Haus verkauf; Geld Anspruch

Hallo, Ich habe mein Haus verkauft und das Geld von Käufer wurde auf das Konto von mein noch Ehemann überwiesen, mit meine Einverständnis, habe ich Anspruch auf mein Geld in Fall eine Trennung?

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Der Zugewinn während der Ehe wird in der Regel (Gütergemeinschaft) im Rahmen des Scheidungsverfahrens geteilt. Also prinzipiell ja. Nicht ausgeglichen werden die Vermögenswerte die man mit in die Ehe bringt (nur deren Wertzuwachs) und Erbe etc.

Bearbeitet von Rainer
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Um solche Fragen zu klären, nimmt man sich im Falle einer Scheidung einen Anwalt.

Für dich ist dann jetzt erstmal das Wichtigste:
Alle Unterlagen sichern!
- Also den Notarvertrag vom Verkauf so verwahren, dass DU ihn hast. Zumindest eine Kopie.
- Am besten den entsprechenden Kontoauszug deines Noch-Ehemannes kopieren, auf dem der Geldeingang ersichtlich ist.
- Den Notarvertrag vom Kauf damals (oder den Erbschein, falls das Haus geerbt wurde) ebenso sichern.

Ohne weitere Hintergründe zu kennen, kann man natürlich nichts sagen.

Aber ich vermute - ohne Gewähr - wenn das Haus während eurer Ehe in euren/deinen Besitz überging und es keinen Ehevertrag gab, steht dir die Hälfte zu. Allerdings auch wohl nur, wenn die Trennung möglichst bald erfolgt, damit der Mann nicht behaupten kann, das Geld wäre für alle möglichen gemeinsamen Anschaffungen draufgegangen...

Wenn das Haus vor der Ehe bereits einem von Euch gehört hat (dir?) müsste es demjenigen nach der Scheidung immer noch gehören. Allerdings wurde es ja inzwischen verkauft, da wird es noch komplizierter. Denn der Wert zu Zeitpunkt der Eheschließung steht dem damaligen Eigentümer zu, die Wertsteigerung wird unter den Ex-Partnern verteilt.

Also: Unterlagen sichern und ab zum Anwalt.

LG

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„Aber ich vermute - ohne Gewähr - wenn das Haus während eurer Ehe in euren/deinen Besitz überging und es keinen Ehevertrag gab, steht dir die Hälfte zu.“

Die TE schreibt ja, dass es ihr Haus ist. Und ganz egal, ob sie das Haus schon vor der Ehe besessen hat, es während der Ehe geerbt hat oder sich während der Ehe von ihrem eigenen Geld (ggf. Anfangsvermögen vor der Ehe oder Erbschaft) gekauft hat, ist es alleine ihr Haus. Dem Mann steht dann bei Trennung lediglich die Hälfte des Wertzuwachs während der Ehe zu.

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Keine Ahnung, aber ich würde mir eher Gedanken darüber machen, ob das unter die Schenkungssteuer fällt...

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Was heißt auf "sein" Konto?
Hast du kein eigenes?
Hast du zumindst Zugriff auf "seines"?

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Wie kam es denn dazu? Also warum wurde das Geld überhaupt auf sein Konto überwiesen?
Habt ihr vorher in dem Haus gelebt? Wir seid ihr da mit den Finanzen bezüglich des Hauses umgegangen? War das immer schon getrennt von eurem Ehekonto oder seinem Konto?

Zur Frage: klar steht dir das Geld zu, aber wenn es weg ist bringt dir das gar nichts. Wie willst du sicher stellen, dass er das Geld nicht wegschafft?

Bearbeitet von ourhope123
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Wenn du alleinige Eigentümerin warst: ja natürlich hast du Anspruch auf dein Geld.

Aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.

Ich würde das Geld schnellstmöglich auf dein Konto überweisen.

Ich könnte mir vorstellen, dass das Finanzamt das Ganze auch nicht so lustig findet.

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Warum machst du sowas? Das Geld sollte schnellstmöglichst auf dein Konto.

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Weißt du, es klingt schon komisch, wenn man vom „Noch-Ehemann“ schreibt und dann dem „Fall einer Trennung“. Also entweder es ist der Noch-Ehemann, dann lebt man schon in Trennung, oder der Ehe geht es super, aber man stellt eine hypothetische Frage für den Fall einer Trennung.

Im ersten Fall muss ich mich schon fragen, warum man während der Trennungsphase dem Noch-Ehemann das Geld vom Hausverkauf gibt. Ehrlich gesagt fallen mir da nur solche Gründe ein, dass irgendwo verheimlicht werden soll, dass man selbst Vermögen hat.
Im 2. Fall ist es tatsächlich egal. Du kannst immer nachweisen, dass das dein Geld war. Aber wenn der Mann das Geld ausgegeben hat, ist es eben weg.