich auf der Grundlage Bauland. Aber einen Bescheid darüber kann dauern. Die FA bearbeiten in der Regel erstmal die bebauten Objekte.
Und wie ein User weiter oben schrieb wird auch der Nachbar noch keinen zahlungsbescheid (grundsteuerbescheid) bekommen haben denn die gibt es ja erst ab 2025.
Wir haben letzte Woche den Grundsteuerbescheid bekommen, die Erklärung habe ich noch in der ertsen Frist bis Dezember 2022 abgegeben. Es dauert wirklich, wird aber vermutlich bald kommen.